Gerätewagen Logistik GW-L2
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: 09 6 74 130
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ebern
NUTS-Code: DE267 Haßberge
Postleitzahl: 96106
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.ebern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gerätewagen Logistik GW-L2
Lieferung eines Gerätewagens Logistik GW-L2 nach DIN 14555-22 und DIN EN 1846
Gerätewagen Logistik GW-L2
Im Regelfall das Herstellerwerk des Aufbauherstellers.
Lieferung eines Gerätewagens Logistik GW-L2 nach DIN 14555-22 bestehend aus einem Allradfahrgestell und einem Fahrzeugaufbau
Beladung für GW-L2
Im Regelfall das Herstellerwerk des Aufbauherstellers
Lieferung der feuerwehrtechnischen Fahrzeugbeladung für einen Gerätewagen Logistik GW-L2 nach DIN 14555-22
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Gerätewagen Logistik GW-L2
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Herbstein
NUTS-Code: DE725 Vogelsbergkreis
Postleitzahl: 36358
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.logiroll.de
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beladung für GW-L2
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Giengen
NUTS-Code: DE11C Heidenheim
Postleitzahl: 89537
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.ziegler.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.regierung.mittelfranken.bayern.de
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.