Neubau an der Klinik Eichstätt - Technische Ausrüstung, Anlagengruppe 7 (hier: küchentechnische Anlagen) gemäß §§ 53 ff. HOAI
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eichstätt
NUTS-Code: DE219 Eichstätt
Postleitzahl: 85072
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kna-online.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau an der Klinik Eichstätt - Technische Ausrüstung, Anlagengruppe 7 (hier: küchentechnische Anlagen) gemäß §§ 53 ff. HOAI
Die Kliniken im Naturpark Altmühltal AdöR beabsichtigen das Klinikum in Eichstätt zu erweitern. In einem ersten
Schritt wurde hierfür eine Machbarkeitsstudie für das Erweiterungsgebäude auf Basis eines Funktions- und
Raumprogramms erarbeitet.
Der Neubau mit den Funktionsbereichen Küche, Pflegestation, Pflegeschule, Verwaltung und Apartments soll
mit ca 4.900m² BGF westlich, direkt angrenzend an das bestehende Klinikum errichtet werden.
Die Gesamtkosten des Projektes (KG 200-600) werden auf 24.3 Mio. €Brutto geschätzt.
Die Meilensteine zur Umsetzung des Projekts sehen vor:
- Leistungsbeginn: April 2023
- Förderanträge Dez 2023
- Baubeginn: Juni 2025
- Fertigstellung: Dez 2027
Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen (stufenweise) zu beauftragen:
Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 7 - hier küchentechnische Anlagen, Leistungsphasen 1-9 gemäß §§ 53 ff. HOAI.
Kliniken im Naturpark Altmühltal
Grabmannstr. 9
85072 Eichstätt
Die Kliniken im Naturpark Altmühltal AdöR umfasst zwei Krankenhäuser der Grund- und Regelversorgung an
den Standorten Kösching und Eichstätt.
In den Disziplinen Innere Medizin, Chirurgie, Orthopädie, Gynäkologie, Urologie, Augenheilkunde und Hals-
Nasen-Ohrenheilkunde werden an beiden Standorten jährlich ca. 45.000 Patienten behandelt.
Der medizinisch pflegerische Bedarf in der Region stark gewandelt. Der Träger ist daher bestrebt, die
Strukturen und medizinischen Angebote den Herausforderungen aktueller Entwicklungen anzupassen. Es
sind grundsätzliche strukturelle Anpassungen hinsichtlich der heutigen wirtschaftlichen und funktionalen
Anforderungen erforderlich. Die Kliniken im Naturpark Altmühltal AdöR beabsichtigen das Klinikum in Eichstätt
zu erweitern. In einem ersten Schritt wurde hierfür eine Machbarkeitsstudie für das Erweiterungsgebäude auf
Basis eines Funktions- und Raumprogramms erarbeitet.
Der Neubau mit den Funktionsbereichen Küche, Pflegestation, Pflegeschule, Verwaltung sowie Apartments soll
westlich, direkt angrenzend an das bestehende Klinikum errichtet werden. Das derzeit an dieser Stelle situierte
Bestandsgebäude muss rückgebaut werden und ist Teil dieser Maßnahme.
Die Errichtung des Neubaus wird unter laufenden Krankenhausbetrieb unter beengten Baustellenverhältnissen
stattfinden müssen um den reibungslosen Klinikbetrieb weitgehendst aufrecht zu erhalten. Für die anstehende
Generalsanierung der BA III-V der Bestandsklinik wird eine Zielplanung erstellt ( BA I+II wurde bereits realisiert).
Die Planung hierzu ist nicht Teil dieser Ausschreibung und wird in einem weiteren Verfahren, nach Beendigung
dieser Maßnahme stattfinden, es sind jedoch für den Neubau erweiterungsbedingte Umbaumaßnahmen
(Anbindung Bestandsgebäude) im geringen Umfang durchzuführen.
Die Gesamtkosten des Projektes (KG 200-600) werden auf 24.3 Mio. €Brutto geschätzt und gliedern sich in
folgende Aufteilung der KG:
- KG 200 426.640 €
- KG 300 14.460.456 €
- KG 400 7.643.631 €
- KG 500 683.623 €
- KG 600 1.088.893 €
Der Neubau sieht folgenden Flächen vor:
Grundfläche ca. 920 m²
BGF ca. 4.900 m²
NUF ca. 1.550 m²
Die terminlichen Meilensteine zur Umsetzung des Projekts sehen vor:
- Leistungsbeginn: April 2023
- Förderanträge Dez 2023
- Baubeginn: Juni 2025
- Fertigstellung: Dez 2027
Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen (stufenweise) zu beauftragen:
Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 7 - hier küchentechnische Anlagen, Leistungsphasen 1-9 gemäß §§ 53 ff. HOAI.
Die Leistungen werden stufenweise beauftragt. Zunächst wird in der 1. Beauftragungsstufe die Leistungsphase 1 und 3 (Grundlagenermittlung und Vorplanung) gemäß § 55 HOAI beauftragt. In der darauf folgenden Beauftragungsstufe wird die Leistungsphase 4 gemäß § 55 HOAI abgerufen, im Anschluss die Leistungsphasen 5-7 gemäß § 55 HOAI und zum Schluss die Leistungsphasen 8-9 gemäß § 55 HOAI. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Leistungsphasen besteht nicht.
Die Auswahl der Bewerber, die bei Vollständigkeit der vorzulegenden Erklärungen und Nachweise zum Verhandlungsverfahren ausgewählt werden (§ 51 Abs. 1 S. 1 VgV), erfolgt anhand folgender Kriterien:
1. Erklärung über den Gesamtumsatz netto des Bewerbers in den letzten 3 Jahren von 2019-2021 (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV) – Wichtung 5 %.
—≥ [Betrag gelöscht] EUR/a (5 Punkte)
—< [Betrag gelöscht] EUR/a und ≥ [Betrag gelöscht] EUR/a (2,5 Punkte)
—< [Betrag gelöscht] EUR/a (0 Punkte)
2.Angabe der Beschäftigten der letzten drei Jahre von 2019 bis 2021 für das gesamte Büro des Bewerbers in Bezug auf technisch ausgerichtete Aufgabenbereiche (in Anlehnung an § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV) Die zu vergebenden Punkte für technische Mitarbeitende (Ingenieure/Architekten, staatlich geprüfte Techniker, Meister u. ä.) werden wie folgt abgestuft: – Wichtung 5 %.
— ≥ 6 technische Mitarbeitende (5 Punkte)
— < 6 und ≥ 3 technische Mitarbeitende (2,5 Punkte)
— < 3 technische Mitarbeitender (0 Punkte)
3. Darstellung von maximal 3 Referenzprojekten aus den letzten 5 Jahren von 2017 bis zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge gemäß IV.2.2) dieser Bekanntmachung, aus der die Erfahrung des Bewerbers bei Projekten mit vergleichbaren Anforderungen hervorgeht. Die Vergabestelle weist darauf hin, dass ausnahmsweise auch länger zurückreichende Referenzen (ab 01.01.2017 bis zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge gemäß IV.2.2) dieser Bekanntmachung) berücksichtigt werden – Wichtung 90 %.Referenzprojekte die vor 2017 in Betrieb genommen wurden, werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.
Folgende Anforderungen sollte durch jedes Referenzprojekt erfüllt sein: Maximal 6 Punkte je Kriterium
— Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine Neubau- oder Erweiterungsmaßnahme das unter Berücksichtigung öffentlicher Vergabevorschriften abgewickelt wurde.
— Das Referenzprojekt ist vergleichbarer Größenordnung (Kosten Kgr. 471 ≥ 1,3 Mio. € brutto )
— Durch den Bewerber wurden mindestens die küchentechnischen Anlagen (AG 7 gem. § 53 HOAI) erbracht
— Durch den Bewerber wurden mindestens die Leistungsphasen 2–8 gem. § 55 HOAI erbracht
— Derzeitiger Projektstand des Referenzprojekts ist mindestens Leistungsphase 8 oder das Projekt ist abgeschlossen.
Es können 30 Punkte je Referenzprojekt erreicht werden. Die maximal zu erreichende Punktzahl im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs sind 100 Punkte.
Die teilweise Erfüllung der vorgenannten Kriterien führt nicht zum Ausschluss, sondern zu einer entsprechend geringeren Bewertung. Eine Übersicht ist der „Anlage C – Kriterienkatalog“ zu entnehmen.
Leistungsphasen 1–9 gemäß § 53 HOAI
— Beauftragungsstufe 2: Leistungsphasen 4 gemäß § 53 HOAI
— Beauftragungsstufe 3: Leistungsphasen 5 - 7 gemäß § 53 HOAI
— Beauftragungsstufe 4: Leistungsphasen 8 - 9 gemäß § 53 HOAI
—Besondere Leistungen gem. Anlage 10 HOAI, hier insbesondere:
- Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist (Lph. 9).
Die Planungsleistungen werden stufenweise beauftragt, soweit erwartete Fördermittel für die jeweilige Stufe bewilligt werden, soweit die Finanzierung gesichert ist und soweit keine schwerwiegenden Gründe gegen eine Weiterbeauftragung vorliegen. Hierbei handelt es sich um solche Gründe, die im Falle einer bereits erfolgten Beauftragung den Auftraggeber zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigen würden.
Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung einzelner Beauftragungsstufen, besonderer Leistungen oder Gesamtbeauftragung besteht nicht.
Der Auftraggeber bzw. dessen Verfahrensbetreuer korrespondiert ausschließlich elektronisch, vorrangig über die unter 1.3) genannte Vergabeplattform. Bewerbungen sind ausschließlich unter Verwendung des Bewerbungsbogens möglich. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen von jedem Mitglied auszufüllen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1.) Basisinformation zum Unternehmen des Bewerbers (Name, Sitz, Gründungsjahr, Kontaktdaten) bzw. –
soweit zutreffend – zu den an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen (Name, Sitz, Gründungsjahr, Kontaktdaten, Leistungsanteil)
2.) Eigenerklärung (soweit zutreffend) der Bewerbergemeinschaftsmitglieder zur gesamtschuldnerischen
Haftung und Benennung desjenigen, der die Bewerbergemeinschaft vertritt. Nachweis der Vertretungsmacht auf Anforderung.
3.) Nachweis über die Berechtigung des vorgesehenen Entwurfsverfassers, die Berufsbezeichnung
Ingenieur zu tragen oder in Deutschland entsprechend tätig zu werden (§ 75 Abs. 1 VgV)
4.) Erklärung zu wirtschaftlichen Verknüpfungen mit anderen Unternehmen
5.) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB
6.) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB
7.) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz, §
21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz, § 98c Abs. 1 Aufenthaltsgesetz und § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
8.) Für ausländische Unternehmen in Bezug auf die vorstehenden Punkte 5.) bis 7.): Erklärung, dass keine
Ausschlussgründe vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit den vorgenannten
gesetzlichen Anforderungen vergleichbar sind.
9.) Erklärung zum Russlandbezug des Bieters / die Bietergemeinschaft sowie von Unterauftragnehmern,
Lieferanten oder eignungsverleihenden Unternehmen
10.) Erklärung über eine eventuelle Weitergabe von Auftragsteilen an andere Unternehmen (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV). Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrages der Leistungen anderer Unternehmen bedienen,so hat er die Weitergabe von Auftragsteilen verpflichtend anzugeben. Eine Benennung der Nachunternehmer
erfolgt im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs unter Verweis auf § 36 Abs. 1. S. 1 VgV freiwillig. Eine
entsprechende Verpflichtungserklärung ist auf Anforderung nachzureichen.
11.) Beabsichtigt der Bewerber im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen
in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe gemäß § 47 VgV), so hat er diese zu benennen und für sie mit der
Bewerbung einen eigenen Bewerbungsbogen abzugeben. Der Bewerber muss mit der Bewerbung nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Nimmt der Bewerber im Rahmen einer
Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese Unternehmen in dem Umfang, in dem ihre Kapazitäten in Anspruch genommen werden, gemeinsam für die Auftragsdurchführung haften. Eine entsprechende Haftungserklärung ist auf Anforderung nachzureichen.
Eigenerklärung zu einer Berufshaftpflichtversicherungsdeckung in Höhe von 1,5 Mio. EUR für Personenschäden und 1,5 Mio. EUR für sonstige Schäden im Fall der Zuschlagserteilung. Die Versicherung muss für die gesamte Vertragszeit unterhalten werden. Die Vorlage des Versicherungsnachweises nach Aufforderung ist zwingende Voraussetzung für die Zuschlagserteilung.
Eignungsprüfung gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 VgV
In einem ersten Schritt wird anhand einer Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren von 2019 bis 2021 erbrachten Leistungen die prinzipielle Eignung des Bewerbers geprüft. Bei dieser Liste ist je erbrachter Leistung die Angabe des Rechnungswertes (Kgr. 470, DIN 276, brutto), der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber der Dienstleistungen zu machen. Als prinzipiell geeignet werden Bewerber eingestuft, wenn sie anhand der selbst zu erstellenden Liste nachweisen können, dass aktuelle Erfahrungswerte bei der Erbringung vergleichbar komplexer Maßnahmen vorliegen.
Die Auswahl der Bewerber, die bei Vollständigkeit der vorzulegenden Erklärungen und Nachweise zum Verhandlungsverfahren ausgewählt werden (§ 51 Abs. 1 S. 1 VgV), erfolgt gemäß Abschnitt II.2.9) dieser Auftragsbekanntmachung.
Natürlichen Personen, die nach dem für die öffentliche Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt sind, die Berufsbezeichnung "Ingenieur" zu tragen. Ebenso natürlichen Personen, deren Listeneintrag in Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie 2005/36/EG gewährleistet ist. Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, der Planungsaufgabe entsprich und sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die vorstehenden Anforderungen erfüllt.
Einschläge Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: § 75 Abs. 2 VgV in Verbindung mit § 75 Abs. 3 VgV
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die unter II.2.7. benannten Termine für die Laufzeit des Vertrags beziehen sich auf den geplanten Beauftragungszeitpunkt (Beginn) und die geplante Nutzungsaufnahme der Hauptmaßnahme (Ende). Die Leistungszeit der Mängelbeseitigung, Restabwicklung und Abrechnung der Maßnahme, Erstellung/Übergabe einer vollständigen Dokumentation der erbrachten Planungsleistungen (inkl. Abnahme der Planungsleistungen) sowie die Leistungszeit der kompletten Lph. 9 können zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht exakt angegeben werden, sind daher im genannten Zeitraum nicht enthalten und müssen hinsichtlich der tatsächlichen Laufzeit des Vertrages noch dazugerechnet werden.
Je Bewerber ist nur ein Teilnahmeantrag, je Bieter nur ein Angebot zulässig. Mehrfachbewerbungen bzw. -angebote führen zum Ausschluss vom Verfahren. Als Mehrfachbewerbungen/-angebote gelten auch mehrere Bewerbungen/Angebote von Einzelpersonen innerhalb verschiedener Bietergemeinschaften.
Bewerber bzw. Bieter übermitteln ihre Teilnahmeanträge bzw. Angebote in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs ausschließlich mithilfe elektronischer Mittel gemäß § 10 VgV über die genannte Vergabeplattform.
Der Bewerber/Bieter trägt das Risiko der fristgerechten Übermittlung seines Teilnahmeantrags/Angebots.
Zusätzliche bzw. ergänzende Angebotsunterlagen werden nicht berücksichtigt.
Die Vergabeunterlagen stehen auf der unter Ziffer I.3. dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform zum Download zur Verfügung. Fragen und Anmerkungen zu den Vergabeunterlagen sind über die Kommunikationsebene der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist zu richten. Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist veröffentlicht. Die Bewerber sind verpflichtet, sich bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfristauf der unter Ziffer I.3. dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform/Homepage zu informieren, ob sich Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen in den Vergabeunterlagen ergeben haben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die Notwendigkeit ergeben kann, die Angebotsfrist auch noch innerhalb dieser 6 Kalendertage zu verschieben. In einem solchen Fall wird unverzüglich ebenfalls auf der unter Ziffer I.3. dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform informiert.
Es besteht die Möglichkeit der freiwilligen Registrierung auf der unter Ziffer I.3. dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform. Die Bewerber/Bieter, die sich freiwillig registrieren, werden über die verbindlichen Stellungnahmen auf die eingereichten Fragen und Anmerkungen per E-Mail informiert.
Bei Bietergemeinschaften sind neben der Eigenerklärung gemäß Ziffer III.1.1. auch die weiteren gem. Ziffer III.1.1. bis III.1.3. geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied gesondert zu erbringen.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern.
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberanzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich der Auftraggeber vor, die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern gemäß § 75 Abs. 6 VgV durch Los zu treffen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung-oberbayern.de
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB). Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 81669
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.abz-bayern.de