Mobile Endgeräte für diverse Hofer Schulen
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hof
NUTS-Code: DE244 Hof, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 95028
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]17
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hof.de
Abschnitt II: Gegenstand
Mobile Endgeräte für diverse Hofer Schulen
Die Lieferung erstreckt sich auf 13 Schulen (verteilt auf 3 Lose).
Die jeweiligen Schulen sollen mit mobilen Endgeräten für Lehrkräfte ausgestattet werden (siehe Leistungsbeschreibung).
Tablets
95028 Hof
Für 11 Hofer Schulen sollen insgesamt 123 Stück Tablets mit Zubehör geliefert werden.
Notebooks
95028 Hof
Für 3 Hofer Schulen sollen insgesamt 13 Stück Notebooks mit Zubehör geliefert werden.
Convertible Notebooks
Wilhelmstraße 1, 95028 Hof
An der Wirtschaftsschule Hof sollen 18 Stück Convertible Notebooks angeschafft werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Siehe Vergabeunterlagen (Formblatt L 124_Eigenerklärung_zur_Eignung_0121).
Siehe Vergabeunterlagen (Formblatt L 124_Eigenerklärung_zur_Eignung_0121).
Siehe Vergabeunterlagen (Formblatt L 124_Eigenerklärung_zur_Eignung_0121).
Abschnitt IV: Verfahren
Bürgerzentrum, Zimmer 9, Karolinenstr. 40, 95028 Hof
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 (Einleitung, Antrag) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]