Aufstockung und Einbau von Wohnungen Referenznummer der Bekanntmachung: F-GU-AE-01-22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Holzkirchen
NUTS-Code: DE21F Miesbach
Postleitzahl: 83607
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.holzkirchen.de
Adresse des Beschafferprofils: www.dtvp.de
Abschnitt II: Gegenstand
Aufstockung und Einbau von Wohnungen
Der Markt Holzkirchen beabsichtigt die Aufstockung eines Gebäudes und den Einbau von Wohnungen. Hierfür werden Objektplanungsleistungen Gebäude Leistungsphase 1 bis 9 gem. Leistungsbild § 34 HOAI benötigt, welche hier ausgeschrieben werden.
Markt Holzkirchen Frühlingsstr. 6 83607 Holzkirchen
Objektplanungsleistungen Gebäude Leistungsphase 1 bis 9 gem. Leistungsbild § 34 HOAI, wobei aufgrund eines bereits vorhandenen Vorentwurfs lediglich Teilleistungen in Leistungsphase 1 und 2 beauftragt werden.
Der Markt Holzkirchen unterhält unter anderen den Kinderhort in der Frühlingstr. 6. Das Gebäude wird derzeit im EG und OG als Kinderhort genutzt. Im Keller des Anbaus befindet sich eine Kindergartengruppe, im Hochparterre eine Turnhalle. Das Dachgeschoss des Hauptgebäudes wird teilweise als Lager genutzt, 2/3 stehen leer. Die oberste Geschossdecke und das Dach sind nicht gedämmt. Die Dacheindeckung ist marode und der Dachstuhl nach heutigem Standard (Schneelasten) unterdimensioniert. Das Fundament ist tragfähig aber feucht. Die Wände im Erdgeschoss sind auch von aufsteigender Feuchtigkeit betroffen.
Für die weitere Instandhaltung des Gebäudes ist es notwendig einen neuen Dachstuhl samt Dämmung und Eindeckung herzustellen, die Heizungszentrale und Verteilung muss im gesamten Gebäude erneuert werden. Dabei ist möglichst auf das Holzkirchner Fernwärmenetz anzuschließen. Am Fundament ist eine Horizontalabdichtung und im gesamten EG ein neuer Bodenaufbau samt Bodenplatte einzubauen. Für die Umbaumaßnahme ist eine Übergangslösung für den Kinderhort auf dem Grundstück zu schaffen.
Der Hauptausschuss hat einem möglichen Entwurf zugestimmt, indem eine Aufstockung mit 6 Wohneinheiten angedacht ist.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Ist der Bewerber eine juristische Person, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des
Bewerbers zu III.2.1 nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Berufsangehörige die an die natürliche
Person gestellten Anforderungen erfüllt. Bewerber oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen,
die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates der europäischen
Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die
fachlichen Voraussetzungen dann,
a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und
berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen
aufgrund einer Gleichstellung mit nach der Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) zu
tragen oder
b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach Richtlinie
2005/36/EG angezeigt haben.
Nachweis der Bauvorlageberechtigung nach Art. 61 BayBO und der beruflichen Befähigung des Bewerbers
und/oder der Mitarbeiter des Unternehmens, insbesondere der für die Dienstleistung verantwortlichen Personen
durch Nachweis der
- Berechtigung zur Führung einer Berufsbezeichnung (z. B. Architekt, Innenarchitekt, Landschaftsarchitekt,
beratender Ingenieur, Stadtplaner)
Abgabe von zwei Referenzen im Bereich Wohnungsbau oder Umbau.
- § 123 und § 124 GWB: Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 und § 124 GWB
bestehen(Ausschlusskriterium, bei den Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB entscheidet die Vergabestelle
über den Ausschluss)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein
nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren
- gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
- gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
- gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe
von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro belegt worden ist.7
Bekanntmachungs-ID: CXP4YQW6E5W
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf
der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar
sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag
ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Holzkirchen
Postleitzahl: 83607
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]