Stadt Pocking - Erweiterung der Grundschule Pocking mit Umbau/Sanierung im Bestand Referenznummer der Bekanntmachung: 0076.7035.001
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Pocking
NUTS-Code: DE228 Passau, Landkreis
Postleitzahl: 94060
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.pocking.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Pocking - Erweiterung der Grundschule Pocking mit Umbau/Sanierung im Bestand
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind sämtliche Planungs- und Überwachungsleistungen der Freianlagenplanung gemäß HOAI Teil 3 Abschnitt 2 nach § 39 HOAI 2021, die erforderlich sind im Zusammenhang mit der Anpassung des Schulgeländes.
Die Maßnahmen umfassen die Neugestaltung des vorhandenen Schulgeländes im Rahmen der aktuellen Planungen zur Umnutzung, Erweiterung und Sanierung der im Jahr 1994 in Betrieb genommenen Grundschule.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind sämtliche Planungs- und Überwachungsleistungen der Freianlagenplanung gemäß HOAI Teil 3 Abschnitt 2 nach § 39 HOAI 2021 für das folgende Vorhaben:
Aufgrund der steigenden Schülerzahlen und den sich verändernden Anforderungen ist eine Anpassung des Grundschulgebäudes erforderlich. Die Maßnahmen umfassen die Umnutzungen, Erweiterungsbauten und die Sanierung der im Jahr 1994 in Betrieb genommenen Grundschule.
Die bestehende Grundschule liegt am östlichen Stadtrand und bildet gemeinsam mit dem Gymnasium, Dreifach-Sporthalle, Skater Platz und Sportanlage das Schul- und Sportzentrum. Der gültige Bebauungsplan ist ebenso benannt.
Die nun geplante Gesamtmaßnahme beinhaltet einen Neubau im südlichen Grundstückbereich um Klassenzimmer und den Bereich der Ganztags-/Mittagsbetreuung anzubauen.
Der Bestand soll anschließend saniert werden. Im nördlichen Gebäudeflügel soll die Mensa erweitert werden. Der Haupteingang an der Ostseite des Bestandsgebäudes soll erweitert werden. Ziel ist es die Pausenhalle und die Verwaltung aufgrund der höheren Schülerzahlen zu erweitern und weiterzuentwickeln.
Derzeit wird aufgrund der hohen Schülerzahl vorgehsehen, die Außenanlagen der Schule in mehrere Bereiche/ Zonen, beispielsweise Ruhezonen, Bereiche für Bewegung, Natur und Kunst, etc. zu unterteilen.
Die Außenanlagen sollen im Rahmen der Maßnahme 2 realisiert werden.
Die Maßnahme umfasst folgende Bauabschnitte:
Bauabschnitt 1 | Neubau Süd
Bauabschnitt 2 | Sanierung Bestand, Neubau Nord
Die Beauftragung der Planungsleistungen wird stufenweise erfolgen:
- Leistungsstufe 1: Leistungsphasen 5, 6, 7
- Leistungsstufe 2: Leistungsphasen 8, 9
Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen gemäß Wertungsmatrix Stufe 1 (Ausschlusskriterien, Mindestanforderungen, siehe hierzu Punkt III.1) genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz eventueller Nachforderung innerhalb einer Frist weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.
Die Prüfung der Eignung erfolgt auf Grundlage der geforderten eingereichten Angaben und Unterlagen gemäß Wertungsmatrix Stufe 1 (siehe hierzu Punkt III.1).
Zu den Verhandlungsgesprächen werden 3 bis max. 5 Bewerber mit den höchsten Punktzahlen eingeladen. Sollten weitere Bewerber die gleiche Punktzahl erreichen, entscheidet das Los.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Teilnahmeberechtigt am Wettbewerb sind in den EWR-/WTO-/GPA-Staaten ansässige natürliche Personen und juristische Personen, deren Projektverantwortlicher zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt, Landschaftsarchitekt, Ingenieur... (m/w/d) befugt ist. Ist die Berufsbezeichnung im jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt, Landschaftsarchitekt, Ingenieur(m/w/d), wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung der Richtlinie 2013 / 55 / EU entspricht.
2. Handelt es sich bei den Bewerbern um eine juristische Person, OHG, KG oder Partnerschaftsgesellschaft (auch als Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft), so ist dem Teilnahmeantrag ein Auszug aus dem Handels- oder Partnerschaftsregister oder vergleichbaren Registers des Herkunftslandes des Bewerbers beizufügen, der nicht älter als 6 Monate sein darf.
3. Bewerber und Mitglieder von Bewerbergemeinschaften haben zu erklären, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs.1 und 2 GWB und/oder § 124 Abs. 1 GWB sowie nach Artikel 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 vom 08.04.2022 (EU-Sanktionspaket gegen Russland) vorliegen. (siehe Anlagen)
Landschaftsarchitekten
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fristverkürzung vom Bauherrn gewünscht, im Zuge der Angebotsaufforderung von 30 auf 15 Kalendertage. Einverständniserklärung ist im Bewerbungsformular eingefügt.
Aufgrund der Bitte um Zustimmung zur Fristverkürzung sind den Anlagen bereits die Wertungskriterien zur Stufe 2 beigefügt, um die dort notwendigen Konzeptinhalte/Präsentationen bereits vorbereiten zu können.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
(5) Auskünfte über die Vergabeunterlagen sind bis spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist zu beantworten und Anfragen daher rechtzeitig an die Vergabestelle zu richten.