Elektro - Maßnahmenpaket 1 für Grund- und Mittelschule Füssen Referenznummer der Bekanntmachung: 3-1-che-22-134
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Tölz
NUTS-Code: DE27B Ostallgäu
Postleitzahl: 83646
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Elektro - Maßnahmenpaket 1 für Grund- und Mittelschule Füssen
ca. 2 Baustromverteilungen, ca. 9 Steckdosen- Baustromverteiler, ca. 114 Baustellenleuchten, ca. 1140 m Gummikabel versch.
1 Wandlerschrank,1 NSHV,10 Unterverteilungen, Feld- und Standverteiler,ca. 4.185 m Leerrohre versch.,ca. 730 m Kabelpritschen versch. ca. 3.870 St. Kabelklammern/ Sammelhalter , etc....Wartungsleistungen SiBel, RWA
ca. 2 Baustromverteilungen, ca. 9 Steckdosen- Baustromverteiler, ca. 114 Baustellenleuchten, ca. 1140 m Gummikabel versch.
1 Wandlerschrank,1 NSHV,10 Unterverteilungen, Feld- und Standverteiler,ca. 4.185 m Leerrohre versch.,ca. 730 m Kabelpritschen versch. ca. 3.870 St. Kabelklammern/ Sammelhalter , etc....Wartungsleistungen SiBel, RWA
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Elektroarbeiten-Maßnahmenpaket 1 für Grund-und Mittelschule Füssen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Marktoberdorf
NUTS-Code: DE27B Ostallgäu
Postleitzahl: 87616
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in
5 / 5 den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Tölz
Postleitzahl: 83646
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse: www.zv-oberland.de