Offener hochbaulicher und freianlagenplanerischer Ideen- und Realisierungswettbewerb Umgestaltung des Umfeldes am Memorium Nürnberger Prozesse und Neubau eines BesucherInnenzentrums Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/S 060-158091
Bekanntmachung der Wettbewerbsergebnisse
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90402
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.nuernberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Offener hochbaulicher und freianlagenplanerischer Ideen- und Realisierungswettbewerb Umgestaltung des Umfeldes am Memorium Nürnberger Prozesse und Neubau eines BesucherInnenzentrums
Die Stadt Nürnberg beabsichtigt, auf einer Fläche vor dem Justizzentrum westlich der Innenstadt die Umgestaltung des Umfeldes am Memorium Nürnberger Prozess und den Neubau eines BesucherInnenzentrums zu entwickeln.
Abschnitt IV: Verfahren
Beurteilungskritierien:
Stadträumliche Qualität /Freiraumqualität
Denkmalpflegerische Belange / Berücksichtigung historischer Kontext
Gestalterisches Konzept
Organisation / Funktionalität
Wirtschaftlichkeit / Realisierbarkeit
Nachhaltigkeit/Klimaanpassung
Die Beurteilung der zugelassenen Wettbewerbsarbeiten erfolgt anhand der oben genannten Kriterien. Die Reihenfolge der Beurteilungskriterien spiegelt keine Prioritätensetzung wieder.
Abschnitt V: Wettbewerbsergebnisse
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE60 Hamburg
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
2. Preis: Sebastian Brunke Architekt, Wien, SI Landschaftsarchitektur ZT, Wien
3. Preis: Gruppe 030, Berlin, Lorenz Landschaftsarchitekten Stadtplaner, Nürnberg
Anerkennung: CODE UNIQUE Architekten GmbH, Dresden, RSP Freiraum GmbH, Dresden
Anerkennung: KOLLEKTIV B Keul & Gamböck GbR, Leipzig, SERO Architekten Minkus Schroeter Partnerschaft mbB, Leipzig Einenkel Landschaftsarchitektur, Leipzig
Anerkennung: LOA | Lars Otte Architektur, Köln, Dipl.-Ing. Ralf Maier, Landschaftsarchitekt, AKNW, BDLA, IAKS, FLL
Anerkennung: Cheret Bozic Architekten BDA, DWB, Stuttgart, lohrer.hochrein Landschaftsarchitekten und Stadtplaner GmbH, München
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass der geltend gemachte Vergabeverstoß spätestens 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurde (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Auslobungsunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Abgabe der Wettbewerbsarbeiten gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).