Containeranlage - Interimsmaßnahme - Referenznummer der Bekanntmachung: VE 251-01
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freilassing
NUTS-Code: DE215 Berchtesgadener Land
Postleitzahl: 83395
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.freilassing.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Containeranlage - Interimsmaßnahme -
Zweigeschossige Containeranlage als Interimslösung während der Bauphase für den Teilneubau der Grundschule Freilassing
Anlage soll für 32 Monate gemietet werden
Gesamtlänge ca. 53 m
Gesamtbreite ca. 15 m
Bruttogrundfläche ca. 800 m2
Bruttorauminhalt ca. 5.339 m3
13 Klassenzimmer, 2 OGTS Räume, Nebenräume
Systembau aus Metall, gedämmt
Die Stadt Freilassing plant, die bestehende Grundschule Freilassing durch die Ersatzbebauung bisheriger Gebäudeflügel zu erweitern. Im zu erhaltenden denkmalgeschützten Haupthaus und den Neubauten sollen künftig sechs Klassenzüge (24 Klassen) und eine zweigruppige Nachmittagsbetreuung unterkommen.
Die Schule soll mit einer Mensa und Aula ausgestattet werden. Das Haupthaus wurde bereits 2008 vollständig saniert. Im Zuge der Neustrukturierung der Grundschule sollen am Altbau nur nutzungskonzeptabhängige Anpassungen vorgenommen werden.
Wunsch ist, dass im neuen Schulhaus das pädagogische Konzept des "Münchner Lernhauses" umgesetzt werden kann.
Schulische Räume bzw. Flächen teilen sich gemäß den Vollzugshinweisen zur Schulbauverordnung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus in die vorgenannten, verschiedenen Raumgruppen. Für den Teilneubau der Grundschule Freilassing wird mit einem Flächenbedarf von ca. 8.500 m2 BGF bzw. 5.100 2 Nutzungsfläche gerechnet. Davon werden ca. 2.000 m2 BGF im zu erhaltenden Altbau abgebildet. Die restlichen 6.500 m2 BGF werden über den Teilneubau errichtet. Um den Teilneubau in einem Abschnitt durchführen zu können, wird für die auszusiedelnden Klassen eine Containeranlage benötigt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Siehe Anforderungen gemäß Formblatt 124.
Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit Angaben gemäß §
6(3)Nr. 2 EG VOB Teil A zu folgenden Buchstaben zu machen: a und b.
— Freistellungsbescheinigung des Finanzamtes gem. § 48 Abs. 1, Satz 1 EstG;
— Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes;
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse;
— Unternehmenshaftpflichtversicherung;
— Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation.
— Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der Maßnahme vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
Die Eignung ist durch Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen.
Das Formblatt 124 ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen
bestätigen, sind vom Bieter, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die entsprechenden
Bescheinigungen auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen. Gelangt das Angebot in die engere Wahl und wurden die Unterlagen und Nachweise nicht oder nicht vollständig mit dem Angebot vorgelegt, so sind diese innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierung erworben wurden, sind zugelassen.
3 Referenzen vergleichbarer Objekte der letzten 3 Geschäftsjahre mit folgenden Angaben:
— Ansprechpartner Auftraggeber;
— Art der ausgeführten Leistung;
— Auftragssumme;
— Ausführungszeitraum;
— stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen;
— Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer;
— stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung;
— Angabe zur Art der Baumaßnahme;
— Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer);
— ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden;
— Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung.
Angabe der Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal.
Angabe, dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat.
Die Eignung ist durch Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen.
Das Formblatt 124 EU ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen, sind vom Bieter, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die entsprechenden Bescheinigungen auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen. Gelangt das Angebot in die engere Wahl und wurden die Unterlagen und Nachweise nicht oder nicht vollständig mit dem Angebot vorgelegt, so sind diese innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierung erworben wurden, sind zugelassen.
Siehe Vergabeunterlagen.
Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweise auf die maßgeblichen Vorschriften:
Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen.
Bietergemeinschaften sind zugelassen: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 50538
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
In diesem Zusammenhang wird auf den § 160 (3) GWB hingewiesen, der nachfolgend in seinem Wortlautaufgeführt ist:
§160 (3) GWB: Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 GWB Unwirksamkeit:
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber:
1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder,
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Unionvergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freilassing
Postleitzahl: 83395
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]