Lieferung eines Feuerwehrfahrzeugs Löschgruppenfahrzeug LF20 KatS nach DIN 14530-8 für die Gemeinde Referenznummer der Bekanntmachung: LF20 KatS Hollstadt
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heustreu
NUTS-Code: DE266 Rhön-Grabfeld
Postleitzahl: 97618
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung eines Feuerwehrfahrzeugs Löschgruppenfahrzeug LF20 KatS nach DIN 14530-8 für die Gemeinde
Lieferung eines Feuerwehrfahrzeugs Löschgruppenfahrzeug LF20 KatS nach DIN 14530-8 in zwei Losen für die Gemeinde Hollstadt - Feuerwehr Hollstadt
Los 1 - Fahrgestell und Aufbabau
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Lieferung eines Feuerwehrfahrzeugs bestehend aus Fahrgestell und Aufbau, nach DIN 14530-8
Los 2 - Die Beladung
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Lieferung einer Beladung für ein Löschgruppenfahrzeug LF20 KatS nach IN 14530-8
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 1 - Fahrgestell und Aufbabau
Ort: Giengen Brenz
NUTS-Code: DE11C Heidenheim
Postleitzahl: 89537
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 2 - Die Beladung
Ort: Giengen Brenz
NUTS-Code: DE11C Heidenheim
Postleitzahl: 89537
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.