Planung und Durchführung von Messebeteiligungen und Ausstellungen sowie Veranstaltungen der alp Bayern einschließlich Messebau und finanztechnischer Abwicklung Referenznummer der Bekanntmachung: 2022G9000008
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.stmelf.bayern.de/
Adresse des Beschafferprofils: http://www.stmelf.bayern.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Planung und Durchführung von Messebeteiligungen und Ausstellungen sowie Veranstaltungen der alp Bayern einschließlich Messebau und finanztechnischer Abwicklung
Die alp Bayern, Agentur für Lebensmittel - Produkte aus Bayern, ist eine eigenständige Einheit im Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Sie unterstützt die Absatzförderung und den Ausbau der Marktposition von bayerischen Agrarprodukten und Lebensmitteln. Schwerpunkttätigkeiten der alp Bayern sind Informations- und Kommunikationsmaßnahmen im In- und Ausland sowie Markterschließungsmaßnahmen. Die alp Bayern beteiligt sich zudem an Messen im In- und EU-Ausland mit Informations- oder Firmengemeinschaftsständen und führt Ausstellungen und Veranstaltungen durch.
Die alp Bayern sucht einen geeigneten Dienstleister (Auftragnehmer) zur Planung und Durchführung der Messebeteiligungen und der Ausstellungen sowie Veranstaltungen einschließlich des Messebaus und finanztechnischer Abwicklung.
Bei dem Auftrag handelt es sich um eine Rahmenvereinbarung über andere besondere Dienstleistungen i.S.v. § 130 Abs. 1 GWB (siehe auch CPV-Code). Die Rahmenvereinbarung wird gem. § 65 Abs. 2 VgV für die Dauer von maximal 5 Jahren geschlossen wird (3 Jahre Grundvertragslaufzeit plus zwei Vertragsverlängerungsoptionen für um jeweils ein weiteres Jahr).
Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung, zu entnehmen.
Die alp Bayern, Agentur für Lebensmittel - Produkte aus Bayern, ist eine eigenständige Einheit im Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Sie unterstützt die Absatzförderung und den Ausbau der Marktposition von bayerischen Agrarprodukten und Lebensmitteln. Schwerpunkttätigkeiten der alp Bayern sind Informations- und Kommunikationsmaßnahmen im In- und Ausland sowie Markterschließungsmaßnahmen. Die alp Bayern beteiligt sich zudem an Messen im In- und EU-Ausland mit Informations- oder Firmengemeinschaftsständen und führt Ausstellungen und Veranstaltungen durch.
Die alp Bayern sucht einen geeigneten Dienstleister (Auftragnehmer) zur Planung und Durchführung der Messebeteiligungen und der Ausstellungen sowie Veranstaltungen einschließlich des Messebaus und finanztechnischer Abwicklung.
Bei dem Auftrag handelt es sich um eine Rahmenvereinbarung über andere besondere Dienstleistungen i.S.v. § 130 Abs. 1 GWB (siehe auch CPV-Code). Die Rahmenvereinbarung wird gem. § 65 Abs. 2 VgV für die Dauer von maximal 5 Jahren geschlossen wird (3 Jahre Grundvertragslaufzeit plus zwei Vertragsverlängerungsoptionen für um jeweils ein weiteres Jahr).
Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung, zu entnehmen.
Siehe Teilnahmeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Da es sich bei der auszuschreibenden Leistung um "andere besondere Dienstleistungen" gem. § 64 ff. VgV handelt, dürfen gem. § 65 Abs. 3 VgV Fristen für den Eingang der Teilnahmeanträge und Angebote bestimmt werden, die von den §§ 15 bis 19 VgV abweichen.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Planung und Durchführung von Messebeteiligungen und Ausstellungen sowie Veranstaltungen der alp Bayern einschließlich Messebau und finanztechnischer Abwicklung
Ort: Aying
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85653
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei dem unter Ziffer II.1.7 und Ziffer V.2.4 angegebenen Preis
von [Betrag gelöscht] EUR um einen fiktiven Wert handelt. Der konkrete Wert wird gem. § 39 Abs. 6 Nr. 3 und 4 VgV nicht
angegeben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
1) Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, § 160 Abs. 3 S. 1 GWB, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden oder,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2) Eine Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als6Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.