Bau-Kombi-Versicherung Neubau Klinikum Memmingen Referenznummer der Bekanntmachung: 1736_2022_KMM_Bau-Kombi
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Memmingen
NUTS-Code: DE274 Memmingen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 87700
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.klinikum-memmingen.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70174
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lutzabel.com
Abschnitt II: Gegenstand
Bau-Kombi-Versicherung Neubau Klinikum Memmingen
Gegenstand des zu vergebenden Auftrags ist eine kombinierte Bauleistungs- und Haftpflichtversicherung sowie zwei Haftpflicht-Exzedenten für den Bauherrn, für alle Planer, sowie alle an der Bauausführung Beteiligten für das Bauvorhaben "Neubau Klinikum Memmingen".
Kombinierte Bauversicherung
87700 Memmingen
Gegenstand der Ausschreibung ist der Versicherungsvertrag für eine kombinierte Bauleistungs- und Haftpflicht- (Bauherren-, Betriebs-, Umwelthaftpflicht- und Umweltschaden-Versicherung) und Planungshaftpflicht-Versicherung.
1. Haftpflicht-Exzedent
87700 Memmingen
Gegenstand der Ausschreibung ist im Anschluss an die kombinierte Bauleistungs- und Haftpflichtversicherung ein Versicherungsvertrag für eine Exzedenten-Haftpflichtversicherung (Bauherren-, Betriebs-, Umwelthaftpflicht- und Umweltschaden-Versicherung sowie zur Planungshaftpflicht-Versicherung).
2. Haftpflicht-Exzedent
87700 Memmingen
Gegenstand der Ausschreibung ist hier ein Versicherungsvertrag für eine Exzedenten-Haftpflichtversicherung zur Bauherren-, Betriebs- und Umwelthaftpflicht-Versicherung sowie Personenschäden aus der Planungshaftpflicht-Versicherung im Anschluss an die vorausgehenden Versicherungen (kombinierte Bauleistungs- und Haftpflichtversicherung sowie 1. Exzedenten-Haftpflichtversicherung).
Schäden oder Mängel an den Gegenstand der Planung bildenden Bauwerken, Anlagen oder Einrichtungen (Planungsobjektschäden) sind hier nicht Gegenstand der Planungshaftpflicht-Versicherung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Der Bieter/ jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft muss als Risikoträger zum Betrieb der ausgeschriebenen Versicherungssparte(n) in einem Staat der EU zugelassen sein und die gesetzlichen Voraussetzungen für den Geschäftsbetrieb in der EU erfüllen. Als Nachweis ist mit dem Teilnahmeantrag eine Kopie der Zulassung der Aufsichtsbehörde (ggfs. mit beglaubigter Übersetzung) beizufügen.
2) Mit dem Angebot sind Eigenerklärungen darüber vorzulegen, dass der Bieter / jedes Mitglied der Bietergemeinschaft in den vergangenen drei Jahren:
- weder selbst noch eine Person, deren Verhalten seinem Unternehmen zu-zurechnen ist, bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB;
- nicht zahlungsunfähig ist, dass über sein Vermögen kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, dass die Eröffnung eines solchen Verfahrensmangels Masse nicht abgelehnt worden ist, er sich nicht im Verfahren der Liquidation befinden oder seine Tätigkeit eingestellt ist, § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB;
- weder selbst noch eine Person, deren Verhalten seinem Unternehmen zu-zurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen haben, durch die die Integrität in Frage gestellt wird, § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB; das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher
- gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung, § 123 Abs. 3 GWB entsprechend;
- weder selbst noch eine Person, deren Verhalten seinem Unternehmen zu-zurechnen ist, mit einem anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, § 124 Abs. 1 N.4 GWB;
- keine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrages erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB;
- in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, § 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB;
- dass kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB vorliegt;
- dass die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der an-gebotenen Leistung erfüllt
Hinweis: Der Bieter muss mind. 1 Kriterium erfüllen.
Kriterium A: Finanzrating
Nachweis, dass das Unternehmen über ein Mindestrating von A- (A minus) nach Standard & Poor"s oder vergleichbar verfügt. Der Nachweis des letzten Ratings darf nicht älter als 12 Mo-nate sein.
Kriterium B: Rückversicherungsschutz
Eigenerklärung, dass unter Berücksichtigung der zu versichernden Objekte und Versicherungs-summen über ausreichend hoher Rückversicherungsschutz verfügt wird und die Rückversicherungsverträge bei bonitätsstarken nationalen oder internationalen Rückversicherungsgesellschaften abgeschlossen sind.
Dem Auftraggeber sind auf Verlangen vom Bewerber aussagekräftige Nachweise vorzulegen.
Kriterium C: Unternehmensgruppe
Eigenerklärung, dass das Unternehmen Teil einer bonitätsstarken Unternehmensgruppe ist, welche stets die ausreichende Liquidität des Unternehmens sicherstellt. Auf Verlangen sind dem Auftraggeber entsprechende Nachweise zu erbringen.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1) Eigenerklärung zu Referenzen über die Zeichnung von vergleichbaren Versicherungsverträgen, die in den letzten fünf Jahren beendet wurden oder derzeit noch bestehen.
Die Referenzliste muss eine Umschreibung der Tätigkeit des Auftraggebers, die Bezeichnung des versicherten Projekts (Bauvorhaben, versicherte Personen/Unternehmen etc.), Bausumme des versicherten Bauvorhabens inkl. der Kosten für Neben- und Planungsleistungen bzw. Deckungssumme, übernommene Zeichnungsquote, Versicherungsbeginn und das (geplante) Versicherungsende beinhalten. Die Forderung nach Offenlegung des Referenzgebers mit Name und Anschrift behält sich die Auftraggeberin zum Zwecke der Eignungsprüfung, insbesondere in Zweifelsfällen vor.
2) Angabe des Namens, der beruflichen Qualifikation und der Erfahrungen des Ansprechpartners für die Vertragsabwicklung und des Ansprechpartners für die Schadenabwicklung sowie der jeweiligen Vertreter.
3) Vorstellung der personellen Ausstattung für die Bearbeitung und Regulierung von Schadenfällen aus vergleichbaren Versicherungsverträgen durch Angabe der Anzahl der Mitarbeiter der Schadenabteilung(en) und deren Qualifikationen
4) Eigenerklärung zum Einsatz von Unterauftragnehmern/Dritten und Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers
Die Mindeststandards gelten nur für Bieter, die die Absicht besitzen ein Führungs-/Alleinzeichnungs-Angebot abzugeben:
1) Es sind mindestens drei Referenzen aus dem Zeitraum der letzten fünf Jahre zur Versicherung von Hochbauprojekten mit einer vergleichbaren Projektsumme (mind. EUR 100 Mio.) nachzuweisen.
2) Nachweis von qualifiziertem Personal für die vertragliche Abwicklung sowie in den Bereichen Schadensabwicklung Bauleistung und Haftpflichtregulierung verfügen.
3) 3) Eigenerklärung, dass der Geschäftsverkehr in deutscher Schrift und Sprache abgewickelt wird.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9P6BER
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt wer-den,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Ange-bot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.