Investorenmodell als funktionale Ausschreibung (Planen+Bauen) nach § 7c EU VOB/A zur Planung und Errichtung eine dreigruppigen Kinderhauses auf einem Grundstück des Investor
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Friedberg
NUTS-Code: DE275 Aichach-Friedberg
Postleitzahl: 86316
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.friedberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Investorenmodell als funktionale Ausschreibung (Planen+Bauen) nach § 7c EU VOB/A zur Planung und Errichtung eine dreigruppigen Kinderhauses auf einem Grundstück des Investor
Die Stadt Friedberg schreibt ein Investorenmodell als funktionale Ausschreibung (Planen+Bauen) nach § 7c EU VOB/A zur Planung und
Errichtung eines dreigruppigen Kinderhauses auf einem Grundstück des Investors aus.
Mit der Ausschreibung soll ein Investor gesucht werden, der auf einem eigenen Grundstück ein dreigruppiges Kinderhaus plant und errichtet
sowie im Anschluss über eine Laufzeit von 25 Jahren an die Stadt Friedberg vermietet. Die Stadt Friedberg wird im Rahmen einer gesonderten
Ausschreibung den Betreiber des Kinderhauses ermitteln. Die Stadt Friedberg wird für das geplante Kinderhaus eine FAG-Zuwendung nach
Art. 10 FAG mit einer Förderquote von 55 % der zuwendungsfähigen Kosten beantragen. Die Förderung wird zweckgebunden an den Investor
mit einer Zweckbindungsfrist von 25 Jahren weitergereicht. Der nach der Weiterreichung der erhaltenen Förderung verbleibende ungedeckte
Teil der Investitionskosten soll durch eine Kostenmiete über eine Mietlaufzeit von 25 Jahren finanziert werden. Die Stadt wird hierzu mit dem
Investor einen Mietvertrag mit einer Laufzeit von 25 Jahren abschließen.
Friedberg
Die Stadt Friedberg schreibt ein Investorenmodell als funktionale Ausschreibung (Planen+Bauen) nach § 7c EU VOB/A zur Planung und Errichtung eines dreigruppigen Kinderhauses auf einem Grundstück des Investors aus.
Mit der Ausschreibung soll ein Investor gesucht werden, der auf einem eigenen Grundstück ein dreigruppiges Kinderhaus plant und errichtet sowie im Anschluss über eine Laufzeit von 25 Jahren an die Stadt Friedberg vermietet. Die Stadt Friedberg wird im Rahmen einer gesonderten Ausschreibung den Betreiber des Kinderhauses ermitteln. Die Stadt Friedberg wird für das geplante Kinderhaus eine FAG-Zuwendung nach Art. 10 FAG mit einer Förderquote von 55 % der zuwendungsfähigen Kosten beantragen. Die Förderung wird zweckgebunden an den Investor mit einer Zweckbindungsfrist von 25 Jahren weitergereicht. Der nach der Weiterreichung der erhaltenen Förderung verbleibende ungedeckte Teil der Investitionskosten soll durch eine Kostenmiete über eine Mietlaufzeit von 25 Jahren finanziert werden.
Der neue Kindergartenstandort soll in der Stadt Friedberg selbst, also nicht den Ortsteilen liegen. Eine möglichst gut infrastrukturell angebundene Lage und eine Lage in einem derzeit noch unterversorgten Teil der Kernstadt sind gewünscht. Das neue Kinderhaus soll so schnell als möglich in Betrieb genommen werden. Gewünscht ist daher ein Standort mit einem bestehenden Baurecht, d.h. für den ein Baurecht (Baugenehmigung) ohne vorheriges Bauleitplanverfahren geschaffen werden kann. Der Standort soll entsprechend der aktuellen Bedarfssituation möglichst in der westlichen Altstadt, Unterm Berg/Afrastraße sowie angrenzenden Wohnquartieren liegen.
Das Kinderhaus muss dem Stand der Technik sowie allen geltenden gesetzlichen und förderrechtlichen Anforderungen für eine Kita entsprechen, d.h. insbesondere der Bayerischen Bauordnung (BayBO), dem Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG), den Anforderungen der FAG-Richtlinie. Das Kinderhaus muss barrierefrei errichtet werden und über die erforderlichen Freiflächen verfügen. Für ein dreigruppiges Kinderhaus ist ein Raumprogramm von ca. 429 m2 förderfähig
Die Stadt wird mit dem Investor einen Mietvertrag über eine Laufzeit von 25 Jahren mit einer einmaligen Verlängerungsoption um weitere 5 Jahre schließen. Der Investor verpflichtet sich in diesem Mietvertrag,
•das erforderliche Baurecht zu schaffen,
•den Bau des Kinderhauses zu finanzieren,
•alle erforderlichen Planungs- und Bauleistungen zu erbringen,
•das Kinderhaus schlüsselfertig und betriebsbereit zu errichten und an die Stadt als Mieterin zu überlassen sowie
•während der Mietzeit in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten, d.h. den Bauunterhalt (ausgenommen Schönheitsreparaturen) zu übernehmen.
Die Stadt wird an den Investor für die Überlassung des Kinderhauses eine Kostenmiete zahlen. Die FAG-Zuwendung wird als zweckgebundener Baukostenzuschuss ausgereicht und mindert die Kostenmiete. Der Baukostenzuschuss wird im Grundbuch für den Fall einer Rechtsnachfolge und Insolvenz abzusichern sein. Der Mietvertrag wird daher notariell formbedürftig werden; die Vertragsregelungen werden den Bewerber, die nach dem Teilnahmewettbewerb zum Angebot aufgefordert werden, mit der Angebotsaufforderung übersandt werden.
Aufgrund des großen Bedarfs für weitere Kindertagesstätten misst die Stadt einer möglichst kurzfristigen und termingetreuen Überlassung des Kinderhauses eine besondere Bedeutung zu
Die Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.
Der Vertrag verlängert sich einmalig um weitere 60 Monate, wenn er nicht mit einer Frist von 12 Monaten zum Ende der Laufzeit von einer der Parteien schriftlich gekündigt wird
Die Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt je Los in 3 Stufen.
1) Die Teilnahmeanträge werden zunächst daraufhin untersucht, ob sie ausgefüllt und vollständig sind.
2) Die Teilnahmeanträge werden sodann daraufhin untersucht, ob die Mindestanforderungen an die Eignung erfüllt sind.
3) Auf der dritten Stufe werden die Teilnahmeanträge anhand der in der Eignungsmatrix benannten Wertungskriterien mit Unterkriterien, der Punktezahl und der jeweiligen Wichtung bewertet (siehe insb. Ziff. III.1.2) und III.1.3) der Auftragsbekanntmachung sowie die Eignungsmatrix in den Vergabeunterlagen).
Zum Angebot aufgefordert werden die besten fünf Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften, welche die meisten Wertungspunkte erreicht haben. Eine Angebotsaufforderung erfolgt jedoch nur, wenn ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft mind. 60 von 100 Wertungspunkten erreicht hat. Unter mehreren punktgleichen Bewerbern/Bewerbergemeinschaften entscheidet das Los.
Bieterfragen sind spätestens 7 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist bzw. der Angebotsfrist einzureichen, um eine rechtzeitige Beantwortung sicherzustellen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Handelsregistereintragung
1. Durchschnittlicher spezifischer Jahresumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2020 bis 2022) in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Bauleistungen).
Für die Einzelheiten wird auf die Eignungsmatrix in den Vergabeunterlagen verwiesen.
1. Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt L 124) oder Präqualifizierung oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung. Hinweis: Die nachfolgenden Mindestanforderungen und Wertungskriterien sind auch von präqualifizierten Unternehmen nachzuweisen, soweit der Nachweis nicht schon aus dem Präqualifizierungsverzeichnis und den darin hinterlegten Erklärungen und Unterlagen hervorgeht.
2. Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personenschäden von 3.000.000,- EUR und für Sachschäden von 2.000.000,- EUR je Schadensfall. Die Höchstersatzleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres muss mindestens das Zweifache der genannten Versicherungssumme pro Versicherungsjahr umfassen.
Die Versicherung ist bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) zugelassenen Versicherungsunternehmens vor Vertragsschluss abzuschließen und nachzuweisen. Die Betriebshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht.
Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert.
3. Durchschnittlicher spezifischer Jahresumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2020 bis 2022) in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Bauleistungen) von mindestens durchschnittlich [Betrag gelöscht] EUR netto p.a.
4. Anzahl der Architekten und/oder bauvorlageberechtigter Ingenieure, die im Unternehmen bzw. der Bietergemeinschaft zu Verfügung stehen von mind. 2,0 Vollzeitäquivalent (berechnet auf 40h Woche). Hinweis: Bauträger, die selbst über keine angestellten Architekten/bauvorlageberechtigte Ingenieure verfügen, können mit Planungsbüros entweder eine Bietergemeinschaft eingehen oder diese als eignungsverleihende Nachunternehmer einsetzen.
5. Finanzierungs- oder Bonitätsnachweis über die für die Auftragsausführung erforderlichen finanziellen Mittel durch Bankerklärung, Steuerberater- oder Wirtschaftsprüfererklärung oder vergleichbar.
1. Drei Referenzen zu vergleichbaren Planungsleistungen (Eigenerklärt F 1) in den vergangenen zehn Kalenderjahren (Januar 2013 bis Januar 2023). Referenzen werden nur gewertet, wenn die Baumaßnahmen in diesem Referenzzeitraum abgeschlossen und das Referenzobjekt in Betrieb genommen wurden. Es werden jeweils die besten drei Referenzen mit 1 bis 5 Punkten gewertet. Insgesamt sind damit max. 5 x 3 = 15 Wertungspunkte zu erreichen. Die Referenzen werden daraufhin bewertet, ob sie die nachfolgenden Aspekte erfüllen:
a) Referenz umfasst Planung für Bau oder Erweiterung einer Kita oder vergleichbare Betreuungseinrichtung.
b) Referenz umfasst Gesamtkosten von mind. 3,0 Mio. EUR brutto.
c) Referenz umfasst Grundleistungen mind. der LPh 2 bis LPh 8.
d) Referenz umfasst Honorarzone III oder vergleichbar.
e) Referenz ordnungsgemäß und termingerecht ausgeführt (Eigenerklärung).
2. Drei Referenzen zu vergleichbaren Vermietungen (Formblatt F 2) in den vergangenen zehn Kalenderjahren (Januar 2013 bis Januar 2023). Referenzen werden nur gewertet, wenn im Referenzzeitraum ein entsprechendes Mietverhältnis bestanden hat. Es werden jeweils die besten drei Referenzen mit 1 bis 5 Punkten gewertet. Insgesamt sind damit max. 5 x 3 = 15 Wertungspunkte zu erreichen. Die Referenzen werden daraufhin bewertet, ob sie die nachfolgenden Aspekte erfüllen:
a) Referenz umfasst Vermietung einer Immobilie mit mind. 400 m2.
b) Referenz umfasst langfristiges Mietverhältnis mit > 10 Jahren Mietdauer.
c) Referenz umfasst Vermietung einer Verwaltungseinrichtung oder anderweitiger Einrichtung mit hohem Besucheraufkommen.
Für die Einzelheiten wird auf die Eignungsmatrix in den Vergabeunterlagen verwiesen.
1. Mindestens eine vergleichbare Referenz Planungsleistungen zum Bau oder Erweiterung einer Kita oder vergleichbare Betreuungseinrichtung.
2. Mindestens eine vergleichbare Referenz Vermietung einer Immobilie über eine Laufzeit von mind. 10 Jahren mit einer Mietfläche von mind. 400 m2.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftragswert für Planung und Bau eines dreigruppigen Kinderhauses erreicht nach der Auftragswertschätzung der Stadt NICHT den EU-Schwellenwert von derzeit 5,382 Mio. EUR. Um einen möglichst großen Wettbewerb zu erzielen, wird freiwillig ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach § 3a EU Abs. 2 Nr. 1 VOB/A, wie im VHB Bayern für funktionale Ausschreibungen empfohlen, durchgeführt.
Angebote sind ausschließlich über die Vergabeplattform einzureichen.
Bieterfragen zu den Vergabeunterlagen und/oder zum Verfahren sind als Bieternachricht ausschließlich über die Vergabeplattform einzureichen. Bei Bieterfragen, die nicht spätestens 7 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist eingehen, kann eine rechtzeitige Antwort nicht gewährleistet werden. Die Antworten auf Fragen von Bietern werden ebenso wie etwaige Änderungen der Vergabeunterlagen über die Vergabeplattform allen Bietern in anonymisierter Form mitgeteilt. Es obliegt den Bietern sich durch eine Registrierung oder eine regelmäßige Kontrolle der Vergabeplattform über Antworten auf Bieterfragen oder Änderungen der Vergabeunterlagen zu informieren. Eine Registrierung auf der Vergabeplattform wird empfohlen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de
Der Auftragswert für Planung und Bau eines dreigruppigen Kinderhauses erreicht nach der Auftragswertschätzung der Stadt NICHT den EU-Schwellenwert von derzeit 5,382 Mio. EUR. Die Vergabekammer Südbayern wird ihre Zuständigkeit von Amts wegen prüfen. Im Unterschwellenbereich ist die VOB-Stelle der Regierung von Schwaben zuständige Nachprüfungsstelle nach § 21 VOB/A, 1. Abschnitt:
Fronhof 4 86152 Augsburg,
Fon: [gelöscht],
Fax: [gelöscht],
Email: [gelöscht].
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt im Übrigen voraus, dass der geltend gemachte Vergabeverstoß spätestens 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurde (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder aus den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 und 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de