Strukturbauteile für einen Großroboter - PR196186 - 2830 - W Referenznummer der Bekanntmachung: PR196186 - 2830 - W
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80686
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.fraunhofer.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Strukturbauteile für einen Großroboter - PR196186 - 2830 - W
Strukturbauteile für einen Großroboter
Fraunhofer IGP
Albert-Einstein-Str. 30
18059 Rostock
Deutschland
1 Stück
Für den Bau eines Großroboters werden für die erste Hauptachse zwei Strukturbauteile benötigt, welche durch eine gemeinsame Lagerung drehbar verbunden werden. Das erste Bauteil ist eine Strukturkomponente, an der die zweite Hauptachse des Roboters sowie weitere Strukturbauteile angreifen und die über Schraubverbindungen mit der gemeinsamen Lagerung verbunden werden kann. Das zweite Strukturbauteil ist eine Tragkonstruktion, die die gesamten wirkenden Kräfte und Momente aufnimmt und eine Verbindung mit dem Untergrund ermöglicht. Sie besteht aus mehreren anzufertigen Einzelteilen, die entsprechend der Fertigungsdokumente abschließend gefügt werden sollen. Weiterhin werden zwei Strukturbauteile für die Handachsen des Großroboters benötigt, welche durch Lagerungen drehbar verbunden werden.
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Laut Zuwendungsbescheid zum 4. Bauabschnitt muss der §3 VgV Abs. 9 angewandt werden. Gemäß §3 VgV Abs. 9 sind 80% vom Gesamtbudget als EU-Verfahren zu handhaben. Die restlichen 20% sind am Institut bereits ausgeschöpft. Daher muss zwingend ein EU-Verfahren angestrengt werden.
Laut Zuwendungsbescheid zum 4. Bauabschnitt muss der §3 VgV Abs. 9 angewandt werden. Gemäß §3 VgV Abs. 9 sind 80% vom Gesamtbudget als EU-Verfahren zu handhaben. Die restlichen 20% sind am Institut bereits ausgeschöpft. Daher muss zwingend ein EU-Verfahren angestrengt werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabe.fraunhofer.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-184ecfa8ed5-20d09d28e189439c
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabe.fraunhofer.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-184ecfa8ed5-20d09d28e189439c
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabe.fraunhofer.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-184ecfa8ed5-20d09d28e189439c
Bei evtl. Einsatz von Nachunternehmern sind diese zu benennen, ihre Eignung ist ebenfalls anhand der unter III.1.) aufgeführten Eignungskriterien nachzuweisen. Ferner ist zu bestätigen, dass sie im Auftragsfall zur Verfügung stehen; deren Anteil am Umfang des Auftragsgegenstandes ist darzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB) . Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80686
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.fraunhofer.de