Fluggastkontrollstellen Flughafen München 19E2231
Bekanntmachung vergebener Aufträge in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: ja
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Land: Deutschland
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
Ausführung
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Flughafen München
NUTS-Code DE21B Freising
Rahmenvereinbarung für die Lieferung, Montage und Inbe-triebnahme von voraussichtlich ca. 48 Stück
Handgepäckkontrollspuren vergeben. Die Kontrollspuren sollen über parallele Wannenaufgabeplätze und einen
automatisierten Wannentransport verfügen. Nach dem zu integrierenden EDSCB-Gerät sind IO/NIO-Spuren,
eine vollautomatisierte Wannenrückführung und Nachkontrollbereich vorzusehen.
Darüber hinaus sind weitere nutzerspezifische Anforderungen an Funktionalitäten und Ausstattung (wie
z.B. Schubladen, Auffang-/Sammelvorkehrrungen für Restmüll, Liquids, gefährliche Gegenstände) in den
Kontrollspuren zu realisieren.
Für die Wartung und Störbeseitigung soll ein 5 Jahres Vertrag inkl. Ersatzteile beauftragt werden.
Die Ausschreibung dieser Maßnahme unterliegt der Klassifizierung VS-Nur für den Dienstgebrauch (VS-NfD).
34961100 Gepäckabfertigungsvorrichtungen
ohne MwSt
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftrags-Nr: 19E22321 Bezeichnung: Fluggastkontrollstellen Flughafen MünchenAbschnitt VI: Weitere Angaben
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: München
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor erreichen des Nachprüfungsantrages erkannt
und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf
der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar
sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag
ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: München
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]