Fluggastkontrollstellen Flughafen München 19E2231
Bekanntmachung vergebener Aufträge in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber
I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
I.2)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Lokalbehörde
I.3)Haupttätigkeit(en)
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
I.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber
Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: ja
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Land: Deutschland
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags
Fluggastkontrollstellen Flughafen München 19E2231
II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung
Bauauftrag
Ausführung
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Flughafen München
Ausführung
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Flughafen München
NUTS-Code DE21B Freising
II.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
II.1.4)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens:
Am Flughafen München sind im Zeitraum 2020 bis 2025 folgende Leistungen zu erbringen. Es wird eine
Rahmenvereinbarung für die Lieferung, Montage und Inbe-triebnahme von voraussichtlich ca. 48 Stück
Handgepäckkontrollspuren vergeben. Die Kontrollspuren sollen über parallele Wannenaufgabeplätze und einen
automatisierten Wannentransport verfügen. Nach dem zu integrierenden EDSCB-Gerät sind IO/NIO-Spuren,
eine vollautomatisierte Wannenrückführung und Nachkontrollbereich vorzusehen.
Darüber hinaus sind weitere nutzerspezifische Anforderungen an Funktionalitäten und Ausstattung (wie
z.B. Schubladen, Auffang-/Sammelvorkehrrungen für Restmüll, Liquids, gefährliche Gegenstände) in den
Kontrollspuren zu realisieren.
Für die Wartung und Störbeseitigung soll ein 5 Jahres Vertrag inkl. Ersatzteile beauftragt werden.
Die Ausschreibung dieser Maßnahme unterliegt der Klassifizierung VS-Nur für den Dienstgebrauch (VS-NfD).
Rahmenvereinbarung für die Lieferung, Montage und Inbe-triebnahme von voraussichtlich ca. 48 Stück
Handgepäckkontrollspuren vergeben. Die Kontrollspuren sollen über parallele Wannenaufgabeplätze und einen
automatisierten Wannentransport verfügen. Nach dem zu integrierenden EDSCB-Gerät sind IO/NIO-Spuren,
eine vollautomatisierte Wannenrückführung und Nachkontrollbereich vorzusehen.
Darüber hinaus sind weitere nutzerspezifische Anforderungen an Funktionalitäten und Ausstattung (wie
z.B. Schubladen, Auffang-/Sammelvorkehrrungen für Restmüll, Liquids, gefährliche Gegenstände) in den
Kontrollspuren zu realisieren.
Für die Wartung und Störbeseitigung soll ein 5 Jahres Vertrag inkl. Ersatzteile beauftragt werden.
Die Ausschreibung dieser Maßnahme unterliegt der Klassifizierung VS-Nur für den Dienstgebrauch (VS-NfD).
II.1.5)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
34961100 Gepäckabfertigungsvorrichtungen
II.2)Endgültiger Gesamtauftragswert
II.2.1)Endgültiger Gesamtauftragswert
Wert: [Betrag gelöscht] EUR
ohne MwSt
ohne MwSt
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Auftragsbekanntmachung
IV.2)Zuschlagskriterien
IV.2.1)Zuschlagskriterien
Niedrigster Preis
IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
Eine elektronische Auktion wurde durchgeführt: nein
IV.3)Verwaltungsangaben
IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber
IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
nein
Abschnitt V: Auftragsvergabe
V.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
V.2)Angaben zu den Angeboten
V.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
V.4)Angaben zum Auftragswert
V.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Es können Unteraufträge vergeben werden: nein
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.2)Zusätzliche Angaben:
VI.3)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.3.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: München
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
VI.3.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Nachprüfungsantrag ist nach §160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor erreichen des Nachprüfungsantrages erkannt
und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf
der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar
sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag
ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor erreichen des Nachprüfungsantrages erkannt
und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf
der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar
sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag
ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.3.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: München
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
VI.4)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
7.12.2022