Rahmenvereinbarung für Beratung, Konzeption, Design und Redaktion für Online-Kommunikation Referenznummer der Bekanntmachung: 2022MGO000008
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.auftraege.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung für Beratung, Konzeption, Design und Redaktion für Online-Kommunikation
Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWi) betreibt im Rahmen der Online-Kommunikation neben der Hauptwebseite des Ministeriums (stmwi.bayern.de) rund 30 Satellitenseiten. Das Portfolio umfasst Online-Auftritte zu wirtschaftspolitischen Schwerpunktthemen wie Energie, Außenwirtschaft und der Gründerszene, zu Förderprogrammen und Wettbewerben sowie zu Veranstaltungen. Neben Webseiten betreibt das StMWi Social-Media-Kanäle und setzt Instrumente des Online-Marketings ein. Ziel ist es, sowohl Bürger als auch Multiplikatoren sowie Partner aus Politik und Wirtschaft umfassend und zuverlässig über die Themen und Aktivitäten des Bayerischen Wirtschaftsministeriums zu informieren.
Die Online-Kommunikation des StMWi ist integraler Bestandteil der Öffentlichkeitsarbeit des Ministeriums. Um dem Informationsauftrag staatlicher Öffentlichkeitsarbeit gerecht zu werden, müssen die Aktivitäten und Kompetenzen des StMWi zielgruppen- und themenspezifisch kommuniziert werden. Im Sinne einer modernen User Experience müssen die Inhalte der Online-Kommunikation visuell ansprechend, interaktiv und ganzheitlich aufbereitet werden. Daher müssen die Webseiten und weiteren Instrumente der Online-Kommunikation des StMWi permanent weiterentwickelt wer-den. Zu diesem Zweck wird ein Rahmenvertrag für Beratungs-, Konzeptions-, Design- und Redaktionsleistungen für die Online-Kommunikation des StMWi geschlossen.
Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWi) betreibt im Rahmen der Online-Kommunikation neben der Hauptwebseite des Ministeriums (stmwi.bayern.de) rund 30 Satellitenseiten. Das Portfolio um-fasst Online-Auftritte zu wirtschaftspolitischen Schwerpunktthemen wie Energie, Außenwirtschaft und der Gründerszene, zu Förderprogrammen und Wettbewerben sowie zu Veranstaltungen. Neben Webseiten betreibt das StMWi Social-Media-Kanäle und setzt Instrumente des Online-Marketings ein. Ziel ist es, sowohl Bürger als auch Multiplikatoren sowie Partner aus Politik und Wirtschaft umfassend und zuverlässig über die Themen und Aktivitäten des Bayerischen Wirtschaftsministeriums zu informieren.
Die Online-Kommunikation des StMWi ist integraler Bestandteil der Öffentlichkeitsarbeit des Ministeriums. Um dem Informationsauftrag staatlicher Öffentlichkeitsarbeit gerecht zu werden, müssen die Aktivitäten und Kompetenzen des StMWi zielgruppen- und themenspezifisch kommuniziert werden. Im Sinne einer modernen User Experience müssen die Inhalte der Online-Kommunikation visuell ansprechend, interaktiv und ganzheitlich aufbereitet werden. Daher müssen die Webseiten und weiteren Instrumente der Online-Kommunikation des StMWi permanent weiterentwickelt wer-den. Zu diesem Zweck wird ein Rahmenvertrag für Beratungs-, Konzeptions-, Design- und Redaktionsleistungen für die Online-Kommunikation des StMWi geschlossen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvereinbarung für Beratung, Konzeption, Design und Redaktion für Online-Kommunikation
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei dem angegebenen Gesamtwert des Auftrags handelt es sich nicht um den tatsächlichen Auftragswert,
sondern um den höchstmöglichen Auftragswert unter Berücksichtigung der vom AG gesetzten Preisobergrenze.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegen-über dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.