Sicherheitsdienstleistungen für die Bewachung einer dezentralen Unterkunft Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/S 185-524329
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weilheim
NUTS-Code: DE21N Weilheim-Schongau
Postleitzahl: 82362
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.weilheim-schongau.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sicherheitsdienstleistungen für die Bewachung einer dezentralen Unterkunft
Vertragsgegenstand ist ein Dienstleistungsvertrag über die Bewachung der dezentralen Unterkunft in Weilheim mit maximal 88 Bewohnern.
Folgende Dienstleistungen sind zu erbringen:
Eingangskontrolle, die Überprüfung der Pässe, die Einhaltung der Hausordnung im gesamten Gebäudekomplex
Weilheim i.OB
Vertragsgegenstand ist ein Dienstleistungsvertrag über die Bewachung der dezentralen Unterkunft in Weilheim mit maximal 88 Bewohnern. Die geplante Laufzeit des hier ausgeschriebenen Dienstleistungsvertrages ist voraussichtlich vom 01.01.2023 bis 31.12.2024 und endet ohne, dass es einer weiteren Kündigung bedarf. Gegenstand des Auftrages sind die Objektbewachung und die Gewährleistung der Sicherheit im Gebäude. Bei der Erbringung der Leistung berücksichtigt der Auftragnehmer die besondere Sensibilität des Auftrags, die erhöhte Öffentlichkeitswirkung und die Besonderheiten im Umgang mit ausländischen Mitbürger/innen wie z.B. Sprachbarrieren, Traumata, unterschiedliche Mentalitäten und Kulturen und trägt diesen Rechnung. Der Auftragnehmer hat die Sicherheit der Besucher, der eingesetzte Mitarbeiter/innen des Auftraggebers sowie weiterer Dienstleister des Auftraggebers im Gebäude sicherzustellen. Er gewährleistet, dass alle sicherheitsrelevanten Aspekte im Gebäude, im Zuge der von ihm zu erbringenden Leistungen erfasst, regelmäßig überprüft und so Sicherheitsrisiken vermieden werden. Hierbei darf der Auftragnehmer keine hoheitlichen Tätigkeiten ausüben. Er ist insbesondere nicht befugt, Disziplinarmaßnahmen anzuordnen bzw. anzuwenden. Die Rahmenbedingungen und Grenzen einer Bewachungstätigkeit i.S. der Bewachungsverordnung werden vom Auftragnehmer strikt eingehalten. Bei den von ihm zu erbringenden Leistungen unterliegt der Auftragnehmer der ständigen Weisungsbefugnis des Auftraggebers.
Zur optimierung der Angebotserstellung haben alle Bieter einen Vor-Ort-Termin in der betreffenden dezentralen Unterkunft wahrzunehemen. Diese Termine dürfen nur in Begleitung des Auftraggebers stattfinden.
Termine können im Zeitraum vom 10.10.2022 bis spätestens 14.10.2022 beim Auftraggeber beantrag werden. Die Beantragung eines VOr-Ort- Termins kann ausschließlich per E-Mail beantragt werden. Terminanfragen richten Sie bitte per E-Mail an Herrn Hartl ([gelöscht]) oder Herrn Dürr ([gelöscht]). Bitte geben Sie möglichst mehrereTermine an, um Terminkollision zu vermeiden. An diesem Besichtigungstermin können maximal drei Personen seitens des Bieters teilnehmen.
Der Termin ist zwingend wahrzunehmen. Eine NIchtteilnahme führt zum Ausschluss des Bieters am Vergabeverfahren.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80935
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.pallas-secure.de/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/
§ 97 Abs. 6 GWB
Unternehmen haben Anspruch darauf, dass die Bestimmungen über das Vergabeverfahren eingehalten werden.
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/