Sanierung Sportpark Gaustadt, Bamberg, Objektplanung Gebäude und Innenräume – Architekturleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 6A-232-053/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bamberg
NUTS-Code: DE241 Bamberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 96049
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bamberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung Sportpark Gaustadt, Bamberg, Objektplanung Gebäude und Innenräume – Architekturleistungen
Der Sportpark (errichtet in den 1970er) ist stark sanierungsbedürftig, hat erhebliche Defekte, ist nicht mehr auf dem aktuellen Stand.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Hinweis:Mit Inkrafttreten der neuen Fassung der HOAI 2021 zum 01.01.2021 ist die Bindung an Mindest- und Höchstsätze aufgehoben. Die Honorartafeln der HOAI 2021 weisen Orientierungswerte aus.Das Honorar richtet sich nach der Vereinbarung, die die Vertragsparteien in Textform treffen. Der AG weist darauf hin, dass gemäß § 7 HOAI ein höheres oder niedrigeres Honorar als die in den Honorartafeln der HOAI festgelegten Orientierungswerte vereinbart werden kann. Sofern keine Vereinbarung getroffen wurde, gilt für die Grundleistungen der jeweilige Basishonorarsatz als vereinbart. Verfahrensgegenstand ist die Objektplanung Gebäude und Innenräume(Architektenleistung HOAI 2021 Teil 3, Abschn. 1, §§ 34 ff): Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9- stufenweise Beauftragung, vorerst nur Stufe 1 mit LPH 1 + 2- einschl. zugehöriger Besonderer Leistungen- weitere Stufen gem. Vertragsmuster (nach HAV-KOM) Besondere Leistungen:- Mitwirken bei Förderverfahren (Stufe 1+2) und Zuarbeit Verwendungsnachweis (Stufe 3+4)(Die jeweilige Antragstellung erfolgt durch den AG selbst) - Leistungsphase 1:o Verfahrensbetreuung, Mitwirken bei der Vergabe von Planungs- und Gutachterleistungeno Projektstrukturplanung - Leistungsphase 2:o Anfertigen von besonderen Präsentationshilfen, über die Grundleistungen des Vorentwurfsprozesses hinaus, z.B. Präsentationsmodelle, perspektivische Darstellungen, bewegte Darstellung / Animationen, Farb- und Materialcollagen, etc.o Digitales Geländemodello Fortschreiben des Projektstrukturplanes - Leistungsphase 3: o Analyse der Alternativen / Varianten und deren Wertung mit Kostenuntersuchung (Optimierung) Die Beauftragung der Grund- und Besonderen Leistungen ist entsprechend der Bereitstellung der Förder- und Finanzmittel beabsichtigt.Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung, sowie die Beauftragung mit weiteren Stufen oder Besonderen Leistungen, besteht nicht.Es wurden noch keine Planungsleistungen nach HOAI Objektplanung Gebäude und Innenräume erbracht. Es wird davon ausgegangen, dass die Zielfindungsphase nach BGB abgeschlossen ist.Die wesentlichen Informationen können den Vergabeunterlagen in Stufe 1 entnommen werden.Weitere Unterlagen werden erst mit Einladung in Stufe 2 zur Verfügung gestellt.
Beauftragung der weiteren Leistungsphasen der Grundleistungen nach HOAI sowie ausgewählter Besonderer Leistungen nach II.2.4).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist nach GWB § 160 (3) unzulässig, sofern:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen
zu wollen, vergangen sind.