A030 Ostbayernring Abschnitt B Nord & Süd - Ausholzungsarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 10179570, 10179573
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: Amtsgericht Bayreuth: HRB 4923
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bayreuth
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 95448
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.tennet.eu/de/
Adresse des Beschafferprofils: https://platform.negometrix.com/PublishedTenders.aspx?tenderid=212914
Abschnitt II: Gegenstand
A030 Ostbayernring Abschnitt B Nord & Süd - Ausholzungsarbeiten
Freischneiden von Leitungstrassen und Arbeitsflächen sowie Verwertung des Rodungsgutes für den Neubau der 380/110-kV-Ltg. Mechlenreuth-Etzenricht, B160 und Abbau der 380/110-kV-Ltg. Mechlenreuth-Etzenricht, B111.
Die Maßnahmen werden auf die folgenden 5 Lose aufgeteilt:
Los 1: Abschnitt BNord - UW Mechlenreuth bis Mast 39 (inkl. Mast 190 B111), ca. 14,3 ha
Los 2: Abschnitt BNord - Mast 40 bis Mast 94, ca. 15,3 ha
Los 3: Abschnitt BSüd - Mast 94 bis Mast 156, ca. 26,2 ha
Los 4: Abschnitt BSüd - Mast 156 bis Mast 177, ca. 27,3 ha
Los 5: Abschnitt BSüd - Mast 177 bis UW Etzenricht, ca. 29,4 ha
Sie können sich auf alle Lose oder auch nur auf einzelne Lose bewerben. Die kompletten Ausschreibungsunterlagen inklusive Anlagen und Planunterlagen sowie Vertragsentwurf stehen Ihnen zum Download bereit. Der Zugang zu den Ausschreibungsunterlagen ist eingeschränkt und wird nach erfolgter Unterzeichnung der beigefügten Geheimhaltungsvereinbarung eingeräumt.
Abschnitt BNord - UW Mechlenreuth bis Mast 39 (inkl. Mast 190 B111), ca. 14,3 ha
Ausholzung der Arbeitsflächen und der Schneisen für den Neubau der 380/110-kV Leitung Mechlenreuth-Etzenricht, B160, sowie den Abbau der 380/110-kV-Ltg. Mechlenreuth-Etzenricht , B111 sowie Verwertung des Rodungsgutes.
Abschnitt BNord vom UW Mechlenreuth bis Mast 39 (inkl. Mast 190 B111), ca. 14,3 ha
Arbeiten sollen in den Hiebsperioden Oktober 2023 bis Februar 2024 und Oktober 2024 bis Februar 2025 durchgeführt werden. Restarbeiten Oktober bis Dezember 2025.
Abschnitt BNord - Mast 40 bis Mast 94, ca. 15,3 ha
Ausholzung der Arbeitsflächen und der Schneisen für den Neubau der 380/110-kV Leitung Mechlenreuth-Etzenricht, B160, sowie den Abbau der 380/110-kV-Ltg. Mechlenreuth-Etzenricht , B111 sowie Verwertung des Rodungsgutes.
Abschnitt BNord von Mast 40 bis Mast 94, ca. 15,3 ha
Arbeiten sollen in den Hiebsperioden Oktober 2023 bis Februar 2024 und Oktober 2024 bis Februar 2025 durchgeführt werden. Restarbeiten Oktober bis Dezember 2025.
Abschnitt BSüd - Mast 94 bis Mast 156, ca. 26,2 ha
Ausholzung der Arbeitsflächen und der Schneisen für den Neubau der 380/110-kV Leitung Mechlenreuth-Etzenricht, B160, sowie den Abbau der 380/110-kV-Ltg. Mechlenreuth-Etzenricht , B111 sowie Verwertung des Rodungsgutes.
Abschnitt BSüd von Mast 94 bis Mast 156, ca. 26,2 ha
Arbeiten sollen in den Hiebsperioden Oktober 2023 bis Februar 2024 und Oktober 2025 bis Februar 2026 durchgeführt werden. Restarbeiten Oktober bis Dezember 2026.
Abschnitt BSüd - Mast 156 bis Mast 177, ca. 27,3 ha
Ausholzung der Arbeitsflächen und der Schneisen für den Neubau der 380/110-kV Leitung Mechlenreuth-Etzenricht, B160, sowie den Abbau der 380/110-kV-Ltg. Mechlenreuth-Etzenricht , B111 sowie Verwertung des Rodungsgutes.
Abschnitt BSüd von Mast 156 bis Mast 177, ca. 27,3 ha
Arbeiten sollen in den Hiebsperioden Oktober 2023 bis Februar 2024 und Oktober 2025 bis Februar 2026 durchgeführt werden. Restarbeiten Oktober bis Dezember 2026.
Abschnitt BSüd - Mast 177 bis UW Etzenricht, ca. 29,4 ha
Ausholzung der Arbeitsflächen und der Schneisen für den Neubau der 380/110-kV Leitung Mechlenreuth-Etzenricht, B160, sowie den Abbau der 380/110-kV-Ltg. Mechlenreuth-Etzenricht , B111 sowie Verwertung des Rodungsgutes.
Abschnitt BSüd von Mast 177 bis UW Etzenricht, ca. 29,4 ha
Arbeiten sollen in den Hiebsperioden Oktober 2023 bis Februar 2024 und Oktober 2025 bis Februar 2026 durchgeführt werden. Restarbeiten Oktober bis Dezember 2026.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Nachweis ist durch die Vorlage folgender Dokumente zu erbringen:
— Angaben zum Bewerber:
Einreichung eines Dokuments, aus dem die vollständigen Informationen des Bieters hervorgehen. Bei einer Bewerbergemeinschaft hat jedes Mitglied die entsprechenden Informationen einzureichen. Zu den Informationen gehören vor allem: vollständiger Name, gesetzliche Vertreter, vollständige Adresse, Internetadresse, Ansprechpartner inkl. Telefonnummer und E-Mailadresse.
— Handelsregister:
Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder bei ausländischen Unternehmen vergleichbare Informationen (nicht älter als 3 Monate bezogen auf das Datum der Einreichung des Teilnahmeantrags). Bei einer Bewerbergemeinschaft hat jedes Mitglied den entsprechenden Auszug aus dem Handelsregister einzureichen.
— Ausschlussgründe gem. §§123, 124 GWB:
Eigenerklärung, dass Ausschlussgründe gem. §§123, 124 GWB nicht vorliegen. Bei einer Bewerbergemeinschaft ist die Erklärung von jedem Mitglied des Konsortiums abzugeben.
— Darstellung der Unternehmensorganisation:
Der Bieter soll bei dieser Frage das Unternehmen vorstellen (Mission, Zielsetzung, Haupttätigkeiten) und dabei mindestens auf die folgenden Aspekte eingehen:
Rechtsform des Bieters; Angabe, ob die Rechtsform des Bieters Teil einer Unternehmensgruppe ist und, ob das Jahresergebnis des Bieters konsolidiert ist; Angabe, ob der Bieter eine Bietergemeinschaft bilden will; Benennung einer Kontaktperson für die Bewerbung; Unternehmensorganigramm.
— Subunternehmer:
Erklärung bzw. Auflistung der aus Sicht des Bewerbers vorhandenen Hauptleistungen bei denen beabsichtigt wird, Subunternehmer einzusetzen.
— Konsortialbildung:
Im Falle einer Konsortialbildung ist der Konsortialführer als Kontaktstelle für den Auftraggeber und als Vertreter der Bewerbergemeinschaft zu benennen. Auch nach evtl. Auftragsvergabe wird nur der einmal benannte Konsortialführer als Kontaktstelle und Vertreter des Konsortiums akzeptiert. Ein Wechsel des Konsortialführers wird nicht akzeptiert. Im Falle, dass sich verschiedene Bieter zu einem Konsortium zusammenschließen, wird seitens des Auftraggebers nur eine gesamtschuldnerische Haftung des Konsortiums akzeptiert. Es ist eine gemeinsame Erklärung aller Konsortialmitglieder abzugeben, aus der hervorgeht, dass alle Mitglieder des Konsortiums als Gesamtschuldner haften.
— Gewerbezentralregister:
Liegt ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister vor?
Laden Sie hier einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§150a Gewerbeordnung) hoch. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Der Auszug darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist nicht älter als 12 Monate sein.
— Berufsgenossenschaft:
Sind Sie Mitglied in einer Berufsgenossenschaft oder einer vergleichbaren Vereinigung? Laden Sie die Mitgliedsbescheinigung hier hoch.
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
— Umsatz:
Der Nachweis über die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch die Vorlage der Geschäftsberichte, Jahresabschlüsse oder ähnliches der letzten 3 Jahre zu erbringen.
— Insolvenzverfahren:
Erklärung dass kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet, die Eröffnung beantragt oder der Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist bzw. eine Bestätigung des Insolvenzverwalters, dass die rechtskräftige Bestätigung eines Insolvenzplans (§258 InsO) vorliegt.
— Liquidation:
Erklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
— Versicherungen:
Bitte weisen Sie hier das Vorliegen einer Betriebshaftpflichtversicherung (Die Mindestdeckungssumme muss je Schadenfall für Sach-, Personen- und Vermögensschäden [Betrag gelöscht] EUR betragen.) nach.
— Soweit diese nicht bereits vorliegt, ist eine Verpflichtung abzugeben, eine solche Versicherung unmittelbar nach Erhalt des Zuschlages abzuschließen, für die Dauer der Vertragslaufzeit aufrechtzuerhalten und eine entsprechende Bescheinigung unaufgefordert vorzulegen,
— Eignungsleihe (wirtschaftlich und finanzielle):
Für den Fall, dass der Bewerber/Bieter die Kapazitäten eines anderen Wirtschaftsteilnehmers in Anspruch nimmt (z. B. Konzernunternehmen), ist nachzuweisen, dass der andere Wirtschaftsteilnehmer im Auftragsfall entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe mit dem Bieter gesamtschuldnerisch haften wird. Durch den Dritten sind dabei die entsprechenden geforderten Mindestkriterien dieser Ziffer III.1.2) zu erfüllen.
Darüber hinaus sind durch den Dritten die Punkte 2 und 3 der Befähigung zur Berufsausübung (Ziffer III.1.1) zu erfüllen (Auszug aus dem Handelsregister oder Vergleichbar (nicht älter als 3 Monate) und Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gem. §§123, 124 GWB).
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
— Referenzen:
Zugelassen sind ausschließlich Unternehmen, die mind. 2 Referenzen über nicht länger als 5 Jahre zurückliegende Projekte im Bereich der Trassenpflege für Hoch-/Höchstspannungsfreileitungen oder vergleichbare Infrastrukturprojekte nachweisen können, die belegen, dass das sich bewerbende Unternehmen
einschlägige Erfahrungen besitzt. Die benannten Referenzen müssen mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sein.
Die Kurzbeschreibung der relevanten Projekte muss mindestens folgende Informationen enthalten:
—— Name des Auftraggebers (inkl. Ansprechperson für eventuelle Rückfragen),
—— Gesamtkosten des Projektes,
—— Beginn des Projektes,
—— Dauer des Projektes,
—— Information über die Vorbereitung des Projektes im Sinne von Material und Personalbeschaffung,
—— Information hinsichtlich der wahrgenommenen Aufgaben im jeweiligen Projekt,
—— Angabe nach welchen Standards gearbeitet wurde,
— Zertifizierung Safety Culture Ladder (SCL).
Sind Sie dazu bereits sich zur Zertifizierung nach „Safety Culture Ladder“ mit der Zertifizierungsstufe 3 spätestens nach 18 Monaten nach Vertragsunterzeichnung zu verpflichten?
Sofern ein bereits vorhandenes SCL Zertifikat vorliegt bitte als Dokument einreichen.
— Eignungsleihe (technisch):
Im Fall, dass sich der Bewerber auf die Eignung eines Subunternehmers (eines Dritten) bezieht, sind die Unterlagen entsprechend durch den Subunternehmer zu erstellen und zu unterschreiben. Eine Bestätigung des Subunternehmers, dass er seine technische Leistungsfähigkeit im Auftragsfall zur Verfügung stellt, ist einzureichen. Detaillierte Informationen zum Subunternehmer wie vollständiger Name, Adresse, Kontaktperson und dessen Kontaktdaten sind dabei mit anzugeben (Das Formblatt des erstes Punktes der Ziffer III.1.1) kann verwendet werden). Außerdem ist durch den jeweiligen Dritten die Eigenerklärung, dass Ausschlussgründe gem. §§123, 124 GWB nicht vorliegen abzugeben. Die technische Eignungsleihe kann für die Erfüllung der Teilnahmekriterien auch durch mehrere potentielle Subunternehmen erfolgen.
— Maschinenpark:
Aufstellung über den vorhandenen Maschinenpark und der für diese Aufgabe einsetzbaren Mitarbeiter/ Erklärung über eine beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen (Sub-)Unternehmen.
— Abstimmungen mit Eigentümern:
Haben Sie Erfahrungen in Abstimmungen mit Eigentümern und Behörden?
Haben Sie die Möglichkeit die berufsgenossenschaftlichen Vorgaben bzgl. Arbeitssicherheit (DGUV) einzuhalten?
— Geschäftsabwicklung:
Sind Sie bereit, die Geschäftsabwicklung in deutscher Sprache vorzunehmen?
Im Falle, dass sich verschiedene Bieter zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen, wird seitens des Auftraggebers nur eine gesamtschuldnerische Haftung der Bietergemeinschaft akzeptiert. Ferner ist ein eindeutiger und vertretungsberechtigter Führer der Gemeinschaft zu benennen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftraggeber ist gem. § 57 SektVO berechtigt, das Vergabeverfahren jederzeit einzustellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Auf die Fristregelung des § 160 Abs. 3 Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird ausdrücklich hingewiesen. Danach ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland