Wartungen von Abwasserhebe- und Sumpfpumpenanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: VAG_Heb
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90429
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]446
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vag.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wartungen von Abwasserhebe- und Sumpfpumpenanlagen
Wartungen von Abwasserhebe- und Sumpfpumpenanlagen gem. techn. Regelwerke in den Jahren 2023 bis 2026
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Abwasserhebeanlagen und Sumpfpumpenanlagen im gesamten U-Bahnnetz, sowie eine geringe Anzahl im Straßenbahnnetz müssen regelmäßig gewartet und geprüft werden, um die Funktionsfähigkeit der Anlagen und die Wirtschaftlichkeit des Betriebs gewährleisten zu können.
Die ausgeschriebene Maßnahme umfasst die Wartung von 96 Hebeanlagen im Streckenverlauf und an den Bahnhöfen der Linien U1, U2 und U3 sowie vereinzelte Anlagen im Straßenbahnnetz. Die Wartung der einzelnen Anlagen umfasst jeweils einen Funktionstest und eine Inspektion gem. techn. Regelwerke.
Ein weiterer Punkt ist die Notrufbereitschaft bei der im Notfall eine Vorortpräsenz innerhalb von einer Stunde zu gewährleisten ist. Hierbei können kleinere Reparaturen oder Provisorien notwendig sein um die Anlagen in Betrieb zu halten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise des Herkunftslandes vorzulegen. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
Alle unten stehenden geforderten Angaben beziehen sich stets auf das Unternehmen des Bewerbers. Entsprechende Erklärungen und Nachweise sind somit explizit auf den Namen des Unternehmens des Bewerbers zu erbringen. Die Nachweis-/Erklärungsführung gilt auch, wenn sich der Bieter zum Nachweis der Eignung eines Nachunternehmers bedient.
MUSS-Kriterien:
a) Vertraulichkeitsvereinbarung unterzeichnet aus Ausschreibungsunterlagen (Muss-Kriterium)
b) Formblatt „A14 Bewerber-/Bietergemeinschaft“ vollständig ausgefüllt und unterzeichnet im Falle einer Bietergemeinschaft (MUSS-Kriterium)
Hinweis:
Sind die Angaben je Muss-Kriterium fehlerhaft oder fehlen diese führt dies zum Ausschluss im Verfahren.
Weitere Kriterien:
1.1 Nachweis Anmeldungs- bzw. Eintragungsbescheinigung in das Berufs- oder Handelsregister, anderenfalls vergleichbarer Nachweis für die Existenz und den Gegenstand des Unternehmens des Bewerbers (Gewichtung 1 %)
1.2 Nachweis der Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (nicht älter als 12 Monate) (Gewichtung 2 %)
1.3 Nachweis/Eigenerklärung, dass keine Eintragung im Wettbewerbsregister und Gewerbezentralregister vorliegt (Gewichtung 2 %)
1.4 Eigenerklärung/Nachweis Betriebshaftpflichtversicherung über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung sowie im Auftragsfall über die werkvertraglich geforderten Deckungssummen (Gewichtung 2 %)
2.1 Umsatzangaben der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre bezogen auf Tätigkeiten im ausgeschriebenen Aufgabengebiet/Sparte (Gewichtung 3 %)
2.2 Vorlage Wirtschaftsauskunft (z. B. Creditreform, Creditsave, etc.) (Gewichtung 6 %)
2.3 Eigenerklärung/Nachweis zur Verpflichtung und Zahlung der Steuern nach den Rechtsvorschriften des Landes des Sektorenauftraggebers (Gewichtung 2 %)
2.4 Eigenerklärung/Nachweis zur Zahlung der Sozialabgaben (Gewichtung 2 %)
2.5 Eigenerklärung/Nachweis, dass keine Eröffnung oder beantragte Eröffnung eines Insolvenz-verfahrens oder einer vergleichbaren gesetzlich geregelten Verfahrens über das Vermögen des Unternehmen des Bewerbers oder Ablehnung vorliegt (Gewichtung 2 %)
2.6 Eigenerklärung, dass sich das Unternehmen des Bewerbers nicht in Liquidation befindet. (Gewichtung 2 %)
3.1 Angaben zum Personalbestand und Fluktuation der letzten 3 Jahre bezogen auf Tätigkeiten (Gewichtung 4 %)
3.2 Zertifizierungsnachweis/Angaben Qualitätsmanagement (Gewichtung 2 %)
3.4 Zwei Referenzen, welche mit der Leistungsanforderung vergleichbar sind und mit Zufriedenheit des Auftraggebers ausgeführt wurden.
(abgeschlossene Aufträge dürfen nicht älter als 5 Jahre ab Auftragsbeginn sein)
Die Referenzen sollen folgende Angaben enthalten:
AG mit Ansprechpartner und Kontaktinformation, Beschreibung des Leistungsinhalts- und umfangs sowie welche Leistungen im eigenen Betrieb bzw. extern erbracht wurden, Zahl der eingesetzten Arbeitskräfte, Auftragssumme, Vertragszeitraum,
(Gewichtung zweimal 35 % = 70 %), Wertung jeweils im Vergleich zur ausgeschriebenen Leistung für eine Referenz: 35 % voll vergleichbar, 0 % nicht vergleichbar
Zwischenwertung linear absteigend zum Gewichtungshöchstwert je Referenz.
Im Falle von Bietergemeinschaften muss jedes Unternehmen gesamtschuldnerisch haftend auftreten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.