Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Arbeitsplatzrechnern (Stationärer Thin Client) Referenznummer der Bekanntmachung: O026-22-003
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80638
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.dritter-orden.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Arbeitsplatzrechnern (Stationärer Thin Client)
Mit dieser Ausschreibung verfolgt der Auftraggeber das Ziel, eine Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen zur Lieferung von festen, stationären Arbeitsplatzrechnern zu schließen.
Weitere Anforderungen sind in der Leistungsbeschreibung enthalten.
Kliniken Dritter Orden gGmbH, Standort München-Nymphenburg Menzinger Straße 44 80638 München
Der Leistungsumfang besteht aus den folgenden Leistungen:
Lieferung von stationären Thin Client s auf IGEL Basis und Eingabegeräten
Näheres zu den ausgeschriebenen Leistungen ergibt sich aus dem Dokument Leistungsbeschreibung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter hat eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB vorzulegen.
Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB ist eine Mindestanforderung.
Der Bieter hat eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen eines Russlandbezuges vorzulegen. Das Nichtvorliegen eines Russlandbezuges ist eine Mindestanforderung.
Der Bieter weist dem Auftraggeber nach, dass er über eine in Rahmen und Umfang marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU verfügt.
Der Auftragnehmer wird diesen Versicherungsschutz bis zum Ende des Vertragsverhältnisses aufrechterhalten, mindestens aber bis zur Verjährung der Mängelansprüche.
Eine Vorlage der Versicherungsbestätigung in Kopie ist ausreichend.
Der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung (hilfsweise: die Versicherungsbestätigung über den zugesagten Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall) ist eine Mindestanforderung.
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen eines Russlandbezugs:
Zum Nachweis, dass der Bieter, jedes Mitglieder einer Bietergemeinschaft und jedes andere Unternehmen nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen gehört, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, wird von den Bietern, jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft und jedem anderen Unternehmen eine Erklärung zu Russland-Sanktionen verlangt (Mindestanforderung).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bitte beachten Sie neben den übrigen Vorgaben und Regelungen aus den Vergabeunterlagen auch die nachstehenden Regelungen:
9.1 Kommunikation im Vergabeverfahren
Die Kommunikation in diesem Vergabeverfahren erfolgt ausschließlich in elektronischer Form. Als elektronisches Mittel nutzt der Auftraggeber hierzu die Vergabeplattform des Deutschen Vergabeportals (DTVP). Nähere Informationen hierzu, insbesondere über die notwendigen Instrumente für am Vergabeverfahren interessierte Unternehmen (Bieter), finden sich unter http://www.dtvp.de. Weitergehende Informationen finden sich außerdem unter https://support.cosinex.de/unternehmen. Die jeweils aktuellen Vorgaben, Regelungen und Hinweise des DTVP, insbesondere soweit sie die Kommunikation durch Bieter betreffen, sind zu beachten.
Sämtliche Kommunikation im Vergabeverfahren hat in deutscher Sprache zu erfolgen.
Da die Kommunikation in diesem Vergabeverfahren ausschließlich über das DTVP erfolgt, obliegt es dem Bieter, sich auf dem jeweils aktuellen Stand des Vergabeverfahrens und der zugehörigen Informationen über das DTVP zu halten.
9.2 Technische Voraussetzungen zur Teilnahme am Vergabeverfahren
Eine Teilnahme am Vergabeverfahren, insbesondere durch das Stellen von Fragen oder das Einreichen von Angeboten setzt voraus, dass sich der Bieter beim DTVP registriert. Soweit der Bieter noch nicht beim DTVP registriert ist, ist die Registrierung kostenfrei unter http://www.dtvp.de erforderlich. Für die elektronische Einreichung von Angeboten ist die Nutzung des "Bietertools" erforderlich. Das "Bietertool" wird kostenfrei über das DTVP für dort registrierte Unternehmen zur Verfügung gestellt. Im Rahmen der Angebotsabgabe kann über das "Bietertool" insgesamt eine maximale Datenmenge von 500 MB an den Auftraggeber übermittelt werden (Gesamtdatenmenge von Dateien in den Bereichen "Auszufüllenden Dokumente" und "Eigene Dokumente" des Bietertools).
9.3 Fragen / Hinweise der Bieter
Fragen / Hinweise u. ä. der Bieter zum Vergabeverfahren sind über die Kommunikationsfunktion des DTVP (vgl. Ziff. 9.1 und 9.2 dieser Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes) an den Auftraggeber zu übermitteln. Dabei ist das vom Auftraggeber mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte "09_Formblatt Bieterfragen" zu verwenden. In anderer Form oder auf anderem Wege eingereichte Fragen / Hinweise u. ä., insbesondere telefonische Fragen / Hinweise u. ä. werden grundsätzlich nicht beantwortet. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen / Hinweise u. ä. erteilt, die bis zum 20.12.2022 vom Bieter auf dem vorgeschriebenen Kommunikationsweg eingegangen sind. Später eingehende Fragen / Hinweise u. ä. müssen nicht mehr bearbeitet werden. Nur durch diese Verfahrensbedingungen verbleibt dem Auftraggeber ausreichend Gelegenheit, angemessen auf Fragen / Hinweise u. ä. zu reagieren, hierauf ggf. zusätzliche Auskünfte zu erteilen, um dem Bieter ausreichend Möglichkeit zu geben, etwaige zusätzliche Auskünfte bei der Erstellung der Angebote zu berücksichtigen. Im Übrigen gilt Ziff. 1 der Bewerbungsbedingungen.
9.4 Weitere Vorgaben und Regelungen für das Angebot
a) Der Bieter ist bis zum Ablauf der Bindefrist an sein Angebot gebunden. Abgegebene Angebote können nach Ablauf der Angebotsfrist nicht mehr zurückgezogen werden.
b) Die Unterzeichnung des Angebotsschreibens - grundsätzlich in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) - umfasst sämtliche weitere Erklärungen und Angaben des Bieters, die er mit seinem Angebot einreicht.
c) Soweit der Auftraggeber im Vergabeverfahren Änderungen / Ergänzungen an den Vergabeunterlagen vornimmt, werden diese über das "09_Formblatt Bieterfragen" vorgenommen und gelten in ihrer letztgültigen Fassung. Dies gilt insbesondere für solche Änderungen / Ergänzungen, die Vertragsbestandteile betreffen; das "09_Formblatt Bieterfragen" wird daher in der jeweils letztgültigen vom Auftraggeber im Vergabeverfahren bereitgestellten Fassung ebenfalls Vertragsbestandteil (vgl. B) dieser Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes i. V. m. Ziff. 4 des "03_Angebotsschreiben".
d) Für die Erstellung und Einreichung von Angeboten oder die Teilnahme am Vergabeverfahren erfolgt keine Vergütung, Entschädigung oder Kostenerstattung.
e) Die eingereichten Angebote werden gemäß den jeweils geltenden vergaberechtlichen Vorschriften geprüft und gewertet. Bitte beachten Sie insbesondere die insoweit jeweils geltenden zwingenden Ausschlussgründe (z. B. bei nicht form- und fristgerecht eingereichten Angeboten oder Angeboten, die Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen enthalten). Beachten Sie außerdem die Vorgaben zu den mit dem Angebot einzureichenden Unterlagen (vgl. hierzu insbesondere A) bis D) sowie Ziff. 3.1 dieser Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes und die Auflistung der Anlagen im "03_Angebotsschreiben".
9.5 Bietergemeinschaften
Für Bietergemeinschaften gilt grundsätzlich Ziff. 5 der Bewerbungsbedingungen. Zur Abgabe der entsprechenden Erklärungen hat der Auftraggeber mit den Vergabeunterlagen das Formblatt "05_Erklaerung Bieter- u. Arbeitsgemeinschaft" zur Verfügung gestellt. Im Falle von Bietergemeinschaften sind die Formblätter "08a_Erklaerung zu Ausschlussgruenden" und "08b_Erklaerung zur Eignung" von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft auszufüllen und einzureichen.
9.6 Andere Unternehmen / Dritte
Im Auftragsfall sind die Leistungen grundsätzlich im eigenen Unternehmen des Bieters / der Mitglieder der Bietergemeinschaft zu erbringen. Andere Unternehmen (Dritte) dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers in die Erbringung der Leistungen einbezogen werden.
Bieter und Bietergemeinschaften, die beabsichtigen, Teile des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben, haben mit Angebotsabgabe mindestens die Teile des Auftrags zu benennen. Soweit zumutbar sind diese Dritten auch bereits mit Angebotsabgabe - jedenfalls aber auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers - zu benennen.
Soweit Bieter oder Bietergemeinschaften darüber hinaus Kapazitäten dieser Dritten auch im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit des jeweiligen Bieters / der jeweiligen Bietergemeinschaft in Anspruch nehmen (Eignungsleihe), haben die Bieter / die Bietergemeinschaft dies in ihrem Angebot zu erklären. Für diesen Fall einer Eignungsleihe sind mit Angebotsabgabe für die betroffenen Dritten die erforderlichen Erklärungen zum Nachweis ihrer Eignung unter Verwendung der dafür vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Formblätter ("07_Verpflichtungserklaerung anderer Unternehmen", "08a_Erklaerung zu Ausschlussgruenden", "08b_Erklaerung zur Eignung") auszufüllen und einzureichen. Zur Abgabe sämtlicher vorstehender Erklärungen hat der Auftraggeber mit den Vergabeunterlagen die Formblätter "06_Erklaerung zum Einsatz anderer Unternehmen" und "07_Verpflichtungserklaerung anderer Unternehmen" zur Verfügung gestellt.
Bekanntmachungs-ID: CXU5YYDYY6S
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/
"§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Der Auftraggeber ist kein öffentlicher Auftraggeber im Sinne des GWB und führt dieses Vergabeverfahren aufgrund von zuwendungsrechtlichen Bestimmungen als europaweites Verfahren aus. Der Auftraggeber geht davon aus, dass ein Rechtsschutz vor der Vergabekammer damit nicht statthaft ist, gibt aber aus Gründen der Vollständigkeit vorsorglich die etwaig örtlich zuständige Vergabekammer in Abschnitt VI.4.1) an.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/