Gesamtplanungsleistungen für die Generalinstandsetzung Wittelsbacherbrücke Lph 1-8 Referenznummer der Bekanntmachung: J60b257022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81671
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gesamtplanungsleistungen für die Generalinstandsetzung Wittelsbacherbrücke Lph 1-8
Generalplanung Objektplanung Ingenieurbauwerke (Lph 1-8), Verkehrsanlagenplanung (Lph 1-8), Tragwerksplanung (Lph 2-6), Baulogistik, Spartenkoordination und Schnittstellenabstimmungen, Verkehrsphasenplanung
Hauptort der Ausführung: Wittelsbacherbrücke, 81543 München
Der Auftraggeber beabsichtigt die Generalplanerleistungen für die Objektplanung Ingenieurbauwerke gem. § 43 HOAI, Lph 1 – 8, die Objektplanung Verkehrsanlagen gem. § 47 HOAI, Lph 1 – 8, die Fachplanung Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke gem. § 51 HOAI, Lph 2 – 6, Planung Baulogistik, Spartenkoordination und Schnittstellenabstimmung sowie Vekehrsphasenplanung zu vergeben.
Die Wittelsbacherbrücke ist eine 1-spurige (stadtauswärts) bzw. 2-spurige (stadteinwärts) Straßenbrücke für den MIV mit zusätzlicher Busspur (stadteinwärts) und beidseitigen Gehwegen im Zentrum Münchens. Sie befindet sich im Stadtbezirk 02, Ludwigvorstadt-Isarvorstadt, 18 Untergiesing - Harlaching und führt die Kapuzinerstraße weiter über die Isar zum Schyrenplatz. Die Brücke steht unter Denkmalschutz.
Die Brücke wurde 1904/05 als eine vierfeldrige 3-Gelenkbogenbrücke mit einer Gesamtlänge von rund 140 m gebaut und ist auf eine Traglast von 60 to ausgelegt. Sie besteht aus einem weit gespannten Bogen über die Isar am Nordwestende und drei Bögen als Vorlandbrücke. Die Fahrbahnplatte lag in der ursprünglichen Konstruktion in aufgeständerter Form auf längs- und quergespannten Gewölben vor. Im Jahr 1983 ist die Brücke bzw. die Fahrbahnplatte und die Längs- und Querwände instandgesetzt worden. Bei dieser Maßnahme wurden die Gewölbe mit der Fahr-bahnplatte abgebrochen und durch eine Fahrbahnplatte auf Längs- und Querwandscheiben abgelöst.
Im Originalzustand wurde die Brücke in Stampfbeton errichtet. Die Gelenke bestehen aus konkav aufeinander gesetzten Stahlgusselementen. die in Gußeisenelemente eingesetzt sind. Zur weiteren Lastverteilung sind nach den Gußeisenelementen Granitblöcke angeordnet.
Im Zuge einer gutachterlichen Stellungnahme aus dem Jahr 2018 wurden an der Wittelsbacherbrücke Schäden festgestellt (Schädigung der Fahrbahnbeläge und der Geh- und Radwege an den Kämpfergelenken, beschädigte Abdichtung der Brücken-tafel an den Kämpfergelenken, Schädigung der Bewehrung der Fahrbahntafel durch chloridinduzierte Korrosion, chloridinduzierte Bewehrungskorrosion in den Ablaufbereichen an den neuen Außenwänden, starke Korrosion der Entwässerungsrohre im Inneren der Brücke, dadurch weitere Förderung der chloridinduzierter Bewehrungskorrosion, starke Rostbildung im Bereich der Zustiegsöffnungen, Längsrisse Im Bereich des Hauptbogens, Schädigungen der Natursteinelemente der Brücke (Brüstung, Bogenverkleidung, Pfeileraufbauten) durch Feuchte- und Frosteinwirkungen, Unter Berücksichtigung der Ergebnisse aus der gutachterlichen Stellungnahme ist festzustellen, dass aufgrund des Bauwerkszustandes dringender Handlungsbedarf für eine Generalinstandsetzung des Brückenbauwerkes besteht.
Im August 2022 fand eine weitere Bauwerkszustandserfassung statt. Das Schadensbild hat sich gegenüber den Einschätzungen aus dem Jahr 2018 nicht maßgebend verändert, der Schadensumfang hat allerdings zugenommen. Die Beurteilungen und Instandsetzungsvorschläge sind weitgehend noch gültig.
Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben, dass mehr Bewerber grundsätzlich geeignet sind, als zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden sollen, so wird der Auftraggeber die Bewerber auswählen, welche die unter Ziff. III.1.1. bis III.1.3 aufgeführten Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber eine Auswahlmatrix verwenden.
Die Referenzangaben werden auf der Grundlage der unter Ziff. III.1.3 genannten Unterkriterien bewertet; Einzelheiten sind dem Bewerberbogen sowie der Auswahlmatrix zu entnehmen.
Bei der Bewertung der Referenzen werden alle benannten Referenzen berücksichtigt, sofern sie wertbar sind und soweit die Höchstzahl an zugelassenen Referenzen nicht überschritten ist.
Erfüllen mehrere Bewerber an dem Teilnahmewettbewerb gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der Auswahlmatrix zu hoch, kann die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen werden.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung.
Erste Stufe: Beauftragung der Lph. 1+2 (Festbeauftragung)
Zweite Stufe: Beauftragung der Lph. 3+4 (optionale Beauftragung)
Dritte Stufe: Beauftragung der Lph 5 (optionale Beauftragung)
Vierte Stufe: Beauftragung der Lph. 6+7 (optionale Beauftragung)
Fünfte Stufe: Beauftragung der Lph. 8 (optionale Beauftragung) für Objektplanung Ingenieurbauwerke und Objektplanung Verkehrsanlagen
Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht
zu II.2.7:
Die Angaben zur Vertragslaufzeit sind als vorläufige Annahmen des Auftraggebers anzusehen und stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung. Das Ende bezieht sich auf das voraussichtliche Ende der Lph 8.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bewerber hat mit der Bewerbung den Nachweis über seine berufliche Qualifikation als Dipl.-Ing. TH/FH bzw. Bachelor/Master an Universitäten oder Fachhochschulen mit der Fachrichtung Architektur/Bauingenieurwesen oder gleichwertig zu erbringen.
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Ist der Bewerber eine juristische Person, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bewerbers nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Berufsangehörige die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Bewerber oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen, die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates der europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann,
a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit nach der Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) zutragen oder
b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach Richtlinie 2005/36/EG angezeigt haben.
1.) Eigenerklärung über den gemittelten Gesamtumsatz des Bewerbers aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (netto) (Wichtung 10 %).
2.) Eigenerklärung des Bewerbers, dass im Auftragsfall der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit folgendem Inhalt vorgelegt wird: Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von über mind. 2,0 Mio. EUR für Personenschäden und mind. 0,5 Mio EUR für sonstige Schäden. Die Versicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. Zudem muss die Ersatzleistung der Versicherung mindestens das Zweifache der o.g. Deckungssummen pro Jahr betragen (2-fach maximiert). Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft eine Versicherung zu den o.g. Bedingungen nachzuweisen. Zudem ist gleichzeitig eine Erklärung des Versicherers bzw. die entsprechende Passage aus dem/den Vertrag/Bedingungen beizufügen, wonach die Versicherung auch bei der Betätigung des Bewerbers als Partner einer ARGE, bei Schäden, die vom Versicherungsnehmer verursacht werden, zu den genannten Bedingungen eintritt.
Vorlage von max. 3 Referenzen vergleichbarer Planungsleistungen des Bewerbers aus dem Referenzzeitraum 01.01.2012 - Ende der Bewerbungsfrist, die anhand folgender Kriterien bewertet werden (Wichtung 90 %):
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1. Die Referenz beinhaltet:
1.1 Sanierung oder Instandsetzung eines Brückenbauwerkes
1.2 Straßen-, Fuß- und Radverkehre (Straßen-, Fuß oder Radverkehre; nur Straßenverkehr; nur Fuß- und Radverkehre)
1.3 Angaben zu überführten ÖPNV)
2. Erbrachte Planungsleistungen
2.1 Angaben zur Honorarzone Objektplanung Ingenieurbauwerke gem. HOAI
2.2 Angaben zur Honorarzone Objektplanung Verkehrsanlagen gem. HOAI
2.3 Angaben zur Honorarzone Fachplanung Tragwerksplanung gem. HOAI
3. Baukosten brutto in €
3.1 Gesamtbaukosten gem. DIN 276 KGR 300 (brutto)
Die Referenzen sind in der „Liste geeigneter Referenzen“ als Anlage zum Bewerberbogen darzustellen, so dass eine Bewertung anhand der o.g. Kriterien ermöglicht wird. Die detaillierte Bewertung ergibt sich aus der Auswahlmatrix.
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Für jede Referenz werden darüber hinaus folgende Angaben erwartet:
Kontaktdaten des Auftraggebers mit Namen des Ansprechpartners, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail; Beschreibung der erbrachten Leistung; Wert der erbrachten Leistung und Angaben zu den erbrachten Leistungsphasen.
Zudem ist anzugeben, ob die Leistungen als vollständige Eigenleistung, mit Nachunternehmern oder in Kooperation mit anderen Unternehmen erbracht wurden, sowie die Angabe des Eigenleistungsanteils. Wurden die Leistungen nicht vollständig als Eigenleistung erbracht, so ist anzugeben, welche Leistungen als Eigenleistung erbracht wurden.
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Mindestbedingung für die grundsätzliche Wertbarkeit einer Referenz ist die Erbringung von mindestens einer der Leistungsphasen 2 - 3 im o.g. Referenzzeitraum.
Wenn die Mindestbedingung nicht erfüllt ist, kann die gesamte Referenz nicht gewertet werden. Zum Ausschluss des Teilnahmeantrags führt dies für sich aber nicht.
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Eine Leistungsphase gilt dann als im Referenzzeitraum erbracht, wenn sie innerhalb des Referenzzeitraums abgeschlossen worden ist. Der Beginn der Leistungsphase kann hingegen auch schon vor diesem Zeitraum liegen.
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Die bestmögliche Bewertung zu Ziff. III.1.3 Nr. 1 wird nur erreicht, wenn die max. zulässige Anzahl an Referenzen (s.o.) die o.g. Kriterien vollumfänglich erfüllen. Bei den besonderen, projektspezifischen Kriterien aus den Referenzen wird jedes einzelne Kriterium als vollumfänglich erfüllt betrachtet, wenn es bei mindestens einem wertbaren Referenzprojekt nachgewiesen wird.
Die teilweise Erfüllung der o.g. Kriterien führt nicht zum Ausschluss, sondern zu einer entsprechend geringeren Bewertung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren
- gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
- gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
- gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz oder
- gem. § 98c AufenthG mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro belegt worden ist.
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2. Der Teilnahmeantrag besteht aus dem Bewerberbogen und Nachweisen; die Vergabe-/Auftragsunterlagen sind auf der Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWOtender) eingestellt.
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Der Bewerberbogen und die anderen einzureichenden, bearbeitbaren Formulare sind auf den eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal auszufüllen und zu speichern.
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Teilnahmeanträge können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWOtender) in Textform eingereicht werden. Die ausgefüllten und lokal gespeicherten Unterlagen sind als Teil des Teilnahmeantrags auf die Plattform hochzuladen.
Bei elektronischer Übermittlung in Textform muss der Bewerber/Bieter, der die Erklärung abgibt, erkennbar sein.
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Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur sind für den Teilnahmeantrag nicht erforderlich.
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Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Dabei ist das Tool Frage stellen bzw. Fragen/Antworten zu verwenden.
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Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Anträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
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Beschreibungen zur Vorgehensweise bei Teilnahmewettbewerben auf der Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWOtender) unter: http://meinauftrag.rib.de/hilfe/index.html?teilnahmewettbewerbe.html.
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3. Beabsichtigt ein Bewerber sich zum Nachweis seiner finanziellen, wirtschaftlichen oder technischen Leistungsfähigkeit auf Dritte (z.B. Unterauftragnehmer) zu berufen, so sind die unter Ziffer III.1.1 bis III.1.3 benannten Unterlagen für die anderen Unternehmen insoweit vorzulegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Nach Aufforderung ist zusätzlich die Verpflichtungserklärung des Dritten vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen des Dritten nachgewiesen wird.
Beabsichtigt der Bewerber im Hinblick auf vorzulegende Nachweise für die berufliche Leistungsfähigkeit (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen als Unterauftragsnehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Soll im Hinblick auf Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch genommen werden, so ist vorgesehen, dass der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft und diese Unternehmen gemeinsam für die Auftragsausführung haften. Eine entsprechende Erklärung ist auf Anforderung des Auftraggebers vorzulegen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 81671
Land: Deutschland