Estrich UGs
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Starnberg
NUTS-Code: DE21L Starnberg
Postleitzahl: 82319
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lk-starnberg.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Estrich UGs
Estricharbeiten für den Neubau eines 4-zügigen Gymnasiums mit Sporthalle und Freianlagen.
Herrsching
Estricharbeiten für den Neubau eines 4-zügigen Gymnasiums mit Sporthalle und Freianlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Estrich UGs
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Fahrenzhausen
NUTS-Code: DE21B Freising
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80535
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer
Gemäß 5160 Abs. 3 Satz 1 des Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen (maximal
4000 Zeichen): Gemäß 5160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig. soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des
Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 -
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach 5 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften‚ die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens
bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden.
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens
bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 S. 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135
Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.
Die GWB-Frist ist bereits abgelaufen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Starnberg
Postleitzahl: 82319
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.lk-starnberg.de/