Generalplanungsleistungen für die Neuerrichtung eines Krankenhauses Referenznummer der Bekanntmachung: 2_2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81671
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.barmherzige.net
Abschnitt II: Gegenstand
Generalplanungsleistungen für die Neuerrichtung eines Krankenhauses
Am Standort Neuwittelsbach ist der Neubau einer Kombiklinik beabsichtigt, in dem die beiden bestehenden Häuser Neuwittelsbach und Marie Theresia Klinik mit insgesamt 210 bis 220 Betten untergebracht werden sollen. Das Investitionsvolumen (KG 200 bis 700 nach DIN 276) beträgt ca. 80 bis 100 Mio. EUR brutto. Der Neubau soll auf dem vorhandenen Grundstück des Standorts Neuwittelsbach errichtet werden. Hierfür benötigt der AG Leistungen der Generalplanung.
München 80639 München
Am Standort München, Renatastr. 71a ist der Neubau einer Kombiklinik beabsichtigt, in dem die beiden bestehenden Häuser Neuwittelsbach und Maria Theresia Klinik mit insgesamt gut 210 bis 220 Betten untergebracht werden sollen. Das am Standort Neuwittelsbach bestehende Krankenhausgebäude kann beseitigt werden. Das Investitionsvolumen (KG 200 bis 700 nach DIN 276) beträgt ca. 80 bis 100 Mio. EUR brutto. Angestrebt wird die Umsetzung in einem Bauabschnitt, um dann im Zuge eines Umzugs die beiden bestehenden Häuser leer zu ziehen. Sollte dies nicht die wirtschaftlichste Variante darstellen, kommt auch eine Aufteilung des Neubaus in mehrere Bauabschnitte und ein sukzessiver Umzug in Betracht, um so das Bestandsgebäude abbrechen und für weitere Bauabschnitt des Neubaus nutzen zu können. Sollte dies wirtschaftlich und zeitlich sinnvoll sein besteht zudem die Option auch die an das Grundstück angrenzenden Personalwohnheime in der Prinzenstr. 4 und 6 in das Bauvorhaben miteinzubeziehen. Der Bauablauf muss so gestaltet werden, dass der Klinikbetrieb am Standort Neuwittelsbach auch während der Bauphase aufrechterhalten werden kann.
Um in das Jahreskrankenhausbauprogramm des Freistaats Bayern für das Jahr 2023 aufgenommen zu werden, muss der Antrag auf Vorwegfestlegung, dem regelmäßig eine Vorplanung zugrunde liegt, bis Ende des Jahres 2022 eingereicht werden.
Die ausgeschriebenen Generalplanerleistungen beinhalten alle erforderlichen Planungs- und Überwachungsleistungen (mit BIM-spezifischen Leistungsanteilen), die für die Maßnahmen erforderlich sind, insbesondere der Leistungsbilder
- Objektplanung Gebäude und Innenräume (einschl. BIM-spezifischen Leistungen und BIM-Koordination sowie Erstausstattung insbesondere gem. KG 611 und 619 der DIN 276-1:2008-12)
- Objektplanung Freianlagen mit Verkehrsanlagen
- Fachplanung Tragwerksplanung
- Fachplanung Technische Ausrüstung (alle Anlagengruppen einschl. fester und loser Medizintechnik gem. KG 474 und KG 612 der DIN 276-1:2008-12)
- Brandschutzplanung
- Beratungsleistung Bauphysik (Wärmeschutz und Energiebilanzierung, Bauakustik, Raumakustik)
- Beratungsleistung Geotechnik
- Beratungsleistung Ingenieurvermessung
Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise Beauftragung einzelner Leistungsbilder und Leistungsphasen vor. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen besteht nicht. Im Falle des Abrufs von Leistungsphasen ist der AN aber verpflichtet, die Leistungen zu erbringen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10587
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YYV6BTS
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein wegen der Zurückweisung einer Rüge eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn seit Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.