Erweiterung, Modernisierung und Umbau "Schwaigweg 1/ Am Dorfbach 15", Architektenleistungen, Gebäude und Innenräume
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ohlstadt
NUTS-Code: DE21D Garmisch-Partenkirchen
Postleitzahl: 82441
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ohlstadt.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung, Modernisierung und Umbau "Schwaigweg 1/ Am Dorfbach 15", Architektenleistungen, Gebäude und Innenräume
Die Gemeinde Ohlstadt plant die Erweiterung, die Modernisierung und den Umbau der Gebäude am "Schwaigweg 1/ Am Dorfbach 15" zur Umnutzung als Bürgerhaus.
Ohlstadt
Die Gemeinde Ohlstadt plant die Erweiterung, die Modernisierung und den Umbau der Liegenschaft "Schwaigweg 1/ Am Dorfbach 15". Die beiden Gebäude sollen in Zukunft als Bürgerhaus sozialen bzw. kulturellen Zwecken dienen. Die beiden miteinander verbundenen Gebäude liegen in der Ortsmitte gegenüber dem Rathaus.
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Die Liegenschaft steht weitgehend leer und wird zur Zeit nur durch eine Gastronomie genutzt, sie wurde bereits 2018 durch die Gemeinde erworben. Für die Ortsentwicklung hat das Gebäude insbesondere durch seinen Ortsbild prägenden Charakter und die Lage im Ortszentrum in unmittelbarer Nachbarschaft zum Rathaus großes Potential.
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Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie wurde ein Architekturbüro bereits mit der Überprüfung einer zukünftigen Nutzbarmachung der Liegenschaft beauftragt. Diese Untersuchung wird den Bietern im Verhandlungsverfahren zur Verfügung gestellt werden.
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Die Beauftragung erfolgt direkt im Anschluss an das Verhandlungsverfahren.
Es werden zunächst die Leistungsphasen 1 bis 2 im Leistungsbild Gebäude und Innenräume gem. §§ 33 ff. HOAI für alle Gebäude beauftragt.
Im weiteren werden voraussichtlich die Leistungsphasen 3 bis 9 beauftragt.
Die Brutto-Baukosten für die Gesamtbaumaßnahme der Kostengruppen 100 bis 700 werden derzeit mit etwa 5,4 Mio. € geschätzt.
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Die Beauftragung der Leistungsstufe 1 soll gegen Jahresende 2022 erfolgen. Der Antrag auf Baugenehmigung soll spätestens im Sommer 2023 eingereicht werden. Der Baubeginn soll im Frühjahr 2024, der Abschluss der Maßnahme Ende 2025 erfolgen.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen nach HOAI. Es besteht kein Anspruch auf Beauftragung weiterer Leistungsphasen.
Besondere Leistungen nach Bedarf.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Erweiterung, Modernisierung und Umbau "Schwaigweg 1/ Am Dorfbach 15", Architektenleistungen, Gebäude und Innenräume
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80802
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fragen zu den Vergabeunterlagen und/oder zum Verfahren können ausschließlich über die Vergabeplattform von registrierten Nutzern gestellt werden. Fragen sollen bis spätestens 19.07.2022 gestellt werden. Bitte beachten Sie, dass die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren ausschließlich über die oben genannte Plattform abgewickelt wird. Das gilt auch für die Kommunikation nach Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist, z. B. zum Zwecke der Nachforderung von Unterlagen oder Aufklärung oder im Fall der Aufforderung zur Angebotsabgabe. Da in diesem Zusammenhang Fristen gesetzt werden können, die im Falle der Nichteinhaltung den Ausschluss bedingen, obliegt es den Bewerbern/Bietern, sich stets tagesaktuell darüber zu informieren, ob entsprechende Mitteilungen auf der Plattform hinterlegt sind. Registrierte Bewerber/Bieter erhalten eine Benachrichtigung über solche Mitteilungen. Die Verantwortung auf solche Benachrichtigungen rechtzeitig zu reagieren, liegt ausschließlich beim Bewerber/Bieter. Dazu gehört auch die regelmäßige Überprüfung des SPAM-Ordners.
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Der Auftraggeber behält sich vor, an den zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen der 2. Verfahrensstufe noch Änderungen vorzunehmen.
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Bitte geben Sie die einzureichenden Formulare unverändert als einzelne Dateien ab.
Das Zusammenführen aller Unterlagen in eine PDF-Datei ist unerwünscht.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).