Prüfung des Jahresabschlusses der Staatlichen Lotterie- und Spielbankverwaltung zum 31. Dezember 2022 Referenznummer der Bekanntmachung: 2022SJU000017
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80333
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.auftraege.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Prüfung des Jahresabschlusses der Staatlichen Lotterie- und Spielbankverwaltung zum 31. Dezember 2022
Leistungsgegenstand sind die Jahresabschlussprüfungen der SLSV für das Jahr 2022 sowie optional jeweils für die Jahre 2023 bis längstens 2026.
Die Jahresabschlüsse für die Jahre 2023 bis 2026 werden jeweils gesondert beauftragt.
Leistungsgegenstand sind die Jahresabschlussprüfungen der SLSV für das Jahr 2022 sowie optional jeweils für die Jahre 2023 bis längstens 2026.
Die Prüfung muss
• die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2022 (bzw. zum 31.12.2023 bis ggf. zum 31.12.2026)
• den Lagebericht
• die Segmenterfolgsrechnung (Lotto und Spielbanken)
• ausschnittweise Prüfung vor Ort dreier noch näher von dem StMFH zu bestimmender Spielbanken
• die Prüfung nach § 53 HGrG
• evtl. noch weitere vom StMFH zu bestimmende Prüfungen (Anteil geschätzt 5-7% des Gesamtauftrags)
• zwei Sonderprüfungen, die gesondert beauftragt und abgerechnet werden
umfassen. Es können weitere Prüfungsinhalte hinzukommen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Prüfung des Jahresabschlusses der Staatlichen Lotterie- und Spielbankverwaltung zum 31. Dezember 2022
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Ausschreibung ist auf dem bayerischen Vergabeportal www.auftraege.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch abgewickelt.
Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist durch eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen, Tatbeständen des § 123 GWB, des Ausschlusses nach § 21 AEntG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG, von Insolvenz-/Liquidationsverfahren und wettbewerbswidrigem Verhalten, bzw. zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen zu belegen.
Der Angebots- bzw. Auftragswert wird aus Datenschutzgründen nicht angezeigt (Hinweis dazu auch auf § 39 Abs. 6 VgV).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet:
(3) 1Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.