Lieferung: Kraftfahrzeuge (PKW´s gebraucht) Referenznummer der Bekanntmachung: 412-874 025/36_HO_KFZ2-2
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bayreuth
NUTS-Code: DE242 Bayreuth, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 95448
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung: Kraftfahrzeuge (PKW´s gebraucht)
Lieferung: Kraftfahrzeuge (PKW´s gebraucht)
für den Ausstattungsbereich: KFZ2 (B2/11)
Lieferung an BTZ Hof
Los 1 -
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Lieferung: Kraftfahrzeug gebraucht, Diesel
Ausstattungsbereich: KFZ2 (B2/11)
Los 2 -
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Lieferung: Kraftfahrzeug gebraucht, Benzin
Ausstattungsbereich: KFZ2 (B2/11)
Los 3 -
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Lieferung: Kraftfahrzeug gebraucht, Hybrid (Diesel/Elektro) oder
(Benzin/Elektro) inkl. Zubehör
Ausstattungsbereich: KFZ2 (B2/11)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
>Die folgenden kodierten Zeilen sind notwendig, um Angaben zur Umsetzung des Gesetzes über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge technisch zu ermöglichen
#cvd#cvd00=Das Vergabeverfahren fällt in den Anwendungsbereich des SaubFahrzeugBeschG#
#cvd#cvd01=Kauf, Leasing, Miete nach § 3 Nr. 1 SaubFahrzeugBeschG#
Rechnungsstellung bei Lieferung bis zum 30.03.2023Erfolgt die Lieferung nachdem 30.03.2023, hat die Rechnungsstellung durch eine Vertragserfüllungsbürgschaft in der 14. Kalenderwoche 2023 zu erfolgen. Die Kosten hierfür werden nicht erstattet und sind in den Angebotspreis einzukalkulieren.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.