Neubau Kinderklinikum (EKiZ) und Wirtschaftshof - Klinikum Nürnberg Süd Referenznummer der Bekanntmachung: H_109.01
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90419
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.klinikum-nuernberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Kinderklinikum (EKiZ) und Wirtschaftshof - Klinikum Nürnberg Süd
Rohbauarbeiten
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Rohbauarbeiten für die Baumaßnahme "Neubau eines Kinderklinikums (Eltern-Kind-Zentrum EKiZ) und Wirtschaftshof" am Klinikum Nürnberg, Standort Süd mit Aushubarbeiten, HLS- und ELT-Grundleitungen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Vergabeverfahren muss gemäß §17 EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A aufgehoben werden. Begründung: Die bisherige Zulassung von Nebenangeboten hat sich aufgrund der Komplexität der Ausschreibung als schwer kalkulierbares Wagnis für die Bieter erwiesen.Zudem müssen die Vergabeunterlagen an verschiedenen Stellen inhaltlich geändert werden.Es ist beabsichtigt, die geänderten Vergabeunterlagen in Kürze unter der Auftragsnummer H_109.02 zu veröffentlichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.