Planung Gebäudeautomation HLS gem. Par. 55 HOAI, Leistungsphasen 5-9 Referenznummer der Bekanntmachung: H60b287222
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81671
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planung Gebäudeautomation HLS gem. Par. 55 HOAI, Leistungsphasen 5-9
Planung Gebäudeautomation HLS gem. Par. 55 HOAI,
Leistungsphasen 5-9 für den Neubau Erweiterungsbau und Sporthalle des Klenze-Gymnasiums, Wackersberger Straße 59
Wackersberger Straße 59, 81371 München
Die Landeshauptstadt München plant im Rahmen eines offenen, einstufigen Verfahrens die Vergabe der Ingenieurleistungen für die Technische Ausrüstung, ALG 8 Gebäudeautomation (HLS), LPH 5-9, gem. § 53 bis § 56 HOAI 2021, mit stufenweiser Beauftragung und ggf. besonderen Leistungen wie folgt:
- gem. LPH 1: Bestandsaufnahme;
- in LPH 5: Einarbeitung in die bisher erbrachte Leistung
- in LPH 7: Kostenanschlag nach DIN 276
- in LPH 9: Überwachen der Beseitigung von Mängeln.
Die sonstigen TA-Planungsleistungen (ALG 1-3, ALG 4-6, 7 etc.) sind nicht Gegenstand des Verfahrens.
Aktuell befindet sich die Maßnahme allgemein in der Leistungsphase 5, die hier ausgeschriebene TA-Planungsleistung ALG 8 hinkt hinterher und befindet sich am Ende der LPH 3.
Ein Ingenieurbüro hat bereits die Leistungsphasen 2 und 3 der hier ausgeschriebenen Planungsleistungen durchgeführt und gilt somit als vorbefasst. Die hierfür relevanten Unterlagen werden als Anlage zur Verfügung gestellt.
Die Angebotswertung findet voraussichtlich im Januar 2023 statt. Die Auftragsvergabe ist aller Voraussicht nach im Anfang Februar 2023.
Der Auftraggeber ordnet das Projekt der Honorarzone III zu.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung.
Erste Stufe: Beauftragung der Lph. 5
Zweite Stufe: Beauftragung der Lph. 6-7
Dritte Stufe: Beauftragung der Lph. 8
Vierte Stufe: Beauftragung der Lph. 9
Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht.
zu II.2.7:
- Die Angaben zur Vertragslaufzeit sind als vorläufige Annahmen des Auftraggebers anzusehen und stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung.
- Das Ende bezieht sich auf das voraussichtliche Ende der LPH 8. Die LPH 9 läuft darüber hinaus.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter hat mit dem Bewerberbogen einen Eignungsnachweis über seine berufliche Qualifikation als zertifizierter Gebäudeautomationsplaner oder als Dipl.-Ing. TH/FH
bzw. Bachelor/Master an Universitäten oder Fachhochschulen bzw. staatlich geprüfter Techniker, jeweils mit der Fachrichtung Heizungs-, Lüftungs-, Sanitär-, Klima-, Versorgungstechnik oder Elektrotechnik oder gleichwertig zu erbringen.
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Ist der Bieter eine juristische Person, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bieters nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Berufsangehörige die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Bieter oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen, die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates der europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann,
a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit nach der Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) zutragen oder
b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach Richtlinie 2005/36/EG angezeigt haben.
1.) Eigenerklärung über den gemittelten Gesamtumsatz des Bieters aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (netto).
2.) Eigenerklärung des Bieters, dass im Auftragsfall der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit folgendem Inhalt vorgelegt wird: Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von über mind. 1,5 Mio. EUR für Personenschäden und mind. 0,5 Mio EUR für sonstige Schäden. Die Versicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. Zudem muss die Ersatzleistung der Versicherung mindestens das Zweifache der o.g. Deckungssummen pro Jahr betragen (2-fach maximiert). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft eine Versicherung zu den o.g. Bedingungen nachzuweisen. Zudem ist gleichzeitig eine Erklärung des Versicherers bzw. die entsprechende Passage aus dem/den Vertrag/Bedingungen beizufügen, wonach die Versicherung auch bei der Betätigung des Bieters als Partner einer Arge, bei Schäden, die vom Versicherungsnehmer verursacht werden, zu den genannten Bedingungen eintritt.
zu 1.) Mindestanforderung: gemittelter Gesamtumsatz größer gleich 110.000 € netto
zu 2.) Mindestanforderung: Deckungssumme für Personenschäden mind. 1.500.000 €, für sonstige Schäden mind. 500.000 €, 2-fach maximiert
Vorlage von 3 Referenzen vergleichbarer Leistungen des Bieters aus dem Referenzzeitraum 2010 bis Ende der Angebotsfrist.
Anforderungen für die Vergleichbarkeit der Referenzleistungen:
a) Referenz 1:
- Baukosten KG 400, ALG 8, brutto größer gleich 0,3 Mio. €
- LPH 5-8 gem. § 55 HOAI im Referenzzeitraum selbst erbracht
- vollständig selbst erbracht ALG 8
b) Referenz 2:
- Baukosten KG 400, ALG 8, brutto größer gleich 0,2 Mio. €
- LPH 5-8 gem. § 55 HOAI im Referenzzeitraum selbst erbracht
- vollständig selbst erbracht ALG 8
c) Referenz 3:
- Baukosten KG 400, ALG 8, brutto größer gleich 0,1 Mio. €
- LPH 5-8 gem. § 55 HOAI im Referenzzeitraum selbst erbracht
- vollständig selbst erbracht ALG 8
d) Besondere, projektspezifische Anforderungen aus den Referenzen 1-3
(Jede einzelne Anforderung wird als vollumfänglich erfüllt betrachtet, wenn sie bei mindestens einem Referenzprojekt nachgewiesen wird):
- Bestandteil des Referenzprojekts ist eine Lüftungsregelung
- Bestandteil des Referenzprojekts ist die Einbindung auf eine bestehende Gebäudeleittechnik
- Bestandteil des Referenzprojekts ist eine Heizungsregelung
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Die Referenzen sind in der „Liste geeigneter Referenzen“ als Anlage zum Bewerberbogen darzustellen, so dass eine Beurteilung der Erfüllung der Anforderungen möglich ist.
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Für jede Referenz werden darüber hinaus in der Liste der geeigneten Referenzen folgende Angaben erwartet:
Kontaktdaten des Auftraggebers mit Name des Ansprechpartners, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail; Beschreibung der erbrachten Leistung; Wert der erbrachten Leistung und Angaben zu den erbrachten Leistungsphasen.
Zudem ist anzugeben, ob die Leistungen als vollständige Eigenleistung, mit Nachunternehmern oder in Kooperation mit anderen Unternehmen erbracht wurden, sowie die Angabe des Eigenleistungsanteils. Wurden die Leistungen nicht vollständig als Eigenleistung erbracht, so ist anzugeben, welche Leistungen als Eigenleistung erbracht wurden.
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Eine Leistungphase gilt dann als im o.g. Referenzzeitraum erbracht, wenn sie innerhalb des Referenzzeitraums abgeschlossen worden ist. Der Beginn der Leistungsphase kann hingegen auch schon vor diesem Zeitraum liegen.
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Die Erfüllung der Anforderungen zu Ziff. III.1.3 wird nur erreicht, wenn 3 Referenzen die o.g. Anforderungen gemäß a) bis c) vollumfänglich erfüllen. Die unter d) aufgeführten besonderen, projektspezifischen Anforderungen werden als vollumfänglich erfüllt betrachtet, wenn sie jeweils bei mindestens einem der Referenzprojekte nachgewiesen werden.
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Die teilweise Erfüllung der o.g. Anforderungen führt zwangsläufig zum Ausschluss, da es sich im offenen Verfahren ausschließlich um Mindestanforderungen zum Nachweis der Eignung handelt.
Zum Nachweis seiner Eignung muss der Bieter mindestens drei Referenzen angeben, die mindestens die unter III.1.3) der Auftragsbekanntmachung beschriebenen Anforderungen entsprechen muss. Erfüllt ein Bieter diesen Mindeststandard nicht, wird er mangels Eignung vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
siehe Vergabe-/Auftragsunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren
- gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
- gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
- gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz oder
- gem. § 98c AufenthG mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro belegt worden ist.
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2. Das Angebot besteht aus dem Angebotsschreiben und den darin unter C sowie darin unter 3.1 und 3.2 aufgeführten Nachweisen, Angaben und Unterlagen; die Vergabeunterlagen sind auf der Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWOtender) eingestellt.
Das Angebotsschreiben und die anderen einzureichenden, bearbeitbaren Formulare sind auf den eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal auszufüllen und zu speichern.
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Angebote inkl. der erforderlichen Nachweise, Angaben und Unterlagen können ausschließlich von registrierten Bietern über die Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWOtender) in Textform eingereicht werden. Die ausgefüllten und lokal gespeicherten Unterlagen sind als Teil des Angebots auf die Plattform hochzuladen und einzureichen.
Bei elektronischer Übermittlung in Textform muss der Bieter, der die Erklärung abgibt, erkennbar sein.
Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur sind für das Angebot nicht erforderlich.
Nicht fristgerecht eingereichte Angebote bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
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Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Dabei ist das Tool Frage stellen bzw. Fragen/Antworten zu verwenden.--
Beschreibungen zur Vorgehensweise offenen Verfahren auf der Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWOtender) unter: http://meinauftrag.rib.de/hilfe
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3. Beabsichtigt ein Bieter sich zum Nachweis seiner finanziellen, wirtschaftlichen oder technischen Leistungsfähigkeit auf Dritte (z.B. Unterauftragnehmer) zu berufen, so sind die unter Ziffer III.1.1 bis III.1.3 benannten Unterlagen für die anderen Unternehmen insoweit vorzulegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Nach Aufforderung ist zusätzlich die Verpflichtungserklärung des Dritten vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen des Dritten nachgewiesen wird.
Beabsichtigt der Bieter im Hinblick auf vorzulegende Nachweise für die berufliche Leistungsfähigkeit (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen als Unterauftragsnehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Soll im Hinblick auf Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch genommen werden, so ist vorgesehen, dass der Bieter / die Bietergemeinschaft und diese Unternehmen gemeinsam für die Auftragsausführung haften. Eine entsprechende Erklärung ist auf Anforderung des Auftraggebers vorzulegen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.