Datenbank für die Patentrecherche - PR232219-2800-I Referenznummer der Bekanntmachung: PR232219-2800-I
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80686
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.fraunhofer.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Datenbank für die Patentrecherche - PR232219-2800-I
Datenbank für die Patentrecherche
ZV
Hansastraße 27C
80686 München
Inhaltliche Abdeckung
• Die Datenbank muss mindestens 150 Millionen Patente enthalten.
• Hauptdatenquellen müssen internationale wie nationale Patentämter sein.
• Es müssen darüber hinaus auch Patente aus dem ost-asiatischen Raum recherchierbar sein, mindestens in den Metadaten-Feldern Title und Abstract.
• Treffer-Informationen müssen als Patentfamilien zusammengesetzt sein.
• Volltexte müssen recherchierbar sein.
Technische Merkmale
• Die Datenbank muss eine zeitgemäße Suchoberfläche mit Such-Operatoren zur Verfügung stellen.
• Eine Trefferverwaltung wie z.B. das Speichern, Export-Funktionen für verschiedene Dateiformate sowie Alert-Funktionen ist unerlässlich.
• Die Treffer müssen, sofern vorhanden, zwingend an einen Volltextzugang angebunden sein.
• Bei internationalen Patenten, insbesondere ost-asiatischen, ist eine Übersetzung der Metadaten erforder-lich.
• Treffer müssen statistisch ausgewertet werden können.
• Informationen zu Fraunhofer-Instituten müssen in der Datenbank recherchierbar sein.
• Der Rechtsstand der gesuchten Patente muss komfortabel abrufbar sein.
• Der Anbieter muss zwingend eine Programmierschnittstelle (API) und eine entsprechende Dokumentation anbieten, mit der Rohdaten aus der Datenbank bezogen werden können.
Für die Fraunhofer-Gesellschaft ist eine Fraunhofer-weite Abdeckung gewünscht, die den Zugang für alle mit der Fraunhofer-Gesellschaft e.V. in Deutschland assoziierten Einrichtungen umfasst.
Fraunhofer-Institute im Ausland müssen auf Wunsch auch nachträglich in den Vertrag integriert werden können.
Support
• Der Anbieter muss Produktschulungen kostenlos zur Verfügung stellen.
• Für technische Fragen sowie Anwendungsfragen ist ein kostenloser Support notwendig. Erforderlich ist mindestens eine Supportzeit von 9 bis 17 Uhr an den üblichen Werktagen, Montag bis Freitag.
• Außerdem ist eine Webseite mit Hilfsangeboten notwendig, auf der sich Mitarbeitende der Fraunhofer-Gesellschaft eigenständig über Merkmale und Funktionen der Datenbank informieren können.
Laufzeit beträgt 48 Monate
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabe.fraunhofer.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-184e15616f0-5dd9df7b43207a94
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabe.fraunhofer.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-184e15616f0-5dd9df7b43207a94
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabe.fraunhofer.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-184e15616f0-5dd9df7b43207a94
Bei evtl. Einsatz von Nachunternehmern sind diese zu benennen, ihre Eignung ist ebenfalls anhand der unter III.1.) aufgeführten Eignungskriterien nachzuweisen. Ferner ist zu bestätigen, dass sie im Auftragsfall zur Verfügung stehen; deren Anteil am Umfang des Auftragsgegenstandes ist darzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB) . Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80686
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.fraunhofer.de