Versorgungsvertrag Instant- und Bohnenkaffee - RoMed Kliniken Referenznummer der Bekanntmachung: INVP-009-2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rosenheim
NUTS-Code: DE213 Rosenheim, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 83022
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.agkamed.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Versorgungsvertrag Instant- und Bohnenkaffee - RoMed Kliniken
Die RoMed Kliniken beabsichtigen für die Standortübergreifende Versorgung mit Instantkaffe sowie Bohnenkaffe die Durchführung einer Ausschreibung für die Versorgung
Auftragsgegenstand ist die Beschaffung neuer Kaffeemaschinen für den Klinikverbund sowie des Verbrauchmaterial. Das Angebot muss auf der Basis des im Vergabeverfahren bereitgestellten Lastenhefts geleistet werden.
RoMed - Kliniken der Stadt und des Landkreises Rosenheim Pettenkoferstraße 10 83022 Rosenheim, RoMed Bad Aibling Harthauserstr. 16 83043 Bad Aibling, RoMed Wasserburg Krankenhausstr. 2 83512 Wasserburg am Inn, RoMed Prien am Chiemsee Harrasser Str. 61-63 83209 Prien am Chiemsee
Die RoMed Kliniken beabsichtigen für die Standortübergreifende Versorgung mit Instantkaffe sowie Bohnenkaffe die Durchführung einer Ausschreibung für die Versorgung
Auftragsgegenstand ist die Beschaffung neuer Kaffeemaschinen für den Klinikverbund sowie des Verbrauchmaterial. Das Angebot muss auf der Basis des im Vergabeverfahren bereitgestellten Lastenhefts geleistet werden. Die Standorte der einzelnen Kliniken sind: RoMed Rosenheim, Pettenkoferstraße 10, 83022 Rosenheim
RoMed Bad Aibling, Harthauserstr. 16, 83043 Bad Aibling
RoMed Wasserburg, Krankenhausstr. 2, 83512 Wasserburg am Inn
RoMed Prien am Chiemsee, Harrasser Str. 61-63, 83209 Prien am Chiemsee Der Auftraggeber deckt die Kosten für die Maßnahme durch Mittel aus dem laufenden Geschäft. Soweit sich im Rahmen der Angebotsauswertung zeigt, dass eine der Höchstpreisgrenzen nicht eingehalten werden kann, behält sich der Auftraggeber vor, die Vergabe abzubrechen und das Vergabeverfahren gemäß § 63 Abs. 1 VgV aufzuheben. Die Beauftragung für den Standort Wasserburg erfolgt nach Abschluss des Neubaus zum 01.11.2022. Die Beauftragung für Rosenheim, Prien, Bad Aibling erfolgt zum 01.01.2023 Die Abrechnung soll über eine sogenannte Nutzungspauschale erfolgen (Pay per Use) hierzu sollen die Angebotenen Preise als Tagespreise angegeben werden. Die angegebenen Preise sollen nicht nur für die explizit angefragte Anzahl der Maschinen gelten sondern auch für Maschinenachbestellungen. Die Versorgung soll mit Beauftragung zum 01.11.2022 (Wasserburg) und 01.01.2023 (Rosenheim, Prien, Bad Aibling) erfolgen. Die Versorgung mit Kaffee soll mit diesem Verfahren bis 31.12.2026 sichergestellt und gewährleistet werden.
siehe Leistungsverzeichnis
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Jacobs Douwe Egberts DE GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE213 Rosenheim, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 29199
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.jacobsdouweegbertsprofessional.de/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0YD3YW8MFSADW
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.