Dachabdichtungs- und Spenglerarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 006
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rothenburg ob der Tauber
NUTS-Code: DE256 Ansbach, Landkreis
Postleitzahl: 91541
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rothenburg.de
Adresse des Beschafferprofils: www.rothenburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Dachabdichtungs- und Spenglerarbeiten
Bei der Baumaßnahme handelt es sich um ca. 4.000 m² Dachfläche, aufgeteilt auf 8 Einzelflächen auf unterschiedlichen Höhenniveaus von ca. 4,50 bis ca. 11,50 m sowie einer zentral angeordneten Glasdachkonstruktion ebenfalls auf ca. 11,50 m über Oberkante Gelände. Aufgrund von erheblichen Defiziten baulicher und energetischer Art und im Bereich der Barrierefreiheit, sowie aus der Notwendigkeit, Grundrissanpassungen bezüglich des pädagogischen Konzepts und der Brandschutzanforderungen vorzunehmen, sind Maßnahmen erforderlich: Gegenstand dieser Vergabe sind das Abbrechen der vorhandenen Flachdachabdichtung, Herstellen der Dachabdichtung einschließlich Wärmedämmung, Begrünung, Kiesschüttung und Gehweg-Pflasterbelägen, Neuausbildung 0° Flachdach und Spenglerarbeiten.
Valentin-Ickelsamer-Mittelschule Dinkelsbühler Str. 3 91541 Rothenburg ob der Tauber
Bei der Baumaßnahme handelt es sich um die Generalsanierung der Valentin-Ickelsamer-Mittelschule in Rothenburg ob der Tauber, Dinkelsbühler Straße 3, Fl.-Nr. 2232/7. Die Valentin-Ickelsamer-Mittelschule mit zurzeit mehr als 400 Schüler/innen ist in einem denkmalgeschützten Gebäude untergebracht, das ursprünglich 1975 erstellt wurde und derzeit 20 Klassen umfasst. Das Gebäude ist in drei Geschosse unterteilt, die Aufteilung erfolgt als Staffelgeschosse mit Teilunterkellerung. Es ist von einer max. Länge von ca. 80 m und einer max. Breite von ca. 72 m auszugehen. Unter Anbetracht des demografischen Wandels und sich ändernden pädagogischen Schulkonzepten, soll ein ganzheitlich funktionierendes Schulgebäude entstehen, welches langfristig und nachhaltig die Anforderungen an Sicherheit, Umwelt, Barrierefreiheit, geringe Nachfolgekosten, Pädagogik und Wirtschaftlichkeit erfüllt. Das Schulgebäude wird entsprechend zeitgemäßer energetischer, funktionaler, brand- und schallschutztechnischer Belange generalsaniert. Den Belangen der Barrierefreiheit wird Sorge getragen. Des Weiteren beinhaltet die Sanierung eine Neuorganisation des Brandschutzes, u.a. durch Anpassung der Fluchtwege und zusätzliche Außentreppen. Direkt an die Valentin-Ickelsamer Mittelschule angrenzend im Osten und Norden befinden sich die Gebäude des Reichsstadtgymnasiums. Im Nord-Westen, Westen und Süd-Westen befinden sich die Schulsportanlagen und die Sporthalle. Weiter im Norden, oberhalb einer aufgelassenen Bahnlinie, grenzen landwirtschaftlich genutzte Flächen an. Unterhalb der Dinkelsbühler Straße befindet sich im Süden ein allgemeines Wohngebiet. Damit die Sanierung nicht im laufenden Betrieb stattfinden muss, wird der Schulbetrieb während der Bauzeit in eine Containeranlage auf die sanierungsbedürftigen Sportanlagen innerhalb des Schulgeländes ausgelagert. Diese Fläche wird mit einer eigenen Baustraße und eigener Infrastruktur (Ver- und Entsorgung) vorbereitet, damit die Containeranlage unabhängig von allen anderen Baumaßnahmen betrieben werden kann. Der
Schülertransport erfolgt mit Bussen über eine eigene Haltestelle direkt an der Dinkelsbühler Straße. Das Gelände steigt von Süden, ausgehend von der Dinkelsbühler Straße, nach Norden stark an. Hieraus ergibt sich die Splitt-Level-Anordnung im Bestandsgebäude. Die Baustelle befindet sich in 91541 Rothenburg o.d.T. ca. 2km südlich von der Stadtmitte, am Ortsrand von Rothenburg, gut erschlossen über die St 2419 und die Dinkelsbühler Straße. Das Gelände wird von der im Süd-Osten verlaufenden Dinkelsbühler Straße erschlossen. Die vorhandene Gründung besteht aus Stahlbeton-Fundamenten mit nicht-lastabtragenden Stahlbeton-Bodenplatten. Die aufgehenden Konstruktion besteht aus einem Stahlbeton-Skelettbau im Raster von 8,40/8,40 m, Stützenquerschnitte D = 40 cm, Stahlbeton-Fertigteil-Unterzügen, Stahlbeton-Halbfertigteil-Decken, d = 30 cm, und aussteifenden Stahlbeton-, bzw. Sichtmauerwerks-Wänden. Die zulässige Flächenbelastung (Verkehrslast) der Decke beträgt 2,0 KN/m2. Ausreichende Lastverteilung ist durch Bohlen-Unterlagen bzw. durch Abstützen der Decke bis auf tragfähige Fundamente zu gewährleisten. Um die Tragfähigkeit der Geschossdecken nicht zu beeinträchtigen, dürfen die ausgebauten Materialien nicht im Gebäude zwischengelagert werden, sondern sind umgehend zu beseitigen und einer geordneten Entsorgung zuzuführen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90475
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YAR6BWL
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.regierung.mittelfranken.bayern.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rothenburg ob der Tauber
Postleitzahl: 91541
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.regierung.mittelfranken.bayern.de
1. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Antragsteller vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist/Bewerbungsfrist zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB).
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Vergabeunterlagen (Bewerbungsbedingungen/Vertragsunterlagen) erkennbar sind, sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist/Bewerbungsfrist zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
4. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.regierung.mittelfranken.bayern.de