Breitenbach Zutrittskontrolle Wöllershof Neubau Haus 13 Referenznummer der Bekanntmachung: Ticket#2022090611204
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 93053
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.medbo.de
Abschnitt II: Gegenstand
Breitenbach Zutrittskontrolle Wöllershof Neubau Haus 13
Breitenbach Zutrittskontrolle Wöllershof Neubau Haus 13
medbo KU, Universitätsstraße 84, 93053 Regensburg
8 x Zutrittscontroller:
bb-INT ACM80e Rack Zutrittscontroller
• intelligenter ZK-Manager für bis zu 8 Leser und Türen
• bb-Standardserverprogramm/-lizenz
59 x Zutrittsleser:
bb-INT 620La Zutrittsleser
• mit galv. getrennter RS485 Schnittstelle für Unterputzmontage
• LEGIC-Leser
• bb-Lesercodiervorschrift
Dienstleistungen nach Aufwand inkl. aller Nebenkosten:
• Hardwareinbetriebnahme vor Ort bei der medbo KU
• geschätzt: ca. 10 - 12 Personentage nach derzeitigem Kenntnisstand
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen
gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar
sind, spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist
Ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.