Neubau Bauhof Weißenburg Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/S 042-109772
Bekanntmachung der Wettbewerbsergebnisse
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stadt Weißenburg
NUTS-Code: DE25C Weißenburg-Gunzenhausen
Postleitzahl: 91781
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.weissenburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Bauhof Weißenburg
Die Stadt Weißenburg beabsichtigt, am Standort Industriestraße auf einer Fläche von 11.955 m2 in Nachbarschaft zu den städtischen Werken das vorhandene Bauhofgelände neu zu ordnen und die erforderlichen Räumlichkeiten neu zu erstellen. Die wesentliche Anforderung des Wettbewerbs besteht in
einer optimalen Organisation der in Hallen und im Freibereich zu erstellenden Flächen. Die Planung soll eine nachhaltige Entwicklung des Bauhofs ermöglichen. Die erforderlichen Freianlagen und Stellplätze sind ebenfalls auf dem Grundstück unterzubringen.
Die Wettbewerbsaufgabe besteht in der Entwicklung eines Bauhofkonzeptes mit hoher Wirtschaftlichkeit und optimierten Abläufen. Dabei soll das Raumprogramm in zwei sinnvolle, nacheinander ohne gegenseitige Störung zu errichtenden Bauabschnitten aufgeteilt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Das Verfahren wird als nichtoffener Wettbewerb mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren nach den Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW 2013) mit 12 TeilnehmerInnen durchgeführt.
Abschnitt V: Wettbewerbsergebnisse
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es wurde ein 1., ein 2. und ein 3. Preis vergeben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass der geltend gemachte Vergabeverstoß spätestens 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurde (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Auslobungsunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Abgabe der Wettbewerbsarbeiten gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).