Ärztlicher Bereitschafts-Fahrdienst - Ingolstadt Referenznummer der Bekanntmachung: 22.0077,003
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80687
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]169
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kvb.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Ärztlicher Bereitschafts-Fahrdienst - Ingolstadt
Ärztlicher Bereitschafts-Fahrdienst in der Region Ingolstadt
Gegenstand der Ausschreibung ist das Vorhalten eines Fahrdienstes für den ärztlichen Bereitschaftsdienst
insbesondere während der sprechstundenfreien Zeiten (Notdienst) in der Region Ingolstadt.
Die Fahrdienstleistungen sind in der benannten Kernregion und im Rahmen der regionsübergreifenden
Vermittlung in den angrenzenden Nachbarregionen zu erbringen. Während der Schichtzeiten ist die vertraglich
vereinbarte Anzahl an Fahrzeugen und Fahrer vorzuhalten. Das Einsatzfahrzeug muss innerhalb einer Zeit von
15 min ab Alarmierung durch die Vermittlungs- und Beratungszentrale eintreffen.
Der Auftragnehmer hat für die Fahrdienstleistungen mindestens PKW der Kompaktklasse oder vergleichbare
SUV einzusetzen, die insbesondere über Allradantrieb, ein Antiblockiersystem und eine Fahrdynamikregelung
verfügen müssen. Die Erstzulassung darf zum Zeitpunkt des Einsatzes nicht länger als 5 Jahre zurückliegen
und die Gesamtkilometerleistung darf zu keiner Zeit 300.000 km überschreiten. Die Grundfarbe der Fahrzeuge
muss weiß sein und als Einsatzfahrzeug des ärztlichen Bereitschaftsdienstes mit einer Folienbeschriftung
gekennzeichnet sein.
Neben der Fahrdienstleistung hat der jeweilige Fahrer den diensthabenden Arzt am jeweiligen Behandlungsort
zum Patienten zu begleiten, das Einsatzequipment zu tragen und den Arzt qualifiziert zu unterstützen. Die Fahrer müssen im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung nach § 48 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) sein und über eine der folgenden Ausbildungen verfügen: Grundausbildung Sanitätsdienst, Ausbildung als Sanitätshelfer, Sanitäter oder Einsatzsanitäter mit mind. 48 h Ausbildung, Rettungsdiensthelfer, Rettungssanitäter, Rettungsassistent, Notfallsanitäter, Kranken- und Gesundheitspfleger, Medizinischer Fachangestellter, Medizinstudent nach erfolgreichem Abschluss des 1. Abschnitts der ärztlichen Prüfung (cand. med.) oder eine vergleichbare Ausbildung, die in der Bundeswehr erfolgreich abgeschlossen wurde.
Die Einzelheiten sind dem Dienstleistungsvertrag mit Anlagen in den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung gem. Formblatt 124 / L124 / L1240 (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung):
Ich bin / Wir sind
- im Handelsregister eingetragen,
- für die auszuführende Leistung in die Handwerksrolle eingetragen,
- bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) eingetragen,
- zu keiner Eintragung in die genannten Register verpflichtet.
Eintragung in ein Berufs-/Handelsregister, d.h. Angabe der Handelsregisternummer.
Mit dem Angebot: Angabe der Nummer im Handelsregister und Angabe zur Umsatzsteuer-Ident-Nummer.
Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung) gemäß Formblatt L124 / L1240 / 124:
Ich/Wir erkläre(n), dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich/mein Unternehmen nicht in Liquidation befindet. Ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt , den ich/wir auf gesondertes Verlangen der Beschaffungsstelle vorlege(n).
Auf gesondertes Verlangen der Beschaffungsstelle: Gewerbeanmeldung, Berufs- Handelsregisterauszug, Eintragung in die Handwerksrolle oder Eintragung bei der IHK, oder anderweitige sonstige Nachweise oder jeweils gleichwertig.
Versicherung
1) Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Versicherungssumme von 10 Mio. EUR pauschal für Personen- und Sachschäden. Die Höchstersatzleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres muss mindestens das Zweifache der genannten Versicherungssumme pro Versicherungsjahr umfassen.
2) Kfz-Haftpflichtversicherung für jedes Einsatzfahrzeug mit Deckungssumme von mindestens 100 Mio.
EUR pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, je Schadensereignis mit einem Sublimit von
mindestens 10 Mio. EUR pro geschädigter Person.
3) Insassenunfallversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 100 Tsd. Euro bei Invalidität und 50 Tsd. Euro im Todesfall
Die in 1) bis 3) genannten Versicherungen sind bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines
Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) zugelassenen
Versicherungsunternehmens vor Vertragsschluss abzuschließen und nachzuweisen. Die Versicherungen
müssen während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten
Deckungssummen besteht.
Die geforderten Sicherheiten können auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erfüllt
werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im
Auftragsfall zusichert.
4) Angaben zum Umsatz (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung) gemäß Formblatt L1240: Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren im Tätigkeitsbereich des Auftrags (§ 45 Abs.1 S. 2 Nr. 1 VgV) in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR brutto, für die Region Ingolstadt.
Bewertet wird der durchschnittliche Jahresumsatz, der vom Bieter bzw. der Bietergemeinschaft im Bereich der ärztlichen Fahrdienstleistungen, der Krankentransporte oder der Rettungstransporte in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2019 bis 2021) erzielt worden ist.
Hinweis: Bietergemeinschaften werden wie ein Einzelbieter behandelt (§ 43 Abs. 2 S. 1 VgV). Bei Bietergemeinschaften ist daher der jeweils addierte Umsatz aller Mitglieder der Bietergemeinschaften im jeweiligen Geschäftsjahr maßgebend. Mindestanforderung ist ein durchschnittlicher spezifischer Jahresumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre im Tätigkeitsbereich des Auftrags von mindestens [Betrag gelöscht] EUR brutto, für die Region Ingolstadt.
Hinweis: Als Mindestanforderung an die Eignung wird in jeder VgV-Ausschreibung der 2 Regionen ein Mindestumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags eingefordert. Bewertet wird der durchschnittliche Jahresumsatz, der im Bereich der ärztlichen Fahrdienstleistungen, der Krankentransporte oder der Rettungstransporte in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
(2019 bis 2021) erzielt worden ist. Ein Bieter, der nicht nur ein Angebot auf eine ausgeschriebene Region, sondern auch auf weitere Regionen abgeben will, die in parallelen VgV-Verfahren ausgeschrieben werden, muss im Zuschlagsfall einen Mindestumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags p.a. aufweisen, der die geforderten Mindestumsätze für alle Regionen, in denen der Zuschlag erteilt werden soll, erreicht bzw. überschreitet. Weist der Bieter einen Mindestumsatz auf, der nicht ausreicht, um den Zuschlag auf alle Regionen erhalten zu können, gilt folgende Regelung: Es werden solange die "größeren"
Regionen (= Regionen mit höheren Garantiestunden = Umsätzen) vor den "kleineren" Regionen vergeben, bis der tätigkeitsbezogene Umsatz des Bieters den kumulierten Mindestumsatz für die vergebenen Regionen nicht mehr abdeckt.
Beispiel: Der gefordert durchschnittliche spezifische Jahresumsatz liegt für die Region Allgäu Lindau bei 1.000.000,- EUR p.a., für Augsburg Ost bei 750.000,- EUR und für Augsburg West bei 800.000,- EUR. Der Bieter hat zu allen drei Regionen das günstigstes Angebot eingereicht, weist aber nur einen durchschnittlichen Jahresumsatz von 1.900.000,- EUR p.a. in den Jahren 2019 bis 2021 aus. Der Bieter erhält den Zuschlag auf die Regionen Allgäu / Lindau und Augsburg West. Für die "kleinste" Region Augsburg Ost ist er mangels hinreichendem Mindestumsatz ungeeignet. Der Zuschlag geht hier an den nächstplatzierten geeigneten Bieter.
5) Unbedenklichkeitsbescheinigung der Einzugsstellen (Krankenkassen, Künstlersozialkasse, Deutschen Rentenversicherung, Knappschaft-Bahn-See) über die ordnungsgemäße Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung darf nicht älter als 6 Monate sein. Bei Unbedenklichkeitsbescheinigung mit befristeter Geltungsdauer darf die Geltungsdauer noch nicht abgelaufen sein.
6) Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung darf nicht älter als 6 Monate sein. Bei Unbedenklichkeitsbescheinigung mit befristeter Geltungsdauer darf die
Geltungsdauer noch nicht abgelaufen sein.
7) Auszug aus Gewerbezentralregister für Bieter (bei juristischen Personen: Auskunft für juristische Person). Der Gewerbezentralregisterauszug darf keine Eintragungen enthalten, welche die Zuverlässigkeit des Bieters in Frage stellen. Er darf nicht älter als 6 Monate sein.
s.o.
8) Mindestens drei vergleichbare Referenzen des Bieters bzw. der Bietergemeinschaften aus den letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren (2017 bis 2021) im Bereich der ärztlichen Fahrdienstleistungen, des Rettungsdienstes oder der Krankentransporte mit einer Laufzeit von mind. 12 Monaten und einem Auftragswert von mind. 250.000,- EUR p.a. netto. (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung)
Der Auftraggeber behält sich vor, beim Referenzgeber nachzufragen, ob die Referenzen jeweils zur Zufriedenheit des Referenzgebers erbracht worden sind. Der Auftraggeber behält sich vor, Referenzen nicht zu werten, wenn diese nicht vollständig oder nicht im Wesentlichen auftragsgemäß ausgeführt worden sind. Sind mehrere angegebene Referenzen nicht wertbar, wird der Auftraggeber im Rahmen einer Prognoseentscheidung beurteilen, ob der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft über die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit verfügt. Den Bietern wird anheimgestellt, bereits vorhandene Referenzbescheinigungen ihrem Angebot beizufügen.
9) Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenanzahl des Unternehmens in den letzten drei Jahren ersichtlich sind (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung). Auf gesondertes Verlangen der Beschaffungsstelle: entsprechende Nachweise.
10) Eigenerklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Anzahl an Fahrzeugen das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung). Auf gesondertes Verlangen der Beschaffungsstelle: entsprechende Nachweise.
11) Eigenerklärung, aus der ersichtlich ist, welche Teile des Auftrags der Wirtschaftsteilnehmer als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung).
s.o.
zusätzliche Eigenerklärung zur Teilnahme am Wettbewerb (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung) gemäß Anlage zu L 1240 - zusätzliche Erklärungen und Angaben zur Eignung des Bieters:
Ich / Wir erkläre(n) hiermit, dass ich/wir oder eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, nicht wegen der folgenden Straftatbestände rechtskräftig verurteilt worden bin/sind:
- §§ 129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen), 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), oder 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)
- § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte)
- § 263 StGB (Betrug)
- § 264 StGB (Subventionsbetrug)
- §§ 333 oder 334 des StGB (Bestechung) auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU
Bestechungsgesetzes vom 10. September 1998 und des Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung Internationaler Bestechung vom 10. September 1998, Artikel 7 Abs. 2 Nr. 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes
- Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung
- § 299 StGB
- § 108e StGB
- § 370 Abgabenordnung.
zusätzliche Eigenerklärungen (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung) gemäß Anlage zu L 1240 - zusätzliche Erklärungen und Angaben zur Eignung des Bieters:
Eigenerklärung, dass
- ich/wir keine wettbewerbswidrigen Absprachen mit anderen Bietern getroffen, noch Kenntnis vom Inhalt anderer Angebote, noch anderen Bietern Kenntnis über die Inhalte meines/unseres Angebotes verschafft habe(n),
- ich/wir die gewerblichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung selbst oder durch Dritte erfülle(n),
- ich weiß/wir wissen, dass wesentliche Leistungen, auf die mein/unser Betrieb und der Betrieb der von mir/uns benannten Nachunternehmer, nur von mir/uns an Unterauftragnehmer übertragen werden dürfen, wenn die Auftraggeberin schriftlich hierzu ihre Zustimmung erklärt; und ich weiß/wir wissen, dass nach Zuschlagserteilung kein Anspruch auf eine solche Zustimmung besteht,
- ich mich/wir uns verpflichte(n), den von uns beschäftigten Arbeitnehmern mindestens die Arbeitsbedingungen zu gewähren, die in einem für mich/uns verpflichtenden Tarifvertrag für den Beschäftigungsort vorgegeben sind; dabei ist gleichgültig, dass die entsprechende Verpflichtung aus der Tarifbindung oder der Allgemeinverbindlichkeitserklärung eines Tarifvertrages (§§ 3 und 5 TVG) oder aufgrund einer Rechtsverordnung nach §§ 7 ff. Arbeitnehmerentsendegesetz erwächst,
- ich/wir weitere gewünschte Angaben mache/machen und/oder Nachweise vorlegen werde /werden, falls der Auftraggeber hierzu auffordert,
- weder ich/wir selbst in eigener Person und/oder wegen eines für mich/uns verantwortlich Handelnden im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Betätigung nach § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen wurden und/oder nach § 23 AEntG mit einer Geldbuße von wenigstens [Betrag gelöscht] EUR belegt worden bin/sind.
- ich mich verpflichte/wir uns verpflichten, die Vergabestelle unverzüglich zu informieren, wenn sich während des weiteren Verfahrens bis zum Ablauf der Zuschlags- und Bindefrist Änderungen an den von mir/uns vorstehend erklärten Sachverhalten oder anderen für mich/uns erkennbar relevanten Voraussetzungen für die Zuschlagserteilung ergeben, und ggfs. aktualisierte Eigenerklärungen sowie ggfs. auch Nachweise unverzüglich beizubringen.
- ich/wir keine schwere Verfehlung begangen habe(n), die die Zuverlässigkeit als Bewerber/Bieter in Frage stellt;
- ich/wir keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf meine/unsere Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben habe(n).
- Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Absatz 1 MiLoG nicht vorliegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Allgemeines
Die Vergabeunterlagen mit all seinen Teilen sind allein Grundlage zur Erstellung des Angebotes. Jedwede Änderung der Vergabeunterlagen ist unzulässig; mitübersandte Vordrucke sind zu verwenden. Sollte der Bieter Unstimmigkeiten in den Vergabeunterlagen feststellen, so hat er die Angebotsstelle unverzüglich darauf hinzuweisen. Die Vergabestelle beantwortet Bieterfragen ausschließlich schriftlich über das Vergabeportal.
Alle Antworten zu Bieterfragen oder sonstige Mitteilungen der Vergabestelle werden Bestandteil des Vertrags. Die Bieter haben selbstständig dafür Sorge zu tragen, die Nachrichten abzurufen. Ruft ein Bieter die Nachrichten nicht ab, so kann er dadurch bedingte Verzögerungen nicht zur Begründung des Wunsches nach Fristverlängerung oder zur Begründung einer Rechtsverletzung heranziehen.
Bieterfragen sind grundsätzlich spätestens 7 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist zu stellen, da
andernfalls keine rechtzeitige Beantwortung mehr sichergestellt werden kann.
Rechtsbehelfsbelehrung
Der Antrag ist zulässig solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei der Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind (§§ 134, 135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB).
Referenzen - DSGVO Hinweis:
Anmerkung zur Angabe von Referenzen:
Bei den anzugebenden Kontaktdaten der Referenzen handelt es sich um Kontaktdaten juristischer Personen (Unternehmensangaben), welche zur Prüfung der Eignungsfähigkeit des Bieters erforderlich sind. Eine Information zur Erhebung der Daten ist demnach im Zusammenhang mit Art. 14 Abs. 5 lit. c) DSGVO verzichtbar, da das Erlangen der Informationen auf einer Rechtsvorschrift beruht welche geeignete Maßnahmen zum Schutz vorsieht. Die Anforderungen an die Angaben der Eignung des Bieters sind mit §§ 44- 46 VgV geregelt, im Weiteren unterliegen die Angaben der Bieter und Angebote dem § 5 VgV (Wahrung der Vertraulichkeit). Die Angaben zu den Referenzen in der Eigenerklärung zur Eignung sind daher zwingend anzugeben. Fehlende Angaben führen zum Ausschluss des Angebots.
Die KVB ist entsprechend der Ärztekammer-Entscheidung des EuGH (Rs. C-526/11) kein öffentlicher Auftraggeber im Sinne des § 99 GWB. Die Bekanntmachung im Amtsblatt und die Vergabe in einem offenen VgV-Verfahren erfolgt zur Herstellung eines möglichst umfassenden Wettbewerbs.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YR7YW78N5ZK9
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland