Bamberger Str., Neubau ILS und Einheit Kabelnetz, VgV, Ingenieurleistungen Gebäudeautomation und Inbetriebnahmemanagement Referenznummer der Bekanntmachung: 2022002094
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90402
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.nuernberg.de/internet/hochbauamt/
Abschnitt II: Gegenstand
Bamberger Str., Neubau ILS und Einheit Kabelnetz, VgV, Ingenieurleistungen Gebäudeautomation und Inbetriebnahmemanagement
Planungsleistungen zur Gebäudeautomation und Inbetriebnahmemanagement für den Neubau einer Integrierten Leitstelle (ILS) und einer Verwaltungseinheit mit Werkstatt und Lager (Einheit Kabelnetz) Leistungsphasen 1 bis 9 gemäß HOAI und besondere Leistungen.
Die Bauherrin behält sich die stufenweise Beauftragung, zunächst der Leistungsphasen 1 und 2, sowie die teilweise Beauftragung der Besonderen Leistungen, vor.
Die Planung und der Bau der Kritischen Infrastruktur unterliegt der KRITIS-Verordnung des Bundes (KritisV). Hieraus ergeben sich zwingend zu berücksichtigende Ausführungsbedingungen im Sinne der IT- und Informationssicherheit.
Für die Maßnahme „Neubau einer Integrierten Leitstelle (ILS) und einer Verwaltungseinheit mit Werkstatt und Lager (Kabelnetz)" werden die Leistungen der Fachplanung Gebäudeautomation + Inbetriebnahmemanagement ausgeschrieben.
Auf Basis der genehmigten Raumprogramme ergeben sich folgende Kennwerte:
ILS 7.340 qm BGF
Kabelnetz 3.680 qm BGF
Beide Nutzungseinheiten sind Teil der „Kritischen Infrastruktur“ (KRITIS) mit entsprechendem Schutzbedarf. Planung und Bau unterliegen der KRITIS-Verordnung des Bundes.
Hieraus ergeben sich u. a. an die Planungsbeteiligten besondere Anforderungen in Sinne der IT- und Informationssicherheit, welche im Rahmen der Auftragsausführung von den Planungsbeteiligten zwingend zu erfüllen sind.
(-> siehe auch projektspezifische „Verpflichtungserklärung KRITIS“ als Anlage zu den Musterverträgen, in Verbindung mit https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/Unternehmen-und-Organisationen/Standards-und-Zertifizierung/IT-Grundschutz/IT-Grundschutz-Kompendium/it-grundschutz-kompendium_node.html )
Der Planungsbeginn ist für Januar 2023 terminiert. Die Inbetriebnahme der Nutzungseinheiten, incl. abgeschlossenem Probelaufs zur Auditierung der ILS von rd. 3 Monaten, ist für den April 2028 vorgesehen.
Probelauf zur Auditierung: gemäß ISO 27001 auf Basis IT-Grundschutz und DIN EN 50518 sowie DIN EN 50600.
Die zu erbringende Leistung umfasst die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 gemäß HOAI sowie eine Reihe von besonderen Leistungen inkl. Inbetriebnahmemanagement gemäß der dem Mustervertrag beigefügten Leistungstabelle. Die Bauherrin behält sich die stufenweise Beauftragung, zunächst der Leistungsphasen 1 und 2, sowie die teilweise Beauftragung der Besonderen Leistungen, vor. (siehe auch II.2.11 Angaben zu Optionen)
Die Leistungen der Objektplanung, der Projektsteuerung gemäß Leistungsbild AHO Nr. 9, der Tragwerksplanung, der Fachplanungen Technische Gebäudeausrüstung, der Fachplanung Leitstellentechnik, die Beratungsleistungen vorbeugender Brandschutz und Erstellung Brandschutzkonzept, die Beratungsleistungen Bauphysik, die Planung Freianlagen und Verkehrsanlagen, die Beratungsleitungen für die Sicherheit Kritischer Infrastrukturen, sowie die SiGe-Koordination werden separat vergeben.
Als weitere Beteiligte sind diverse Fachabteilungen der Stadt Nürnberg wie u. a. Arbeitssicherheit, Behindertenvertretungen, Personalvertretung, Kommunales Energiemanagement in den Planungsprozess einzubinden.
Die Auftraggeberin behält sich die stufenweise (auch teilweise) Beauftragung einzelner Leistungsphasen der HOAI sowie die Beauftragung von den einzelnen Leistungsphasen der HOAI zugeordneten Besonderen Leistungen vor.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bamberger Str., Neubau ILS und Einheit Kabelnetz, VgV, Ingenieurleistungen Gebäudeautomation und Inbetriebnahmemanagement
Ort: Schwabach
NUTS-Code: DE255 Schwabach, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
- Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge und Konzessionen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten
oder Eignungsverleiher. Die Bewerber haben mittels Eigenerklärung anzugeben, ob entsprechende Ausschlussgründe vorliegen.
- Die Bewerber haben anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen.
- Die Bewerber haben anzugeben, ob sie auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit anderen zusammenarbeiten. Diese Abfrage dient der Überprüfung von etwaiger (unzulässiger) Mehrfachbewerbungen.
- Die Bewerber haben anzugeben, ob wirtschaftliche Verknüpfungen mit anderen Unternehmen bestehen. Diese Abfrage dient der Überprüfung von etwaiger (unzulässiger) Mehrfachbewerbungen.
- Im Falle einer Bieter-/Bewerbergemeinschaft sind diese Angaben für jedes Mitglied der Gemeinschaft zu erbringen.
- Bei der durch den Auftraggeber durchzuführenden Prüfung wird zunächst die Erfüllung der formalen Kriterien (Ausschlusskriterien) der Bewerbung abgeprüft (Auswahlschritt I). Im Anschluss werden die Bewerbungen, welche die formalen Bedingungen erfüllen, qualitativ mittels Punkten bewertet (Auswahlschritt II).
- Es ist nur die digitale Bearbeitung und Abgabe des Teilnahmeantrages möglich.
- Die Stadt Nürnberg als nicht oberste Bundesbehörde behält sich vor, die Angebotsfrist auf nicht weniger als 10 Tage (voraussichtlich 15 Tage), gerechnet ab dem Tag nach der Absendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe, zu verkürzen. Mit der Abgabe des Teilnahmeantrages wird hierüber das gegenseitige
Einvernehmen hergestellt (§17 Abs. 7 VgV).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nachEingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.