Dienstleistungskonzession - Bewirtung der Bade- und Saunagäste des Volksbades einschließlich des Betriebs des öffentlich zugänglichen Restaurants
Konzessionsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90443
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.nuernberg.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Dienstleistungskonzession - Bewirtung der Bade- und Saunagäste des Volksbades einschließlich des Betriebs des öffentlich zugänglichen Restaurants
Die Stadt Nürnberg - Eigenbetrieb NürnbergBad - saniert aktuell das denkmalgeschützte Nürnberger Volksbad. Die Wiedereröffnung ist für Dezember 2024 geplant. Im Volksbad soll auf einer Fläche von insgesamt 839 m² ein Gastronomiebetrieb eingerichtet und verpachtet werden. Der Bereich umfasst 100 Sitzplätze für Bade- und Saunagäste des Volksbades (nichtöffentlicher Bereich), sowie 90 Sitzplätze für externe Besucher (öffentlicher Bereich). Die Stadt sucht einen Gastronomen, der die Bewirtung sowohl für den nichtöffentlichen als auch für den öffentlichen Teil übernimmt. Zusätzlich besteht für den Betreiber die Möglichkeit, eigene Veranstaltungen innerhalb des Bades zu organisieren. Mit dem Gastronomen soll ein Pachtvertrag über 10 Jahre mit zweifacher Verlängerungsoption um jeweils fünf Jahre abgeschlossen werden. Der Pachtzins soll 10 % des Jahresnettoumsatzes betragen, mindestens aber 45.000 € p.a.Vom Pächter wird ein Investitionskostenbeitrag erwartet.
Die Beschreibung der Anforderungen und Bedürfnisse des Auftraggebers an der Beschaffung finden sich in den Vergabeunterlagen.
Im Wesentlichen hat der Auftraggeber folgende Anforderungen:
- Der Konzessionsnehmer verfolgt in seinem Betrieb innovative gastronomische Konzepte sowohl für den nichtöffentlichen als auch den öffentlichen Bereich und bei Veranstaltungen/Events,
- Der Auftraggeber legt besonderen Wert auf Nachhaltigkeit und Regionalität. Dies gilt für sämtliche der eingesetzten Produkte,
- Die lose Küchenausstattung wie Kühlschränke, Kaffeemaschinen, Geschirr, etc. ist durch den Konzessionsnehmer vorzunehmen,
- Die Öffnungszeiten der einzelnen Bereiche richten sich nach den Öffnungszeiten der Gesamtanlage und werden von der Konzessionsgeberin gemeinsam mit dem Konzessionsnehmer festgelegt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister - Berufsbezeichnung. Nachweis: Aktueller Auszug der Eintragung des Bewerbers bzw. der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft in das Berufs- oder Handelsregister (sofern vorliegend; nicht älter als 6 Monate zum Einreichungstermin).
Mindestdeckungssumme für Haftpflichtversicherung: Betriebshaftpflichtversicherung einer Versicherungsgesellschaft mit Firmensitz in der EU mit einer Mindestdeckungssumme in branchenüblicher Höhe für Personenschäden sowie für Sachschäden und Vermögensschäden je Versicherungsfall. Außerdem muss die Betriebshaftpflichtversicherung Schäden an dem mitvermieteten Inventar und für den Fall eines Schlüsselverlustes einschließen. (Nachweis: Bestätigung durch den Versicherer)
Die Bewerber müssen ihre Erfahrung im Bereich der Gastronomie durch mind. eine vergleichbare Referenz nachweisen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Geplante Anzahl der Bewerber: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Im Teilnahmewettbewerb erfolgt die Begrenzung der Anzahl der Teilnehmer anhand von Referenzen. Die Referenzen werden jeweils nach folgenden Kriterien bewertet:
- Öffentlicher Auftraggeber
- Schwimmbadgastronomie mit Restaurant
- Schwimmbadgastronomie
- Mensa/Kantine
- Restaurant
- Imbiss
- 70 Sitzplätze/bis 100 Sitzplätze/bis 150 Sitzplätze/ab 150 Sitzplätze
- Referenzschreiben mit Aussagen zu Qualität, Zuverlässigkeit, Kosten und Terminen
Sofern mehrere Bewerber die Kriterien in gleichem Maße erfüllen, entscheidet das Los.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufgaben/40028/40083/leistung/leistung_49673/index.html
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber.
Sieht sich ein am ausgeschriebenen Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, muss es diesen Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Solche Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB). Solche Verstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB).
Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so hat das Unternehmen die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Zuständig ist die unter Ziffer VI.4.1) benannte Vergabekammer.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor Erteilung des Zuschlags gemäß § 134 Abs. 1 GWB über die beabsichtigte Nichtberücksichtigung und die Zuschlagsabsicht informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Hinweis: Der Auftraggeber ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht gemäß § 165 GWB. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.