Nichtoffener Realisierungswettbewerb mit vorgeschaltetem Auswahl-/Losverfahren "Bau der neuen Mittelschule, Lindau a. Bodensee"
Bekanntmachung der Wettbewerbsergebnisse
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lindau (Bodensee)
NUTS-Code: DE27A Lindau (Bodensee)
Postleitzahl: 88131
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadtlindau.de
Abschnitt II: Gegenstand
Nichtoffener Realisierungswettbewerb mit vorgeschaltetem Auswahl-/Losverfahren "Bau der neuen Mittelschule, Lindau a. Bodensee"
Die Stadt Lindau beabsichtigt die Zusammenlegung der Mittelschulstandorte Reutin und Aeschach durch den Bau einer neuen Mittelschule. Diese soll das gemeinsame Lernen von jungen Menschen mit und ohne
sonderpädagogischen Förderbedarf als Inklusionsschule berücksichtigen. Das Neubau-Konzept geht von einer Dreizügigkeit mit insgesamt 16 Klassen aus. Der Migrationsanteil beträgt mehr als 50%.
Als Standort für den Neubau der Mittelschule wurde ein bisher als öffentlicher Parkplatz genutztes Areal an der Reutiner Straße ausgewählt.
Als Neubau einer städtischen Bildungseinrichtung wird die neue Mittelschule einen bedeutenden Baustein für die Zukunft der Gesellschaft darstellen. Die räumliche und gestalterische Ausformung wird das Umfeld und die
Möglichkeiten der pädagogischen Arbeit definieren. Das Projekt verlangt deshalb eine sorgfältige Planung mit guter, dieser Nutzung angemessener Architektur. Sie soll die Wertschätzung der Stadt gegenüber der Funktion
und den Nutzern zum Ausdruck bringen und der Bevölkerung vermitteln.
Darüber hinaus ist sich die Stadt Lindau ihrer Verantwortung für künftige Generationen bewusst und räumt den Aspekten des Klimaschutzes sowie des nachhaltigen Bauens einen besonderen Stellenwert ein.
Demnach erwartet die Ausloberin beispielgebende Entwurfskonzepte, die mit einem möglichst geringen Einsatz von Energie und Ressourcen die höchstmögliche Gesamtwirtschaftlichkeit, Behaglichkeit,
Gebrauchstauglichkeit und Architekturqualität erzielen.
Abschnitt IV: Verfahren
Alle zur Beurteilung zugelassenen Arbeiten werden ganzheitlich gemäß nachfolgend aufgeführten Gesichtspunkten beurteilt. Die Beurteilung erfolgt durchgängig nach einheitlichen Maßstäben, vorbehaltlich Gewichtung durch das Preisgericht aus den Erkenntnissen der Wettbewerbsarbeiten.
Die nachfolgende Reihenfolge der Kriterien stellt keine Hierarchie in der Gewichtung dar.
- Städtebauliches Konzept, Einfügung in den Stadtraum
- Architektonische und räumliche Qualität
- Freiraumplanerische Qualität
- Umsetzung der pädagogischen Grundlagenplanung und Erfüllung des Raumprogramms
- Funktionalität (Erschließung, Barrierefreiheit / Inklusion, Sicherheit, Kommunikationszonen)
- Nutzerkomfort (Schallschutz, Tageslicht, Raumklima)
- Wirtschaftlichkeit (Flächeneffizienz, Anpassungsfähigkeit, Lebenszykluskosten)
- Ressourcen und Energie (Flächenversiegelung, Baustoffe, Energiebedarf und deckung)
Abschnitt V: Wettbewerbsergebnisse
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Konstanz
NUTS-Code: DE138 Konstanz
Postleitzahl: 78462
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Balingen
NUTS-Code: DE143 Zollernalbkreis
Postleitzahl: 72336
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: +49 8987760
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen die Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hörmannsdorf
Postleitzahl: 84187
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.oberprillerarchitekten.de