Evang. Erziehungsstiftung Gefrees - Generalsanierung JES - TW + HLS Referenznummer der Bekanntmachung: 030/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gefrees
NUTS-Code: DE246 Bayreuth, Landkreis
Postleitzahl: 95482
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.buehner-rae.de
Abschnitt II: Gegenstand
Evang. Erziehungsstiftung Gefrees - Generalsanierung JES - TW + HLS
Generalsanierung der Jacob-Ellrod-Schule (JES)
Die JES ist eine private 15-klassige gebundene Ganztagsrealschule in der Kleinstadt Gefrees in Oberfranken mit schuleigener Küche. Träger der Schule ist die Evangelische Erziehungsstiftung Gefrees.
Das Schulhaus wurde Anfang der 1970er Jahre gebaut und mehrmals erweitert. Vor rund 11 Jahren wurde die JES energetisch saniert. Auf Grund des Gebäudealters steht nun eine Generalsanierung an. Bei dieser Gelegenheit wird auch den neuen pädagogischen Konzepten (Lernlandschaften) Rechnung getragen: Statt einzelner Flure mit Klassenzimmer an Klassenzimmer wird es 3 Cluster mit je 5 Klassenzimmern um einen Marktplatz sowie ein Fachraumcluster ebenfalls mit einem Marktplatz geben. Damit diese Cluster Platz finden, müssen im Bestandsgebäude die Wände verlegt, Teile des Bestands abgerissen und neue Anbauten errichtet werden. Durch einen zusätzlichen neuen Lichthof wird eine ausreichende Beleuchtung auch der ehemals innenliegenden Flächen gesichert. Neben diesen pädagogisch bedingen Herausforderungen ist es auch Ziel, das Schulhaus mit seinen 5 Ebenen möglichst barrierefrei zu gestalten.
Ein mit der Schulfamilie, den Beratern von LernLandSchaft (www.lern-landschaft.de) und dem Architekten im Rahmen der Leistungsphasen 1+2 erarbeitetes Raumprogramm samt Grundriss liegt bereits vor und ist von der zuständigen Regierung genehmigt worden. Die Kostenschätzung für die gesamte Maßnahme liegt bei rd. 11 Mio. EUR.
Derzeitiges Ziel ist ein Baubeginn im Sommer 2023 und ein Bezug der Schule spätestens zum SJ 2025/2026.
Tragwerksplanung
Jacob-Ellrod-Schule Gefrees Theodor-Heuss-Straße 8 95482 Gefrees
Planungsleistungen gemäß § 51 HOAI für die Leistungsphasen 1-6.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise, siehe Vertragsentwurf in den Vergabeunterlagen.
Die Laufzeit des Vertrags richtet sich nach den planerischen Erfordernissen. Sie beginnt mit Zuschlagserteilung. Das in Ziffer II.2.7) genannte Datum ist das voraussichtliche Datum.
HLS-Planung
Jacob-Ellrod-Schule Gefrees Theodor-Heuss-Straße 8 95482 Gefrees
Gegenstand der Beschaffung sind Planungsleistungen (§ 55 HOAI) der Leistungsphasen (LPH) 1-9 im Bereich der HLS-Planung, d.h. der Anlagengruppen 1, 2, 3 und 8.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise, siehe Vertragsentwurf in den Vergabeunterlagen.
Die Laufzeit des Vertrags richtet sich nach den planerischen Erfordernissen. Sie beginnt mit Zuschlagserteilung. Das in Ziffer II.2.7) genannte Datum ist das voraussichtliche Datum.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bayreuth
NUTS-Code: DE242 Bayreuth, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 95448
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bamberg
NUTS-Code: DE241 Bamberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 96052
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YLV6BQG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt2/abt3Sg2101.htm
Sieht sich ein am ausgeschriebenen Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, muss es diesen Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Solche Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB). Solche Verstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB).
Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so hat das Unternehmen die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Zuständig ist die unter Ziffer VI.4.1) benannte Vergabekammer.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor Erteilung des Zuschlags gemäß § 134 Abs. 1 GWB über die beabsichtigte Nichtberücksichtigung und die Zuschlagsabsicht informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Hinweis: Der Auftraggeber ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht gemäß § 165 GWB. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.