KiTa-Kleewinkel - Malerarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 464.00.9406-315
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hepberg
NUTS-Code: DE219 Eichstätt
Postleitzahl: 85120
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hepberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
KiTa-Kleewinkel - Malerarbeiten
- Anstrich Wände ca. 2.200,00 m2
- Anstrich Decken ca. 1.050,00 m2
- Anstriche auf Metall Stahlblechtüren ca. 7 Stck.
- Anstriche auf Metall Flächen ca. 40 m2
- Beschriftung Zahlen ca. 445 Stck.
- Dauerelastische Fugen ca. 750,00 lfm
- Anstrich Aussen auf WDVS ca. 250 m2
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
- Anstrich Wände ca. 2.200,00 m2
- Anstrich Decken ca. 1.050,00 m2
- Anstriche auf Metall Stahlblechtüren ca. 7 Stck.
- Anstriche auf Metall Flächen ca. 40 m2
- Beschriftung Zahlen ca. 445 Stck.
- Dauerelastische Fugen ca. 750,00 lfm
- Anstrich Aussen auf WDVS ca. 250 m2
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
elektronisch
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80636
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.