Planung Technische Ausrüstung BGP Standortentwicklung Plärrer Nürnberg – Neubau Parkhaus Referenznummer der Bekanntmachung: BGP PH TA
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90429
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]1
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.n-ergie.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planung Technische Ausrüstung BGP Standortentwicklung Plärrer Nürnberg – Neubau Parkhaus
Planungsleistung der Technischen Gebäudeausstattung für den Neubau eines Parkhauses mit Gewerbeflächen. Die N-ERGIE Aktiengesellschaft plant am Betriebsgelände Plärrer den Neubau eines innovativen Parkhauses mit Ladeinfrastruktur und synergetischen Gewerbeflächen als Startpunkt einer weiteren Standortentwicklung. Dadurch bisher durch ebenerdige Stellplatznutzung belegte Flächenpotentiale werden aktiviert. Beauftragt werden Leistungen gem. §56 HOAI (Fachplanung Technische Ausrüstung). Die Leistungen der Technischen Ausrüstung werden wie folgt in Lose aufgeteilt:
Los 1 Planung Technische Ausrüstung HLS
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Leistungen der Planung Technische Ausrüstung HLS, Leistungsphasen 1-9. Die Beauftragung erfolgt in 2 Stufen für die im Folgenden aufgeführten Leistungsphasen.• Anlagengruppe 410 Abwasser, Wasser, Gasanlagen• Anlagengruppe 420 Wärmeversorgungsanlagen• Anlagengruppe 430 Lufttechnische AnlagenStufe 1: Leistungsphasen 1-4 Stufe 2: Leistungsphasen 5-9 Diverse besondere Leistungen.Die Beauftragung erfolgt zunächst für Stufe 1. Ein Rechtsanspruch auf die Vergabe weiterer Leistungen besteht nicht.Vorläufige Kostenannahme (netto): • Anlagengruppe 410: 301 T€, inkl. Anteil in Freianlagen 77 T€• Anlagengruppe 420: 109 T€• Anlagengruppe 430: 273 T€Die einzelnen Lose müssen zeitlich parallel bearbeitet werden. Die Bildung von Arbeitsgemeinschaften ist möglich.
Planung Technische Ausrüstung ELT
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Leistungen der Planung Technische Ausrüstung ELT, Leistungsphasen 1-9. Die Beauftragung erfolgt in 2 Stufen für die im Folgenden aufgeführten Leistungsphasen.• Anlagengruppe 440 Elektrische Anlagen• Anlagengruppe 450 Kommunikationstechnische Anlagen• Anlagengruppe 460 Aufzug- und Förderanlagen• Anlagengruppe 470 Nutzungsspezifische Anlagen• Anlagengruppe 480 Gebäude- und AnlagenkommunikationStufe 1: Leistungsphasen 1-4 Stufe 2: Leistungsphasen 5-9 Diverse besondere Leistungen.Die Beauftragung erfolgt zunächst für Stufe 1. Ein Rechtsanspruch auf die Vergabe weiterer Leistungen besteht nicht.Vorläufige Kostenannahme (netto): • Anlagengruppe 440: 798 T€, inkl. Anteil Prozesstechnik Trasse Ladeinfrastruktur 173 T€• Anlagengruppe 450: 178 T€• Anlagengruppe 460: 192 T€• Anlagengruppe 470: 123 T€• Anlagengruppe 480: 55 T€Die einzelnen Lose müssen zeitlich parallel bearbeitet werden. Die Bildung von Arbeitsgemeinschaften ist möglich.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 1 Planung Technische Ausrüstung HLS
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Planung Technische Ausrüstung ELT
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind –bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.