Stadt Bamberg - Ständige Wache der Freiwilligen Feuerwehr/Beschaffung eines HLF 20 Referenznummer der Bekanntmachung: 6A-194/2022
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bamberg
NUTS-Code: DE241 Bamberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 96049
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadt.bamberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Bamberg - Ständige Wache der Freiwilligen Feuerwehr/Beschaffung eines HLF 20
Beschaffung eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeugs HLF 20, aufgeteilt in 3 Lose
HLF 20 Los 1 - Fahrgestell
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Lieferung eines Frontlenker Allrad-Fahrgestells
- Kraftfahrzeug, Kategorie 2, geländefähig
- passend für ein HLF 20 nach DIN 14530 Teil 27 in Verbindung mit DIN EN 1848, DIN 14502 und den in Los 2 beschriebenen Aufbau
HLF 20 Los 2 - Aufbau
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Lieferung eines feuerwehrtechnischen Aufbaus für ein Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug (HLF 20) auf das angebotene Allradfahrgestell (Los 1) nach DIN 14530-27 in Verbindung mit EN 1848
- mit Fahrer- und Mannschaftsraum zur Aufnahme einer Grupenbesatzung und
- Geräteraumaufbau zur Aufnahme der feuerwehrtechnischen Beladung aus Los 3 und
- einer zusätzlich durch den AG beigestellten Beladung, des Löschwasserbehälters, des Schaummittelbehälters und einer Pumpenanlage
HLF 20 Los 3 - Beladung
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Beladung für ein HLF 20
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eignung ist für die zu vergebende Leistung durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifizierung von Bauunternehmen e.V. oder vorläufig durch die ausgefüllte Eigenerklärung zur Eignung gem. FB 124 oder durch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl sind die im FB 124 oder der EEE genannten Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter auf die Fähigkeiten anderer Bieter zur Erfüllung des Auftrags, so ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder die Erklärung nach FB 124 oder EEE auch für diese Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen. Das FB 124 liegt den Ausschreibungsunterlagen bei. Die EEE kann über den Link (www.evergabe-online.info/e-Vergabe/DE/5 Service/EEE/node_EEE.html) online ausgefüllt werden.
FB 127 RUS
Eigenerklärung zur Fachkunde, AGG-Erklärung, Mindestlohn
Referenzen
Die Eignung ist für die zu vergebende Leistung durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifizierung von Bauunternehmen e.V. oder vorläufig durch die ausgefüllte Eigenerklärung zur Eignung gem. FB 124 oder durch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl sind die im FB 124 oder der EEE genannten Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter auf die Fähigkeiten anderer Bieter zur Erfüllung des Auftrags, so ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder die Erklärung nach FB 124 oder EEE auch für diese Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen. Das FB 124 liegt den Ausschreibungsunterlagen bei. Die EEE kann über den Link (www.evergabe-online.info/e-Vergabe/DE/5 Service/EEE/node_EEE.html) online ausgefüllt werden.
FB 127 RUS
Eigenerklärung zur Fachkunde, AGG-Erklärung, Mindestlohn
Referenzen
Abschnitt IV: Verfahren
nur digitale Angebote möglich
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.