Konzessionsvergabe Terminal für den Kombinierten Verkehr Hafen Straubing-Sand Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-HSG-30
Zuschlagsbekanntmachung – Konzession
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Straubing
NUTS-Code: DE223 Straubing, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 94315
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://hafen-straubing.de
Abschnitt II: Gegenstand
Konzessionsvergabe Terminal für den Kombinierten Verkehr Hafen Straubing-Sand
Betreiberschaft für das neu zu errichtende Container-Terminal im Hafen Straubing-Sand
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Hafen Straubing-Sand GmbH vergibt mit dieser Ausschreibung eine Terminalkonzession, welche die (dann) Konzessionärin zum Betrieb des Terminals berechtigt und verpflichtet. Das Terminal muss für Dritte diskriminierungsfrei geöffnet sein.Die Infrastruktur und die Suprastruktur für den Containerumschlag - mit Ausnahme von Flächen und Betriebsmitteln für Added-Value-Services (z.B. Leercontainerdepot) - werden durch die Hafen Straubing-Sand GmbH errichtet. Das Terminal wird durch die Bundesmittel über die KV-Förderrichtlinie des Bundes teilfinanziert. Der Konzessionär soll bei der finalen Planung (Umsetzungsplanung) mitwirken.Im Rahmen der Terminalkonzession wird die (dann) Konzessionärin zur Durchführung von Umschlagtätigkeiten (auch für Dritte) berechtigt und verpflichtet. Die (dann) Konzessionärin wird berechtigt und verpflichtet, über die Terminalfläche ausschließlich Ladeeinheiten des kombinierten Verkehrs umzuschlagen. Die tatsächliche Erfüllung der Betriebspflicht wird vertraglich u. a. auch durch Vertragsstrafen und außerordentliche Kündigungsrechte sichergestellt. Die Betriebsaufnahme und -aufrechterhaltung muss in dem vertraglich vereinbarten Umfang dauerhaft erfolgen.
- Kriterium: Nachweis durch nachvollziehbare Darstellung der Erfahrungen im kombinierten Verkehr
- Kriterium: Nachweis von 1. Errichtungsprojekt im kombinierten Verkehr in den letzten 10 Jahren (detaillierte Erläuterung des Vorgehens) (zwingendes Kriterium) bei Bietergemeinschaften muss mindestens 1 Bieter diesen Nachweis erbringen
- Kriterium: Nachweis von mind. 2 Terminalstandorten die in den vergangenen 5 Jahren betrieben wurden bzw. immer noch in Betrieb sind (zwingendes Kriterium) bei Bietergemeinschaften muss mindestens 1 Bieter diesen Nachweis erbringen
- Kriterium: Einbindung in existierendes Intermodales Netzwerk (Gewichtung: 7,5%)(7)
- Kriterium: Betriebskonzept (Gewichtung: 35%), Organisationsstruktur, Personalkonzept und Stellenbeschreibung, Anzahl neuer Arbeitsplätze, Betriebs- und Geschäftsausstattung, Pflege-, Instandhaltungskonzept gepachtete Anlage, Einbindung in Hafenkonzept, Nachvollziehbar: Erwartete Umschlagsmengen /Entwicklungskonzept, Nachvollziehbarer Business Plan (Mengen / Umsatz / Personal- / Sachkosten - bis JÜ // Auslastung des Equipments und Infrastruktur), Datenübermittlungskonzept Hafen, Darstellung des Nachhaltigkeitskonzeptes für den Standort(35)
- Kriterium: Fähigkeit des Bewerbers Haupt- sowie Vor-/Nachlauf durch Eigeneintritt von Tag 1 an selbst abzubilden (inkl. Fähigkeit für ADR/Gefahrgut/Reefer) (7,5% Gewichtung)(7)
- Kriterium: Pachtzins Terminal Gewichtung: 50%(50)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68159
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 8921760
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.