Personenbeförderung mit Omnibussen nach dem PBefG, MVV-Regionalbuslinie 378
Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge
Abschnitt I: Zuständige Behörde
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mvv-muenchen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Personenbeförderung mit Omnibussen nach dem PBefG, MVV-Regionalbuslinie 378
Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen
Der Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen als Aufgabenträger, vertreten durch die Münchner Verkehrs- und Tarifverbund GmbH, beabsichtigt, vorbehaltlich der Zustimmung der zuständigen Gremien, die Verkehrsleistung der MVV Regionalbuslinie 378 mit Wirkung zum 15.12.2024 bis 14.12.2030 im offenen Verfahren gemäß §
2 / 2 15 VgV europaweit auszuschreiben. Bei Vorliegen der entsprechenden Beschlüsse besteht eine Option auf Vertragsverlängerung um maximal weitere 2 Jahre.
Linienverkehr auf der MVV-Regionalbuslinie:
- 378: Geretsried, Stein - Am Stern - Johannisplatz - Lilienstr. (- Gelting) - Wolfratshausen (S)
Der Einsatz von Sub-Unternehmern ist zulässig, muss aber vom Auftraggeber genehmigt werden. Der Auftragnehmer muss mindestens 70 % der Betriebsleistungen selbst erbringen. Auf Art. 4 Abs. 7 VO 1370/2007 wird verwiesen.
Menge und Wert der Dienstleistung:
— ca. 263 190 Nwkm/a
— 3 Neufahrzeuge 12m Low-Entry
— ca. 22 Haltestellen.
Geschätzter Wert ohne MwSt: Spanne von 3 990 000 bis [Betrag gelöscht] EUR.
Nähere Angaben zu Fahrplan bzw. Takt und den darüberhinausgehenden Informationen des Verkehrsvertrages finden Sie unter
https://www.mvv-muenchen.de/ueber-den-mvv/ausschreibungen/index.html.
Zu näheren Angaben zu Qualitätszielen wird auf die Muster von Leistungsbeschreibung und Verkehrsvertrag verwiesen.
https://www.mvv-muenchen.de/ueber-den-mvv/ausschreibungen/index.html
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Auf die Regelungen gemäß § 8a Abs. 2 S. 2 i. V. m. § 12 Abs. 6 S. 1 PBefG wird hingewiesen. Ausschließliche Rechte werden eingeräumt. Das ausschließliche Recht schützt die gegenständliche Leistung vor Verkehren, die das Fahrgastpotenzial dieser Leistungen nicht nur unerheblich beeinträchtigen, soweit sie vom Auftraggeber nicht selbst veranlasst werden. Es umfasst dabei Leistungen gemäß den §§ 42 und 43 PBefG.
Die Bieter bzw. die Mitglieder einer Bietergemeinschaft müssen ähnliche Leistungen bereits mit Erfolg erbracht haben.
Die Erbringung der Dienstleistungen ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
- Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen
- Angabe zu Inhabern, Gesellschaftern und zur Führung der Geschäfte bestellten Personen des Bieters bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft.
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Personenbeförderungsgesetz (PBefG); Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft).