Technischer Relaunch, Erstellung von Microsites sowie laufende Wartung des Internetauftritts des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege Referenznummer der Bekanntmachung: 2022000386
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81667
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]81
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.auftraege.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Technischer Relaunch, Erstellung von Microsites sowie laufende Wartung des Internetauftritts des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege
Die Internetseiten des StMGP dienen der Information der Bevölkerung. Durch einen technischen Relaunch sollen bestehende Performanceprobleme im Front- und Backendbereich des Internetauftritts behoben werden und dieser auf den neuesten technischen Stand gebracht werden. Inhaltlich soll der Internetauftritt des StMGP nicht überarbeitet werden. Daneben sind die Umsetzung und Wartung von Microsites, Webanwendungen und Change Requests für bestehende und künftige Kampagnen des StMGP sowie die laufende Wartung des Content-Management-Systems (CMS) Teil des Auftrags.
Für den seit 2016 existierenden Internetauftritt des StMGP soll die technische Infrastruktur insgesamt auf den neuesten Stand aktualisiert werden. Insbesondere muss die Performance im Front- und Backendbereich sowie und die Funktionsfähigkeit vorhandener Module durch einen technischen Relaunch verbessert werden. Daneben ist die Umsetzung und Wartung von Microsites, Webanwendungen und Change Requests für bestehende und künftige Kampagnen des StMGP sowie die laufende Wartung des Content-Management-Systems (CMS) zu vergeben. Details bitten wir der in den Vergabeunterlagen enthaltenen Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP) beabsichtigt deshalb einen Vertrag über folgende Leistungen zu vergeben:
a) Technischer Relaunch des Hauptinternetauftritts (einmalige Leistung)
b) kreative und technische Erstellung von Microsites (Rahmenvereinbarung)
c) laufende Wartung der Internetseiten des StMGP
zu II.2.4): Die Obergrenze für den Abruf von Einzelleistungen (Erstellung von Microsites) aus der Rahmenvereinbarung "b) kreative und technische Erstellung von Microsites" beträgt für die maximale Vertragslaufzeit von 3 Jahren und 1 Monat insgesamt 13 Microsites. Eine Abrufverpflichtung für den Auftraggeber besteht nicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Technischer Relaunch, Erstellung von Microsites sowie laufende Wartung des Internetauftritts des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80335
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1.
Unternehmen, die sich in den vergangenen zwölf Monaten mit einem Angebot oder einem Teilnahmeantrag an einer unserer Ausschreibungen beteiligt und Unterlagen i. S. d. § 48 Abs. 1 VgV eingereicht hatten, von denen sie jetzt annehmen, diese seien immer noch zutreffend und gültig, können anstelle einer erneuten Vorlage auf diese Unterlagen, die genau zu bezeichnen sind, verweisen. Sofern ein sich bewerbendes Unternehmen präqualifiziert ist, ist der Nachweis der Präqualifikation ausreichend.
2.
zu IV.1.3): Die Angabe zu IV.1.3) betrifft ausschließlich den in II.2.4) als "b) kreative und technische Erstellung von Microsites (Rahmenvereinbarung)" bezeichneten Teil des Vertrags. Die in II.2.4) als a) und c) bezeichneten Vertragsteile stellen keine Rahmenvereinbarungen dar.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Fragen zu Rechtsbehelfen bitten wir an das E-Mail-Postfach [gelöscht] zu richten.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim Auftraggeber (siehe nachstehende Ziffer VI.4.4) gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (siehe nachstehende Ziffer VI.4.4) gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (siehe nachstehende Ziffer VI.4.4) gerügt werden.
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids des Auftraggebers auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 81667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]81
Internet-Adresse: http://stmgp.bayern.de