Ausstattung digitaler Klassenzimmer gem. Förderrichtlinie "DigitalPakt Schule" für die öffentlichen Schulen des Bezirks Oberbayern Referenznummer der Bekanntmachung: 2022_0115-1-1027
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bezirk-oberbayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://portal.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausstattung digitaler Klassenzimmer gem. Förderrichtlinie "DigitalPakt Schule" für die öffentlichen Schulen des Bezirks Oberbayern
Um eine zeitgemäße und pädagogisch sinnvolle IT- und Medienausstattung an Bildungseinrichtungen sicherzustellen, stehen den Sachaufwandsträgern der Schulen in Bayern momentan verschiedene Förderprogramme zur Verfügung mit dem Ziel den digitalen Wandel an den Schulen voranzutreiben. Hierzu werden den Schulen Fördergelder zur Verfügung gestellt, die von der Grundlagenschaffung einer Inhouse-Verkabelung bis hin zur medientechnischen Ausstattung in den Klassenzimmern verwendet werden können.
Auch der Aufbau eines flächendeckenden WLAN Netzes ist inbegriffen.
Vor diesem Hintergrund werden für die Schulen Maßnahmenplanungen entworfen, welche die
Ausstattungswünsche der jeweiligen Schulen widerspiegeln.
Die vorliegende Ausschreibung resultiert aus der Maßnahmenplanung. Für den Bezirk Oberbayern wurden hierzu die entsprechenden Bedarfe ermittelt. Folgende Schulen werden ausgestattet:
Berufsschule zur sonderpädagogischen
Förderung München
Musenbergstraße 30-32
81929 München
Johann-Nepomuk-von-Kurz-Schule Ingolstadt
Elbrachtstraße 20
85049 Ingolstadt
Technikerschule für Agrarwirtschaft in Landsberg
Kommerzienrat-Winklhofer-Str. 1
86899 Landsberg am Lech
Musenbergschule, Förderzentrum
Förderschwerpunkt Hören
Musenbergstraße 32
81929 München
Carl-August-Heckscher-Schule
Ellmaierstraße 35
83022 Rosenheim
Fachakademie für Raum- und Objektdesign
Hauptstraße 70
82467 Garmisch-Partenkirchen
Berufsfachschule für Schreiner und Holzbildhauer
Hauptstraße 70
82467 Garmisch-Partenkirchen
Fachschule für Schreiner
Hauptstraße 70
82467 Garmisch-Partenkirchen
Anni-Braun-Schule, Förderzentrum,
Förderschwerpunkt Sprache
Musenbergstraße 32
81929 München
Digitalisierung der öffentlichen Schulen
Los 1
Digitale Klassenzimmerausstattung
Digitalisierung der öffentlichen Schulen
L2
IT-Ausstattung
Digitalisierung der öffentlichen Schulen
Tablets mit Mobile Device Management
Digitalisierung der öffentlichen Schulen
Android-Tablets
Digitalisierung der öffentlichen Schulen
Druck- und Schneidplotter
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Digitalisierung der öffentlichen Schulen
Ort: Oberhaching
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Digitalisierung der öffentlichen Schulen
Ort: Züsch
NUTS-Code: DEB25 Trier-Saarburg
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Digitalisierung der öffentlichen Schulen
Ort: Ottobrunn-Riemerling
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Digitalisierung der öffentlichen Schulen
Ort: Weyarn
NUTS-Code: DE21F Miesbach
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Digitalisierung der öffentlichen Schulen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Je nach Bieterkonstellation sind folgende Erklärungen abzugeben:
- Anlage E_1 / Bietererklärung mit Angabe von vollständigem Firmennamen, Anschrift, Name des Ansprechpartners inkl. Kontaktdaten sowie Erklärung des Bieters bzw. Mitglieds der Bietergemeinschaft, dass
- keine gesellschafts-/konzernrechtlichen oder persönlichen Verflechtungen mit anderen Unternehmen vorliegen, welche geeignet sind, im Auftragsfall beim Auftraggeber einen gegenwärtigen oder zukünftigen Interessenkonflikt auszulösen.
- die berufsrechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der Leistung selbst erfüllt oder diese im Rahmen der Eignungsleihe durch Dritte erfüllt werden (gem. Angaben in Anl. E_3 / Nachunternehmererklärung)
- der Auftraggeber unverzüglich in Kenntnis gesetzt und gegebenenfalls aktualisierte Eigenerklärungen sowie ggf. Nachweise vorgelegt werden falls sich während des weiteren Verfahrens Änderungen an den vorstehend erklärten Sachverhalten oder anderen erkennbar relevanten Voraussetzungen für eine Zuschlagserteilung ergeben.
- Anlage E_2 / Bietergemeinschaften (falls zutreffend) Hierzu ist mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung vorgelegt werden:
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist;
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist;
- in der erklärt wird, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt;
- in der erklärt wird, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften;
- in der der konkrete Leistungsumfang jedes Mitglieds angegeben oder eine leistungsübergreifende Verantwortlichkeit ausdrücklich bestätigt wird.
Wird diese Bietergemeinschaftserklärung nicht mit dem Angebot eingereicht, wird das Angebot der Bietergemeinschaft zwingend ausgeschlossen. Mehrfachbeteiligungen sind nicht zulässig und führen zum Ausschluss. Mehrfachbeteiligungen stellen auch Angebote unterschiedlicher Niederlassungen eines Bieters sowie mehrerer Mitglieder ständiger Arbeitsgemeinschaften dar.
- Anlage E_3 / Erklärung Nachunternehmer (falls zutreffend)
Falls sich der Bieter (bzw. die Bietergemeinschaft) hinsichtlich seiner Eignung für dieses Projekt auf Kenntnisse, Fähigkeiten, Ressourcen o. a. Mittel Dritter beruft, Angabe von vollständigem Firmennamen des Nachunternehmers, Anschrift, Name des Ansprechpartners inkl. Kontaktdaten; Beschreibung, der vom Drittunternehmen zu erbringenden Leistungen und der vom Drittunternehmen zur Verfügung zu stellenden Mittel sowie eine Erklärung, dass der Bieter/ die Bietergemeinschaft auf Verlangen der Vergabestelle bzw. des Auftraggebers unverzüglich die Verpflichtungserklärung dazu einreicht, dass
- im Falle der Auftragserteilung die für die Erbringung der Leistung erforderlichen Mittel des Unternehmens zur Verfügung gestellt werden;
- die Eignung nach den Anforderungen dieser EU Auftragsbekanntmachung und den Vergabeunterlagen nachgewiesen wird;
- für den Fall, dass der Bieter / die Bietergemeinschaft in dem o.g. Vergabeverfahren zum Nachweis der erforderlichen beruflichen Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung unsere Kapazitäten in Anspruch nimmt, erklärt wird, dass im Auftragsfall die Leistungen erbracht werden, für die diese Kapazitäten benötigt werden; und
- soweit Kapazitäten im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit geliehen werden, gemeinsam mit dem Bieter / der Bietergemeinschaft für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haften werden Weiterhin sind folgende Angaben und Eigenerklärungen vom Bieter bzw. jedem Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. dem Nachunternehmer, auf dessen Eignung sich der Bieter / die Bietergemeinschaft beruft (Eignungsleihe) mit dem Angebot einzureichen:
- Anlage E_4 / Vertraulichkeitserklärung
- Anlage E_5 / Nichtvorliegen von Ausschlussgründen Erklärung, dass keine Ausschlussgründe im Sinne von § 123 und § 124 GWB vorliegen.
Die Vergabestelle behält sich zudem vor, nachfolgend aufgeführte Nachweise anzufordern:
- Bescheinigung der Behörde des betreffenden Mitgliedsstaates, dass der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß nachgekommen ist.
- Bescheinigung der Behörde des betreffenden Mitgliedsstaates, dass der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß nachgekommen ist.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 8921760
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag vor der Vergabekammer ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Auf die Regelungen in § 160 GWB wird verwiesen