Fachoberschule/Berufsoberschule Bamberg - Reinigungsdienstleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 6A-234-004/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bamberg
NUTS-Code: DE241 Bamberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 96049
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadt.bamberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fachoberschule/Berufsoberschule Bamberg - Reinigungsdienstleistungen
Reinigungsdienstleistungen
Fachoberschule/Berufsoberschule Bamberg
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
ReinigungsdienstleistungenLos1: Unterhalts- und Grundreinigung sowie optionale Pflegefilmsanierung
Fachoberschule/Berusfoberschule Bamberg
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
ReinigungsdienstleistungenLos 2: Glasreinigung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fachoberschule/Berufsoberschule Bamberg
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90411
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fachoberschule/Berusfoberschule Bamberg
Ort: Bischberg
NUTS-Code: DE245 Bamberg, Landkreis
Postleitzahl: 96120
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.