Verpachtung von Dachflächen zur Errichtung und zum Betrieb von Photovoltaik-Anlagen auf Gebäuden der Stadt Coburg
Vorinformation
Diese Bekanntmachung dient nur der Vorinformation
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Coburg
NUTS-Code: DE243 Coburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 96450
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.coburg.de/Vergabeseite
Abschnitt II: Gegenstand
Verpachtung von Dachflächen zur Errichtung und zum Betrieb von Photovoltaik-Anlagen auf Gebäuden der Stadt Coburg
Markterkundung - Freiwillige Vorinformation - Keine Auftragsbekanntmachung
Die Stadt Coburg beabsichtigt die für die Errichtung von PV-Anlagen geeigneten Dachflächen von zunächst 27 Liegenschaften an einen oder mehrere Betreiber zu verpachten. Bei den Liegenschaften handelt es sich u.a. um Sporthallen, Schulen, Kindertagesstätten, Feuerwehrgerätehäuser und das städtische Tierheim.
Nach der auf der Grundlage des Solarpotenzialkatasters der Stadt Coburg (https://www.solare-stadt.de/region-coburg/Solarpotenzialkataster) getroffenen Vorauswahl (hohe Einstrahlung) ist von einer geschätzten Gesamtdachfläche von rund 20.000 m2 auszugehen. Die Bandbreite liegt dabei zwischen 90 m2 und 2.100 m2 Dachfläche je Liegenschaft.
Der erzeugte Strom soll vorrangig in die jeweiligen Gebäude eingespeist werden. Überschüssiger Strom ist in das öffentliche Netz einzuspeisen.
Eine Verpachtung von Dachflächen zur Errichtung von PV-Anlagen für eine Volleinspeisung ist nicht vorgesehen.
Markterkundung - Freiwillige Vorinformation - Keine Auftragsbekanntmachung
Die Stadt Coburg beabsichtigt die für die Errichtung von PV-Anlagen geeigneten Dachflächen von zunächst 27 Liegenschaften an einen oder mehrere Betreiber zu verpachten. Bei den Liegenschaften handelt es sich u.a. um Sporthallen, Schulen, Kindertagesstätten, Feuerwehrgerätehäuser und das städtische Tierheim.
Nach der auf der Grundlage des Solarpotenzialkatasters der Stadt Coburg (https://www.solare-stadt.de/region-coburg/Solarpotenzialkataster) getroffenen Vorauswahl (hohe Einstrahlung) ist von einer geschätzten Gesamtdachfläche von rund 20.000 m2 auszugehen. Die Bandbreite liegt dabei zwischen 90 m2 und 2.100 m2 Dachfläche je Liegenschaft.
Der erzeugte Strom soll vorrangig in die jeweiligen Gebäude eingespeist werden. Überschüssiger Strom ist in das öffentliche Netz einzuspeisen.
Eine Verpachtung von Dachflächen zur Errichtung von PV-Anlagen für eine Volleinspeisung ist nicht vorgesehen.
Sinn und Zweck dieser Markterkundung ist die Vorbereitung der Auftragsvergabe und die Unterrichtung der Unternehmen. Sie soll somit ein Kommunikationsinstrument sein, das der Stadt Coburg die Zurverfügungstellung von Informationen über Inhalte einer Auftragsvergabe vor Beginn eines förmlichen Beschaffungsverfahrens erlaubt.
Die Stadt Coburg nutzt die Markerkundung, um zu erkunden, ob es einen für die zu beschaffende Leistung relevanten Markt gibt und ob Unternehmen die gesamte oder auch Teilleistungen anbieten können (z.B. Bildung von Tranchen).
Weiterhin ist es ein Hauptziel, einen umfassenden Marktüberblick zu erlangen und das künftige Vergabeverfahren zu strukturieren. Es dient vorrangig der Feststellung, ob es Interessenten für die Übernahme der Aufgaben gibt und welche Vorstellungen der Markt zur Art der Aufgabenerfüllung entwickelt. Darüber hinaus soll es die Möglichkeit eröffnen, Einzelfragen diskutieren und Details austauschen zu können.
Das Vergabeverfahren wird umgehend nach Beendigung der Markterkundung durchgeführt.
Es handelt sich vorliegend um eine Markterkundung im Sinne von § 28 Abs. 1 VgV. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei der vorliegenden Markterkundung nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrages oder einer Konzession handelt. Es besteht kein Anspruch auf Durchführung eines förmlichen Vergabeverfahrens bzw. eines wettbewerblichen Verfahrens zur Erteilung eines öffentlichen Auftrags bzw. einer Konzession. Der Rechtsweg zu den Vergabenachprüfungsinstanzen ist nicht eröffnet. Es handelt sich um eine freiwillige Bekanntmachung zum Zwecke der Durchführung einer Markterkundung. Eine Erstattung der Kosten, die den Interessenten durch die Teilnahme an diesem Verfahren entstehen, sowie sonstige Entschädigungsansprüche sind ausgeschlossen. Die Verfahrenssprache ist deutsch.
Die Stadt Coburg behält sich vor, das Verfahren jederzeit ohne Angabe von Gründen zu ändern oder zu beenden und wird die jeweiligen Interessenten an diesem Markterkundungsverfahren darüber unverzüglich informieren.
In der ersten Stufe des Markterkundungsverfahrens sind interessierte Unternehmen aufgefordert, ihr Interesse am Auftrag formlos (per Mail oder Fax) bei der ausschreibenden Stelle zu bekunden (in Anlehnung an § 38 Abs. 5 VgV). Mit der Interessensbekundung sind folgende Angaben einzureichen:
• Unternehmensdaten (Name, Rechtsform, Anschrift, Ansprechpartner, Mailadresse)
• Erfahrungen und Referenzen über vergleichbare Projekte
Alle Unternehmen, die auf die Veröffentlichung der Markterkundung hin form- und fristgerecht eine Interessensbekundung übermittelt haben, werden zur Bestätigung ihres Interesses an einer weiteren Teilnahme aufgefordert (Aufforderung zur Interessensbestätigung in Anlehnung an § 38 Abs. 5 VgV). Mit der Interessensbestätigung sind folgende Angaben einzureichen:
• Projektskizze
• Grober Ablaufplan mit Meilensteinen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Markterkundung - Freiwillige Vorinformation - Keine Auftragsbekanntmachung