RV Hygieneartikel
Vorinformation
Diese Bekanntmachung dient der Verkürzung der Frist für den Eingang der Angebote
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ebern
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 96106
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]50
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
RV Hygieneartikel
Kauf von und die Belieferung mit Hygieneartikeln für den Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr.
Die Rahmenvereinbarung umfasst den Kauf und die Belieferung von Hygieneartikeln, insbesondere:
- Hygienepapiere (z. B. Toilettenpapier, Falthandtücher, Papiertücher, Küchenrollen)
- Reinigungszubehör (z. B. Abfallbeutel, Reiniger, Spülmaschinentabs, Einweghandschuhe)
- Seife und Desinfektionsmittel
- Waschraumbedarf
- Hygienebedarf im Bereich Covid-19 (z. B. Mund-Nasen-Schutz Masken, Selbsttests)
Hygienebedarf Nordbayern
Kauf von und Belieferung mit Hygieneartikeln für den Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr im Gebiet Nordbayern.
Die Rahmenvereinbarung umfasst den Kauf und die Belieferung von Hygieneartikeln, insbesondere:
- Hygienepapiere (z. B. Toilettenpapier, Falthandtücher, Papiertücher, Küchenrollen)
- Reinigungszubehör (z. B. Abfallbeutel, Reiniger, Spülmaschinentabs, Einweghandschuhe)
- Seife und Desinfektionsmittel
- Waschraumbedarf
- Hygienebedarf im Bereich Covid-19 (z. B. Mund-Nasen-Schutz Masken, Selbsttests)
Die Laufzeit verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr bis zum 28.02.2027 – wenn die Rahmenvereinbarung nicht mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende des Vertragsjahres von einer Partei der Rahmenvereinbarung gekündigt wird.
Hygienebedarf Südbayern
Kauf von und Belieferung mit Hygieneartikeln für den Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr im Gebiet Südbayern.
Die Rahmenvereinbarung umfasst den Kauf und die Belieferung von Hygieneartikeln, insbesondere:
- Hygienepapiere (z. B. Toilettenpapier, Falthandtücher, Papiertücher, Küchenrollen)
- Reinigungszubehör (z. B. Abfallbeutel, Reiniger, Spülmaschinentabs, Einweghandschuhe)
- Seife und Desinfektionsmittel
- Waschraumbedarf
- Hygienebedarf im Bereich Covid-19 (z. B. Mund-Nasen-Schutz Masken, Selbsttests)
Die Laufzeit verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr bis zum 28.02.2027 – wenn die Rahmenvereinbarung nicht mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende des Vertragsjahres von einer Partei der Rahmenvereinbarung gekündigt wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist die Eigenerklärung nach Formblatt L1240 vorzulegen.
Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist die Eigenerklärungen nach Formblatt L1240 vorzulegen.
Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der „Verpflichtungserklärung“ abzugeben (gem. Teilnahmebedingungen).
Der Auftragnehmer weist im Falle der Auftragserteilung nach, dass die Haftungshöchstsummen mit Deckungssumme je Schadensfall von mindestens 2.500.000 € für Personenschäden und 1.000.000 € für Sach- und Vermögensschäden durch eine Versicherung abgedeckt sind, die im Rahmen und Umfang einer marktüblichen deutschen Industriehaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU entspricht.
Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist die Eigenerklärung nach Formblatt L1240 vorzulegen.
- Angaben von mindestens drei (3) geeigneter Referenzen der letzten drei Jahre über früher
ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen, welche die mit der ausgeschriebenen Leistung
vergleichbar sind.(Angaben: Bezeichnung der Leistung, des Auftragswertes, des Liefer- bzw.
Erbringungszeitpunktes und des Auftraggebers).
Falls das Angebot des Bieters in die engere Wahl kommt, ist die Überprüfung der in L 1240 benannten drei Referenzen notwendig (Referenzbescheinigung). Zur Referenzprüfung kann z. B. ein von der Vergabestelle zur Verfügung gestelltes Muster verwendet werden. Im Übrigen holt die Vergabestelle die zur Überprüfung der Referenzangaben notwendigen bei den Referenzgebern ein. Die Referenzbescheinigungen/eingeholten Auskünfte dürfen keine Zweifel an der Eignung begründen und es dürfen keine negativen Erfahrungen des Auftraggebers oder Dritter mit dem Bieter beim Vertragsvollzug vorliegen. Ein Wechsel der benannten Referenzgeber ist nicht möglich.
- Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Bieters und die
Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich sind.
- Angabe, welche Teile des Auftrags beabsichtigt werden als Unteraufträge vergeben zu werden.
- Zu III.1.1) bis III.1.3): Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen wird auch die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV (§ 48 Abs. 3 VgV) akzeptiert.
Eignungsnachweise nach § 46 Abs. 3 VgV, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, sind im Rahmen ihres Eignungsumfanges zugelassen. Sofern geplant ist, Nachunternehmer für die Leistung einzusetzen, sind auch für die Nachunternehmer Eignungsnachweise gemäß den Ziffern III.1.1) bis III.1.3) vorzulegen.
Die jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen müssen auf
gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten Frist vorgelegt werden. Das Angebot wird bei nicht fristgerechter Vorlage der Bestätigungen/Nachweise ausgeschlossen.
- Ergänzende Hinweise : Ein Bieter ist nur dann geeignet, wenn alle im Vordruck L1240 geforderten Erklärungen abgegeben und die auf Verlangen der Vergabestelle geforderten Nachweise vorgelegt werden und sich aus den abgegebenen Erklärungen und Nachweisen keine Ausschlussgründe ergeben. Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass Eigenerklärungen nach Aufforderung durch die Vergabestelle vom Bieter schriftlich nachgewiesen werden müssen.
gem. Auftragsunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
keine
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ebern
Postleitzahl: 96106
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]90