Lieferung Schneidplotter inkl. Standfuß und Auffangkorb Referenznummer der Bekanntmachung: 412-874 025/36_HO_IT_MAL-TH
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bayreuth
NUTS-Code: DE242 Bayreuth, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 95448
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung Schneidplotter inkl. Standfuß und Auffangkorb
Lieferung, Installation (Montage), Inbetriebnahme, Einweisung, Unterweisung von
einem Schneidplotter inkl. Standfuß und Auffangkorb für den Ausstattungsbereich: MAL
Lieferung an BTZ Hof
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Lieferung, Installation (Montage), Inbetriebnahme,
Einweisung, Unterweisung von einem Schneidplotter
inkl. Standfuß und Auffangkorb für den Ausstattungsbereich: Maler-Theorie (B14/79)
Lieferung Schneidplotter inkl. Standfuß und Auffangkorb
Lieferung Software inkl. einer Volllizenz
Dienst- und Serviceleistung zum Schneidplotter inkl. Standfuß mit Auffangkorb
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Rechnungslegung
Rechnungsstellung bei Lieferung bis zum 17.03.2023
Erfolgt die Lieferung nachdem 17.03.2023, hat die Rechnungsstellung durch eine
Vertragserfüllungsbürgschaft in der 12. Kalenderwoche 2023 zu erfolgen. Die
Kosten hierfür werden nicht erstattet und sind in den Angebotspreis einzukalkulieren.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.