KAL - Neubau KiTa Referenznummer der Bekanntmachung: v2212
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Titting
NUTS-Code: DE219 Eichstätt
Postleitzahl: 85135
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.titting.de
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lmr-bpm.de
Abschnitt II: Gegenstand
KAL - Neubau KiTa
Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume gemäß § 34 HOAI, Leistungsphasen 1 - 9 und Besondere Leistungen für den Neubau der KiTa Kaldorf, Markt Titting.
Kindergarten Kaldorf Kirchweg 5, OT Kaldorf 85135 Titting
Der Markt Titting beabsichtigt den Neubau einer 4-gruppigen Kindertagesstätte mit 2 Kindergartengruppen und 2 Kinderkrippengruppen (mit einem Erweiterungspotenzial auf insgesamt 6 Gruppen) im Ortsteil Kaldorf. Der Neubau soll auf dem benachbarten Grundstück des bestehenden Kindergartens in Holzelement- oder Raummodulbauweise mit ca. 860 m² NGF errichtet werden. Der Betrieb der jetzigen Einrichtung muss bis zum Bezug des Neubaus aufrechterhalten werden.
Erst danach kann der Abbruch des bestehenden Kindergartens und die Herstellung der Außenanlagen erfolgen.
Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume gemäß § 34 HOAI, Leistungsphasen 1 - 9 und Besondere Leistungen für den Neubau der KiTa Kaldorf, Markt Titting. Die Leistungsphasen werden jeweils stufenweise beauftragt.
Baukosten:
ca. [Betrag gelöscht] EUR brutto (KGR 200-700 inkl. Abbruch)
Voraussichtliche Bauzeit:
Beginn: 12/2023
Abschluss: 12/2024
Die Auswahl erfolgt anhand einer vergleichenden Bewertung der eingereichten Angaben und Unterlagen in
Bezug auf die daraus hervorgehende Leistungsfähigkeit, Fachkunde und Zuverlässigkeit.
- Beauftragungsstufe 1: Leistungsphase 1 + 2 gemäß § 34 HOAI
- Beauftragungsstufe 2: Leistungsphase 3 + 4 gemäß § 34 HOAI
- Beauftragungsstufe 3: Leistungsphase 5-7 gemäß § 34 HOAI
- Beauftragungsstufe 4: Leistungsphasen 8 + 9 gemäß § 34 HOAI
- ggf. Besondere Leistungen
Die Beauftragung der vorgenannten Leistungsphasen bzw. Beauftragungsstufen und/oder Besonderen
Leistungen ist optional möglich ohne dass ein Rechtsanspruch darauf besteht.
Für die 1. Stufe (Bewerbungsverfahren) ist der Bewerbungsbogen mit den geforderten Anlagen einzureichen.
Lediglich nach Erreichen der 2. Stufe (Zuschlagsverfahren) ist die Abgabe des Honorarformblatts und ein
Angebot auf Basis der Zuschlagskriterien erforderlich.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Alle
nachfolgenden Auskünfte sind auf den Formblättern des Bewerbungsbogens zu erteilen:
- Bürobezeichnung und Anschrift des Bewerbers,
- Darstellung der wirtschaftlichen Verknüpfung mit anderen Unternehmen, hinsichtlich Trennung von Planung
und Bauausführung,
- Kontaktperson mit Telefonnummer, E-Mail und Homepage,
- Rechtsform des Bewerbers,
- Jahr der Bürogründung,
- Tätigkeitsschwerpunkt des Unternehmens,
- verbindliche Erklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 123 und § 124 GWB.
Der Bewerber hat mit der Bewerbung den Nachweis über seine berufliche Qualifikation als Dipl.-Ing. TH/FH bzw. Bachelor/Master an Universitäten oder Fachhochschulen mit der Fachrichtung Architektur oder gleichwertig zu erbringen.
Ist der Bewerber eine juristische Person, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des
Bewerbers nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Berufsangehörige die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Bewerber oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen, die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates der europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann, a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit nach der Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) zu tragen oder
b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach Richtlinie 2005/36/EG angezeigt haben.
a) Nachweis der Bauvorlageberechtigung nach Art. 61 BayBO durch Nachweis der Berechtigung zur Führung
der Berufsbezeichnung Architekt
- Nachweise gem. § 45 (4) Nr. 2 VgV (Berufshaftpflichtversicherung über [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden
und über [Betrag gelöscht] EUR für Sonstige Schäden),
- Erklärung über den Umsatz für entsprechende Dienstleistungen (Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume) des Bewerbers
in den letzten 3 Geschäftsjahren (10 % Gewichtung)
- Erklärung (jährliches Mittel) über die Anzahl der festangestellten Mitarbeiter und Führungskräfte der letzten 3
Geschäftsjahre (10 % Gewichtung),
- Nachweis der beruflichen Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte (35 % Gewichtung):
Die Qualifikation und Erfahrung der Projektleitung werden anhand von Nachweisen und Referenzen für Bauaufgabe Kinderbetreuungseinrichtung, Neubau Gebäude in Modulbauweise, Erfahrung mit öffentlichen AG oder privaten AG und dem Nachweis Berufserfahrung bewertet. (max. 3 Punkte)
- Bauaufgabe Kinderbetreuungseinrichtung (1 Punkt)
- Neubau Gebäude in Modulbauweise (1 Punkt)
- Erfahrung mit öffentlichen AG oder privaten AG, die mit öffentlichen Geldern bezuschusst werden (0,5 Punkte)
- Nachweis Berufserfahrung (0,5 Punkte) ab 10 Jahre = 0,5 Punkte, ab 5 Jahre = 0,25 Punkte
(Erfahrung kann mit mehreren Referenzen erbracht werden)
Die Qualifikation und Erfahrung der Bauleitung werden anhand von Nachweisen und Referenzen für Neubau Gebäude in Modulbauweise und dem Nachweis Berufserfahrung ausreichend dargestellt (max. 2 Punkte)
- Neubau Gebäude in Modulbauweise (1 Punkt)
- Nachweis Berufserfahrung (1 Punkt) ab 10 Jahre = 1 Punkt, ab 5 Jahre = 0,5 Punkte
Vorlage geeigenter Referenzen gem. § 46 (3) Nr. 1 VgV (45% Gewichtung)
Nachweis vergleichbarer Referenzobjekte, fertiggestellt in den letzten 5 Jahren (2017-2021, 2022 bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung)
Die Vergleichbarkeit der Referenzobjekte wird anhand folgender Kriterien bewertet (nur fertiggestellte Objekte können als Referenz in die Wertung einfließen):
- Neubau Gebäude (0,5 Pkt.)
- Bauaufgabe Modulbauweise (0,5 Pkt.)
- Bauaufgabe Kinderbetreuungseinrichtung (1 Pkt.)
- vergleichbare Größenordung Nutzfläche (1 Pkt.)
ab 600 m² NGF = 1 Pkt., ab 400 m² NGF = 0,5 Pkt., bis 399 m² NGF = 0 Pkt.
- Leistungsphasen 2-9 gem. §34 HOAI jeweils selbst im
Referenzzeitraum erbracht (max. 2 Punkte, je Leistungsphase 0,25 Pkt. )
Die geforderte Fertigstellung der Referenzobjekte setzt den Abschluss der LPH 8 voraus.
Jede Referenz wird mit max. 5 Punkten gewertet und mit 15% gewichtet. Die maximale Punktzahl von 225 kann mit drei Referenzen, die jeweils alle Kriterien erfüllen und mit je 5 Punkten bewertet werden, erreicht werden. Weist der Bewerber mehr als drei Referenzobjekte nach, so hat er die drei vom Auftraggeber in die Wertung einzubeziehenden Referenzobjekte eindeutig zu bezeichnen. Unterlässt er dies, werden sämtliche eingereichten Referenzprojekte bewertet und mit der anteiligen Gewichtung multipliziert. Die so ermittelte Punktzahl fließt in die Bewertung ein.
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Bauvorlageberechtigung nach Art. 61 BayBO gem. BauKaG erforderlich. Nachweise lt. III.1.1 sind vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Teilnahmeantrag/das Angebot - einschließlich aller Anlagen - ist ausschließlich in elektronischer Form über die dafür vorgesehene Funktion des Vergabeprotals einzureichen. Teilnahmeanträge/Angebote, die in Papierform oder auf anderem elektronischen Wege, wie z.B. per Mail oder Fax, eingereicht werden, werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.
Tutorials für die Anwendung und Nutzung der Vergabeplattform, einschließlich des Bietertools finden Sie unter
https://support.cosinex.de/unternehmen/.
Maßgeblich für den rechtzeitigen Eingang der Teilnahmeanträge/der Angebote ist der Zeitstempel des Vergabeportals. Teilnahmeanträge/Angebote, die nicht rechtzeitig eingegangen sind, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen, es sei denn, der verspätete Eingang ist auf Umstände zurückzuführen, die nicht
vom Bewerber/vom Bieter zu vertreten sind. Bewerber/Bieter sind gehalten, die Teilnahmeanträge/Angebote mit einem ausreichenden zeitlichen Vorlauf über die Vergabeplattform einzureichen, um einen fristgerechten Eingang der Teilnahmeanträge zu gewährleisten. Zwar nicht Bedingung, aber zu empfehlen ist dabei ein zeitlicher Vorlauf von einem Tag. Sollte die Vergabeplattfom nicht funktionsfähig sein, ist die Vergabestelle unverzüglich darüber zu informieren.
Der Plattformanbieter stellt zudem eine kostenpflichtige Hotline unter der Service-Telefonnummer:
0900-1-267463
([Betrag gelöscht] EUR pro Minute aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunkkosten können abweichen). Die Servicezeiten der
Hotline sind Montag bis Freitag jeweils von 7.00 bis 17.00 Uhr.
Oder E-Mail-support an: [gelöscht] oder https://support.cosinex.de/unternehmen/display/company/
Supportanfrage/
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen wird die Auswahl durch Losentscheid getroffen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y4F642Y
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich zu rügen, bei Verstößen,
die sich aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen ergeben, bis spätestens zum Ablauf der
Angebots- oder Bewerbungsfrist (§ 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB). Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht
abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der o. a. Vergabekammer schriftlich gestellt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung (per Fax oder elektronischem Weg) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 Abs. 1 GWB).
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]